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Abfall; Entsorgung

Die Abfallentsorgung wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten für ihr Gebiet wahrgenommen.

Beschreibung

Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr. Haben Sie Fragen zu den Entsorgungseinrichtungen (Standort, Öffnungszeiten etc.) oder den Entsorgungsgebühren, so wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis bzw. an Ihre kreisfreie Stadt.

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr. Haben Sie Fragen zu den Entsorgungseinrichtungen oder den Entsorgungsgebühren, so wenden Sie sich bitte an das Amt für Abfallwirtschaft.

Für die Beantragung von verschiedenen Leistungen rund um die Abfallentsorgung finden Sie hier die entsprechenden Onlineanträge wie z.B. für

  • Antrag Abfallbehälter Bestandsveränderung
  • Antrag Abfallbehälter Eigentumswechsel
  • Neubeantragung eines Abfallbehälters bei einem Neubau
  • Antrag auf Nutzung einer Nachbarschaftstonne
  • Änderung von Kontaktdaten wie Anschrift, Telefon, E-Mail
  • Meldung von Diebstahl, Verlust oder defekten Abfallbehältern und Mülltonnen

Hinweise

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Wichtige Hinweise für die Nutzung der Online-Bestandsänderung der Abfallbehälter

Persönliche Voraussetzungen

  • Eigentümerin, Eigentümer eines bebauten Grundstückes,
  • auf sonstige Weise zum Besitz des Grundstückes berechtigt (z. B. erbbauberechtigt, Wohnungs- und Teileigentümerin, Wohnungs- und Teileigentümer, dauerwohn- und -nutzungsberechtigt im Sinne des Wohneigentumsrechts, Nießbraucherin und Nießbraucher)
  • Eigentümerin, Eigentümer eines Objekts oder
  • zustellungsberechtigte Person für das Objekt

Örtliche Voraussetzung

  • das Grundstück befindet sich im Stadtgebiet Fürth

Technische Voraussetzung

  • persönliche Zugangscode und Passwort

 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Amt für Abfallwirtschaft der Stadt Fürth.

Hinweis für Gewerbe:
Neue Sondervereinbarungen für Gewerbebetriebe können nur noch bis zum 31.12.2023 abgeschlossen werden. Bestandsänderungen oder Kündigungen von bestehenden Sondervereinbarungen können noch im Laufe des Jahres 2024 vorgenommen werden.
Wenn Sie als Gewerbetreibende/r Mülltonnen benötigen, dann wenden Sie sich bitte an den Grundstückseigentümer, dieser kann die entsprechenden Mülltonnen beantragen.

Häufige Fragen

Formulare

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Antrag auf Gewerbetonnenänderung
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Beantragung einer Nachbarschaftstonne
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Antrag auf Bestätigung der Eigenkompostierung
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

Informationen sind in der Regel kostenfrei.

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Die Nutzung des Online-Service ist kostenfrei.

Die Gebühren für die Abfallentsorgung ergeben sich aus der Gebührensatzung der städtischen Abfallwirtschaft die Sie HIER einsehen können.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)

Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz – BayAbfG)

Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern (AbfPV)

Satzungen der entsorgungspflichtigen Körperschaften

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Abfallwirtschaftssatzung
Abfallwirtschaftssatzung Abfallwirtschaftssatzung (AbfS) der Stadt Fürth (fuerth.de)

Gebührensatzung der städtischen Abfallwirtschaft
Gebührensatzung der städtischen Abfallwirtschaft Gebührensatzung der städt. Abfallwirtschaft Fürth (fuerth.de)

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Stand 03.04.2023 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Stand 15.02.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth