Waffen; Anzeige des Erwerbs einer erlaubnispflichtigen Waffe
Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.
Beschreibung
Zum Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen benötigen Sie eine vorherige behördliche Erlaubnis (Waffenbesitzkarte [ggf. mit Voreintrag] oder Jagdschein). Hierfür ist ein Antrag bei der für Sie zuständigen Kreisverwaltungsbehörde zu stellen (siehe auch „Verwandte Themen“).
Sobald Sie eine erlaubnispflichtige Waffe erwerben, Ihre Waffe jemandem überlassen oder Ihre Waffe durch Umbau oder Austausch eines wesentlichen Teils bearbeiten, sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen.
Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren.
Voraussetzungen
- Beim Erwerb einer Waffe: Erwerbsberechtigung (Waffenbesitzkarte [ggf. mit Voreintrag] oder Jagdschein)
- Beim Überlassen einer Waffe: Erwerbsberechtigung des Empfängers
Hinweise
Regionale Ergänzung: Stadt Fürth
Aus rechtlichen und fachlichen Gründen können und müssen
• die Identifizierung,
• die Abholung der waffenrechtlichen Erlaubnis und
• die Bezahlung
nach wie vor persönlich in der Waffenbehörde erfolgen.
Fristen
Der Erwerb oder die Überlassung sowie die Bearbeitung durch Umbau oder Austausch eines wesentlichen Teils ist innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.
Erforderliche Unterlagen
- Waffenbesitzkarte
- Waffenbegleitschein bzw. Waffenbrief(sofern die Waffe beim Händler erworben wird, legen Sie zum Antrag zusätzlich den Waffenbegleitschein bzw. Waffenbrief in Kopie bei)
Kosten
Ggf. können für die Eintragung einer Waffe in die Waffenbesitzkarte bzw. die Austragung einer Waffe aus der Waffenbesitzkarte Gebühren anfallen.
Eintragung: 15,00 EUR für die erste Waffe zuzüglich 7,50 EUR für jede weitere Waffe
Austragung: 10 EUR für die erste Waffe zuzüglich 7,50 EUR für jede weitere Waffe
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Verwandte Themen
Waffen; Allgemeine Informationen
Kleiner Waffenschein; Beantragung
Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person; Beantragung
Europäischer Feuerwaffenpass; Beantragung
Waffenherstellung; Beantragung einer Erlaubnis
Schießstätte; Beantragung einer Betriebserlaubnis
Waffenhandel; Beantragung einer Erlaubnis
Waffen; Anzeige der Überlassung einer erlaubnispflichtigen Waffe oder Munition
Stand 25.03.2025 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand 15.09.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth