Abfall; Entsorgung
Die Abfallentsorgung wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten für ihr Gebiet wahrgenommen.
Beschreibung
Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr. Haben Sie Fragen zu den Entsorgungseinrichtungen (Standort, Öffnungszeiten etc.) oder den Entsorgungsgebühren, so wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis bzw. an Ihre kreisfreie Stadt.
Regionale Ergänzung: Stadt Fürth
Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr. Haben Sie Fragen zu den Entsorgungseinrichtungen oder den Entsorgungsgebühren, so wenden Sie sich bitte an das Amt für Abfallwirtschaft.
Für die Beantragung von verschiedenen Leistungen rund um die Abfallentsorgung finden Sie hier die entsprechenden Onlineanträge wie z.B. für
- Antrag Abfallbehälter Bestandsveränderung
- Antrag Abfallbehälter Eigentumswechsel
- Neubeantragung eines Abfallbehälters bei einem Neubau
- Antrag auf Nutzung einer Nachbarschaftstonne
- Änderung von Kontaktdaten wie Anschrift, Telefon, E-Mail
- Meldung von Diebstahl, Verlust oder defekten Abfallbehältern und Mülltonnen
Hinweise
Regionale Ergänzung: Stadt Fürth
Wichtige Hinweise für die Nutzung der Online-Bestandsänderung der Abfallbehälter
Persönliche Voraussetzungen
- Eigentümerin, Eigentümer eines bebauten Grundstückes,
- auf sonstige Weise zum Besitz des Grundstückes berechtigt (z. B. erbbauberechtigt, Wohnungs- und Teileigentümerin, Wohnungs- und Teileigentümer, dauerwohn- und -nutzungsberechtigt im Sinne des Wohneigentumsrechts, Nießbraucherin und Nießbraucher)
- Eigentümerin, Eigentümer eines Objekts oder
- zustellungsberechtigte Person für das Objekt
Örtliche Voraussetzung
- das Grundstück befindet sich im Stadtgebiet Fürth
Technische Voraussetzung
- persönliche Zugangscode und Passwort
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Amt für Abfallwirtschaft der Stadt Fürth.
Häufige Fragen
Formulare
Regionale Ergänzung: Stadt Fürth
Antrag auf Gewerbetonnenänderung
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Beantragung einer Nachbarschaftstonne
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Erklärung zur Verwendung von Speiseabfällen
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Antrag auf Bestätigung der Eigenkompostierung
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Kosten
Informationen sind in der Regel kostenfrei.
Regionale Ergänzung: Stadt Fürth
Die Nutzung des Online-Service ist kostenfrei.
Die Gebühren für die Abfallentsorgung ergeben sich aus der Gebührensatzung der städtischen Abfallwirtschaft die Sie HIER einsehen können.
Rechtsgrundlagen
Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern (AbfPV)
Satzungen der entsorgungspflichtigen Körperschaften
Regionale Ergänzung: Stadt Fürth
Abfallwirtschaftssatzung
Abfallwirtschaftssatzung Abfallwirtschaftssatzung (AbfS) der Stadt Fürth (fuerth.de)
Gebührensatzung der städtischen Abfallwirtschaft
Gebührensatzung der städtischen Abfallwirtschaft Gebührensatzung der städt. Abfallwirtschaft Fürth (fuerth.de)
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Stand 18.08.2022 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand 01.03.2023 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth