Existenzgründung und Aufbau
Bei der Existenzgründung und beim Aufbau eines Unternehmens müssen Sie bestimmte unternehmerische Pflichten erfüllen. Dies beginnt mit der Anmeldung Ihres Betriebes und setzt sich auch während der Betriebsführung fort.
Anmeldepflichten
Am Anfang einer Betriebsgründung müssen Sie unterschiedliche Anmeldungen vornehmen. Welche das sind, kann von der Unternehmensform oder der Branche abhängen, aber auch davon, ob Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen oder nicht.
Einstellung von Personal
Möchten Sie Personal einstellen? Es gibt unterschiedliche Beschäftigungsformen. Erfahren Sie mehr über Verträge und Beschäftigungsverhältnisse sowie über Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber.
Zahlung von Steuern, Abgaben und Gebühren
Unternehmen müssen Steuern (z. B. Umsatzsteuer, Gewerbesteuer), Abgaben und Gebühren (z. B. Verwaltungsgebühren, Abfallgebühren) zahlen. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber haben Sie besondere Steuerpflichten.
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Dienstleistung Marktgebühren; Erhebung
Die Benutzung von Standplätzen auf Märkten kann gebührenpflichtig sein.
Marktamt (MA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Nutztierhaltung; Anzeige
Neben Landwirten müssen auch Privatpersonen mit einer sogenannten Hobby-Nutztierhaltung ihre Tiere anmelden bzw. ihren Betrieb anzeigen.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Prostituierte; Anmeldung der Tätigkeit
Wenn Sie eine Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter ausüben möchten, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde anmelden.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Prostituierte; Wahrnehmung einer gesundheitlichen Beratung
Wenn Sie eine Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter ausüben möchten, müssen Sie eine gesundheitliche Beratung beim Gesundheitsamt vor der Anmeldung wahrnehmen.
Jugendärztlicher Dienst und Mütterberatung (JÄD) -
Dienstleistung Sperrzeit; Beantragung einer Verkürzung
Die allgemeine Sperrzeit für Gaststätten in Bayern beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr. Sie kann durch gemeindliche Verordnungen oder im Einzelfall verlängert oder aufgehoben werden.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider; Anzeigen und Mitteilungen
Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider sind unter anderem verpflichtet, bei der Errichtung und dem Betrieb den Stand der Technik anzuwenden und organisatorische Maßnahmen umzusetzen.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Versteigerergewerbe; Beantragung der Bestellung als besonders sachkundiger Versteigerer
Wenn Sie öffentliche Versteigerungen (zwangsweise Pfandverkäufe oder Notverkäufe) durchführen möchten, müssen Sie von der zuständigen Behörde öffentlich bestellt worden sein.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)