Fürther Serviceportal
 

Existenzgründung und Aufbau

Bei der Existenzgründung und beim Aufbau eines Unternehmens müssen Sie bestimmte unternehmerische Pflichten erfüllen. Dies beginnt mit der Anmeldung Ihres Betriebes und setzt sich auch während der Betriebsführung fort.

Unternehmenskategorien
Dienststelle
Durchführung

21 bis 27 von 27 Ergebnissen

  1. Dienstleistung

    Marktgebühren; Erhebung

    Die Benutzung von Standplätzen auf Märkten kann gebührenpflichtig sein.

    Marktamt (MA) Online-Verfahren
  2. Dienstleistung

    Nutztierhaltung; Anzeige

    Neben Landwirten müssen auch Privatpersonen mit einer sogenannten Hobby-Nutztierhaltung ihre Tiere anmelden bzw. ihren Betrieb anzeigen.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)
  3. Dienstleistung

    Prostituierte; Anmeldung der Tätigkeit

    Wenn Sie eine Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter ausüben möchten, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde anmelden.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren
  4. Dienstleistung

    Prostituierte; Wahrnehmung einer gesundheitlichen Beratung

    Wenn Sie eine Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter ausüben möchten, müssen Sie eine gesundheitliche Beratung beim Gesundheitsamt vor der Anmeldung wahrnehmen.

    Jugendärztlicher Dienst und Mütterberatung (JÄD)
  5. Dienstleistung

    Sperrzeit; Beantragung einer Verkürzung

    Die allgemeine Sperrzeit für Gaststätten in Bayern beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr. Sie kann durch gemeindliche Verordnungen oder im Einzelfall verlängert oder aufgehoben werden.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren
  6. Dienstleistung

    Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider; Anzeigen und Mitteilungen

    Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider sind unter anderem verpflichtet, bei der Errichtung und dem Betrieb den Stand der Technik anzuwenden und organisatorische Maßnahmen umzusetzen.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren
  7. Dienstleistung

    Versteigerergewerbe; Beantragung der Bestellung als besonders sachkundiger Versteigerer

    Wenn Sie öffentliche Versteigerungen (zwangsweise Pfandverkäufe oder Notverkäufe) durchführen möchten, müssen Sie von der zuständigen Behörde öffentlich bestellt worden sein.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)