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Fürther Ehrenamtskarte; Beantragung

Bürgerinnen und Bürger können einen Antrag für eine Fürther Ehrenamtskarte stellen und diese dann erhalten, wenn sie sich in besonderem Maße ehrenamtlich engagieren.

Beschreibung

Rund 70 Städte und Landkreise im Freistaat haben sich bisher der Initiative „Bayerische Ehrenamtskarte“ angeschlossen, mit der bürgerschaftliches Engagement als sichtbares Zeichen der Anerkennung honoriert werden soll. Seit Kurzem gibt es die Bonuskarte im Scheckkartenformat, mit der landesweit Vergünstigungen zum Beispiel beim Eintritt in Museen gewährt werden, nun auch in der Kleeblattstadt.

„Ob in Vereinen, Wohlfahrtsverbänden, im Freiwilligenzentrum oder in der Flüchtlingshilfe, ohne den Einsatz Ehrenamtlicher wäre ein funktionierendes Sozial- und Gemeinwesen gar nicht möglich“, so Bürgermeister Markus Braun, in dessen Verantwortungsbereich die Vergabe der Karte fällt. Freiwilliges Engagement sei zudem der Kitt, der eine Gesellschaft zusammenhält. 

Rund 1000 Vereine, Organisationen und Einrichtungen, die sich für das Gemeinwohl einsetzen, wurden dieser Tage angeschrieben, um für das neue Angebot zu werben und potenzielle Anwärter vorzuschlagen. 

Um die zwei Jahre gültige Karte zu erhalten, müssen Ehrenamtliche mindestens 16 Jahre alt sein und sich seit zwei Jahren durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich für das Gemeinwohl engagieren. Wer bereits die Jugendleiterkarte „Juleica“ besitzt, bei der Feuerwehr, im Katastrophenschutz oder Rettungsdienst mit entsprechender Ausbildung aktiv ist, erfüllt die Voraussetzungen ohne Prüfung. 

Für Inhaber des Ehrenzeichens des bayerischen Ministerpräsidenten, Einsatzkräfte, die seit 25 bzw. 40 Jahren im Dienst sind, und Ehrenamtliche, die seit 25 Jahren 250 Stunden jährlich oder fünf Stunden pro Woche leisten, gibt es zudem die goldene Kartenversion ohne zeitliche Begrenzung.

Die Karte drückt die Wertschätzung für Ihren täglichen Einsatz im Ehrenamt aus, der besonders anerkannt und belohnt werden soll. Zum Beispiel durch:

  • attraktive Preisenachlässe von großen Marken und Herstellern
  • Vergünstigungen bei Eintrittspreisen staatlicher Einrichtungen wie Museen, Burgen, Schlösser und der Seenschifffahrt
  • Vergünstigungen beim Besuch von Kultur- und Freizeiteinrichtungen (z. B. Theatern, Freizeitparks)
  • Rabatte und Nachlässe bei kommunalen Einrichtungen und privaten Anbietern, wie z. B. Schwimmbäder, Apotheken, Friseure oder Gastronomiebetrieben.
  • überregionale Verlosungen zur Teilnahme an exklusiven Veranstaltungen (z.B. Preisverleihungen, Neujahrsempfängen oder dem Ehrenamtskongress)

Die Ehrenamtskarte kann über die eigene Stadtgrenze hinaus bei allen Akzeptanzpartnern der sich beteiligenden Landkreise / kreisfreien Städten eingesetzt werden.

Die blaue Ehrenamtskarte ist ab ihrer Ausstellung 3 Jahre gültig. Die goldene Ehrenamtskarte hat eine unbegrenzte Gültigkeitsdauer.

Weiterführende Informationen sind über „Weiterführende Links“ aufrufbar.

Voraussetzungen

Die Ehrenamtskarten bieten eine Reihe von Vorteilen als Dankeschön für den Einsatz engagierter Frauen und Männer. Dazu gehören zum Beispiel vergünstigter Eintritt in Einrichtungen und Museen und Freikarten. Die entsprechenden Akzeptanzstellen finden Sie HIER.

In der Stadt Fürth ist das Angebot derzeit noch am Wachsen. Momentan werden Firmen, Händler, Dienstleister, Freizeitparks und Einrichtungen angeschrieben und gebeten, sich an der Aktion zu beteiligen.

Voraussetzungen für Ehrenamtskarte

  • Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig
  • Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im bürgerschaftlichen Engagement
  • Mindestalter für Karteninhaber ist 16 Jahre
  • Inhaber einer Jugendleiterkarte „Juleica“ erhalten auf Wunsch ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte
  • Aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung und aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich

Die Ehrenamtskarte ist drei Jahre gültig und nicht auf andere Personen übertragbar. Sie wird durch die Stadt Fürth verliehen und ausgegeben. Nach Ablauf der Gültigkeit muss sie neu beantragt werden – sie wird nicht automatisch verlängert.

Voraussetzungen für Ehrenamtskarte in Gold

  • Inhaber des Ehrenzeichens des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von ehrenamtlich Tätigen erhalten eine goldene Ehrenamtskarte
  • Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die das Feuerwehr-Ehrenzeichen des Freistaates Bayern bzw. die Auszeichnung des Bayerischen Innenministeriums für 25- bzw. 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben, können eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte beantragen
  • Ehrenamtliche, die nachweislich mindestens 25 Jahre jährlich 250 Stunden oder fünf Stunden pro Woche ehrenamtlich tätig waren, können ebenfalls die goldene Ehrenamtskarte erhalten.

Die Ehrenamtskarte Gold ist unbegrenzt gültig.

Verfahrensablauf

Hinweise zur Beantragung einer Ehrenamtskarte

Unter dem "Formulare" sind Anträge für die Ehrenamtskarten zu finden. Zum einen für Frauen und Männer, die ein Ehrenamt begleiten, zum anderen für Personen, die mehrere ehrenamtliche Funktionen inne haben. Die Dokumente können heruntergeladen, online ausgefüllt und mit Inhalt gespeichert werden. Da eine Unterschrift benötigt wird, müssen sie jedoch ausgedruckt und dann gegebenenfalls mit Anlagen per Post oder per Fax gesendet werden. Die Ehrenamtskarte ist drei Jahre gültig und muss nach Ablauf dieser Zeitspanne erneut beantragt werden (Verlängerungs-Antrag rechts). Eine automatische Verlängerung ist nicht möglich.

Der Antrag der Ehrenamtskarte kann auch online gestellt werden. Den Link dazu finden Sie direkt auf der Übersichtsseite der Leistungsbeschreibung.

 

Anmeldung zur Ehrenamtskarte für Inhaberinnen und Inhaber der Jugendleiter Karte und Freiwilligendienste

Sammelmeldungen

Es besteht die Möglichkeit für Feuerwehr- und Rettungsdienstleistende Sammelmeldungen für die beiden Ehrenamtskarten einzureichen. Sie sind ebenfalls rechts zu finden und müssen nach dem Ausfüllen unterschrieben und per Post oder Fax gesendet werden.

Wichtige Hinweise zum Formular:

Dieses Online-Formular ist "dynamisch", das heißt es kann mit den eingetragenen Daten gespeichert werden. Die Weiterentwicklung von Browsern und Apps führt allerdings dazu, dass immer häufiger Probleme beim Öffnen von PDF-Formularen auftreten. Daher empfehlen wir grundsätzlich, dynamische PDF-Formulare nicht im Browser zu öffnen, sondern herunterzuladen, lokal auf der Festplatte zu speichern, dann mit der möglichst aktuellen Version von Adobe Reader oder Acrobat zu öffnen und auszufüllen. Sie brauchen das Dokument nicht in einem Arbeitsgang bearbeiten.

Fristen

  • Die blaue Ehrenamtskarte kann nur von aktuell aktiven Ehrenamtlichen beantragt werden. Für in der Vergangenheit liegendes Engagement kann keine Ehrenamtskarte ausgestellt werden.
  • Die blaue Ehrenamtskarte gilt ab ihrer Ausstellung 3 Jahre in Verbindung mit der Vorlage eines amtlich gültigen Ausweises (Personalausweises, Reisepass, Führerschein). Das Ablaufdatum ist auf der Karte aufgedruckt.

Erforderliche Unterlagen

  • Bestätigung über den Umfang Ihrer ehrenamtlichen ArbeitBestätigung des Vereins / der Organisation in dem / der Sie sich engagieren über den Umfang Ihrer ehrenamtlichen Arbeit.

Formulare

Kosten

Aktuell fallen hier keine Kosten an.

Weiterführende Links

Mehr Informationen zum Themen Ehrenamt in Bayern und Informationen dazu:

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Stand 17.10.2023 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth, Bürgermeister- und Presseamt

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