Fort- und Weiterbildung; Beantragung einer Aufstiegsförderung
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher) können altersunabhängig finanziell unterstützt werden.
Beschreibung
Zweck
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist das Pendant zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für den Aufstieg bei der beruflichen Bildung. Es trägt der Tatsache Rechnung, dass die beruflich vorqualifizierten Geförderten in der Regel bereits "mitten im Leben" stehen, insbesondere durch Aufschläge je nach familiärer Situation, eine höhere Vermögensfreistellung und eine Förderung ohne Altersgrenze. Es gewährt darüber hinaus eine finanzielle Förderung der Maßnahmekosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) und fördert gleichermaßen Aufstiegsfortbildungen in Voll- und Teilzeit.
Gegenstand
Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Die Teilnahme an Maßnahmen in Vollzeitform wird grundsätzlich bis zur Dauer von 24 Kalendermonaten, in Teilzeitform bis zur Dauer von 48 Kalendermonaten gefördert (Förderungshöchstdauer).
Nach dem AFBG wird die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen öffentlicher oder privater Träger gefördert, die in einer fachlichen Richtung gezielt auf öffentlich-rechtliche Fortbildungsabschlüsse auf der Grundlage der §§ 53 bis 53d und 54 des Berufsbildungsgesetzes oder der §§ 42 bis 42d, 42f, 45, 51a der Handwerksordnung, z. B. Geprüfte/r Berufsspezialist/in, Bachelor Professional, Master Professional. Bankfachwirt(in), Industrie- oder Handwerksmeister(in), Techniker(in), oder auf einen gleichwertigen Abschluss nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen, auf Fortbildungen nach den Weiterbildungsrichtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft oder auf Fortbildungen auf der Grundlage staatlich genehmigter Prüfungsordnungen an anerkannten Ergänzungsschulen vorbereiten.
Darüber hinaus ist die Förderung an bestimmte zeitliche und qualitative Anforderungen gebunden:
- Die Maßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen (Mindestdauer).
- Bei Vollzeitmaßnahmen müssen in der Regel je Woche mindestens 25 Unterrichtsstunden an 4 Werktagen (Vollzeit-Fortbildungsdichte) stattfinden. Vollzeitfortbildungen dürfen insgesamt nicht länger als drei Jahre dauern (maximaler Vollzeit-Zeitrahmen).
- Bei Teilzeitmaßnahmen müssen die Lehrveranstaltungen monatlich im Durchschnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden (Teilzeit-Fortbildungsdichte) umfassen. Teilzeitmaßnahmen dürfen insgesamt nicht länger als vier Jahre dauern (maximaler Teilzeit-Zeitrahmen).
- Davon abweichend sind Maßnahmen,
- Handwerksordnung sowie auf gleichwertige Fortbildungsabschlüsse vorbereiten, in Teilzeitform förderfähig, wenn sie mindestens 200 Unterrichtsstunden umfassen und innerhalb von 36 Kalendermonaten abgeschlossen werden.
- Fernlehrgänge können als Teilzeitmaßnahme gefördert werden, wenn sie die allgemeinen Förderungsvoraussetzungen des AFBG erfüllen und zusätzlich den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen.
- Gefördert werden unter
- bestimmten Voraussetzungen auch Maßnahmen, die teilweise unter Einsatz elektronischer Medien durchgeführt werden und die nicht als Fernunterricht nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz zulassungspflichtig sind ( § 4a AFBG ), wenn sie durch physischen und virtuellen Präsenzunterricht oder eine diesem vergleichbare und verbindliche mediengestützte Kommunikation ergänzt wird und regelmäßige Erfolgskontrollen durchgeführt werden.
Art und Höhe
Es wird ein Beitrag zu den Kosten der Lehrveranstaltung (Maßnahmebeitrag) und ein Beitrag zur Deckung des Unterhaltsbedarfs (Unterhaltsbeitrag) geleistet. Zum Maßnahmebeitrag zählen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (ausgenommen sind Materialkosten) bis 15.000 Euro. Die Förderung des Maßnahmebeitrags wird in Höhe von 50 % als Zuschuss geleistet. Die Förderung des Unterhaltsbeitrags erfolgt zu 100 % als Zuschuss.
Teilnehmer an Vollzeitmaßnahmen erhalten einen einkommens- und vermögensabhängigen Unterhaltsbeitrag zzgl. für Alleinerziehende 150 Euro je Kind bis zu 14 Jahren als Zuschuss, darüber hinaus als Bankdarlehen.
Regionale Ergänzung: Stadt Fürth
Teilnehmer an beruflichen Fortbildungs- bzw. Aufstiegsmaßnahmen erhalten nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) auf Antrag Beiträge zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich Beiträge zum Lebensunterhalt. Weitere Informationen und Formblätter zum Herunterladen sind auf der Internetseite AFGB Digital zu finden.
Ein Bildungskredit kann beim Bundesverwaltungsamt in Köln beantragt werden.
Voraussetzungen
Der anspruchsberechtigte Personenkreis ergibt sich aus § 8 AFBG.
- Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung. Gefördert wird nicht notwendigerweise nur die erste Aufstiegsfortbildung, sondern grundsätzlich eine Aufstiegsfortbildung. Wer bereits eine selbst finanzierte Aufstiegsfortbildung absolviert hat, verliert hierdurch nicht den Förderanspruch.
- Wurde bereits ein Fortbildungsziel nach dem AFBG gefördert, wird die Vorbereitung auf ein weiteres Fortbildungsziel im Sinne des AFBG gefördert, wenn das angestrebte Fortbildungsziel auf dem bereits erreichten Fortbildungsziel aufbaut. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn ein Fortbildungsziel auf der nächsten Fortbildungsstufe im Sinne des § 53a des Berufsbildungsgesetzes oder des § 42a der Handwerksordnung angestrebt wird. Eine Förderung kann nacheinander auf allen drei Stufen einmal erfolgen, wenn das angestrebte weitere Fortbildungsziel auf dem bereits erreichten Fortbildungsziel aufbaut. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn ein Fortbildungsziel auf der nächsten Fortbildungsstufe angestrebt wird (also Reihenfolge DQR 5 – DQR 6 – DQR 7, nicht jedoch erst DQR 7 und dann DQR 6).
Förderfähig sind nur Lehrgänge bei zertifizierten Anbietern, die über ein entsprechendes Qualitätssicherungssystem verfügen.
Regionale Ergänzung: Stadt Fürth
Notwendige Unterlagen:
- Formblatt A
- Formblatt B
- Formblatt Z
- bei ausländischer Staatsangehörigkeit zusätzlich noch Formblatt Anlage 3 zum Formblatt A
Bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich:
- Formblatt Anlage 1 zum Formblatt A
- Bescheinigung zur Kranken- und Pflegeversicherung
- bei Verheirateten Formblatt Anlage 2 zum Formblatt A
Verfahrensablauf
Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch (siehe unter Online-Verfahren) beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung einzureichen. Sofern zur Entscheidung über den Antrag noch nicht alle erforderlichen Unterlagen vom Antragsteller vorgelegt wurden, wird das Amt für Ausbildungsförderung mit diesem Kontakt aufnehmen und um Vorlage der fehlenden Unterlagen bitten. Andere Behörden werden grundsätzlich nicht beteiligt.
Hinweise
Regionale Ergänzung: Stadt Fürth
Für einen Besuch vor Ort im Amt ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Fristen
Der Maßnahmebeitrag muss spätestens bis zum Ende der Maßnahme oder des Maßnahmeabschnitts beantragt werden. Der Unterhaltsbeitrag wird von Beginn des Monats an geleistet, in dem mit dem Unterricht tatsächlich begonnen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an.
Bearbeitungsdauer
Bei der Bearbeitungsdauer bzw. der gesamten Durchlaufzeit zwischen Antragstellung und Erlass des Bewilligungsbescheides ist mit ca. 6 bis 8 Wochen zu rechnen.
Erforderliche Unterlagen
- Anzahl und Art der erforderlichen Unterlagen ist abhängig von den persönlichen Verhältnissen und der Art der Ausbildung
Es können z. B. folgende Unterlagen erfoderlich sein:
- Angaben zum Einkommen und Vermögen
- Erklärung des Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners
- Zusatzblatt für Ausländerinnen und Ausländer
- Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsstätte / die Teilnahme an einem Fernunterrichtslehrgang / mediengestützten Lehrgang
- Nachweis eines Bildungsträgers über die regelmäßige Lehrgangsteilnahme
- Formular zum Nachweis der tatsächlich entstandenen Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt / die fachpraktische Arbeit
- Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen
Formulare
Antragsformulare für die Aufstiegsförderung gemäß AFBG
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs
Wahlmöglichkeit zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung
Weiterführende Links
Weiterbildung: Förderung und Stipendien
Aufstiegs-BAföG
Informationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Verwandte Themen
Stand 21.08.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal)
Stand 06.11.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth