Aufenthaltserlaubnis; Abholung von Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen für Ausländer/ Flüchtlinge/ Staatenlose
Sie möchten einen bereits beantragten und abholbereiten, elektronischen Aufenthaltstitel oder einen Reiseausweis abholen. Dafür muss vorab online ein Termin vereinbart werden.
Die Aushändigung des Aufenthaltstitels/ Reiseausweis für Flüchtlinge/ Ausländer/ Staatenlose erfolgt NUR nach vorheriger Online-Terminvereinbarung. Wenn für mehrere Personen ein Termin gebucht wird, müssen diese bei der Buchung im Schritt 2 mit angegeben werden. Ansonsten erfolgt eine Aushändigung NUR für die Hauptperson.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihren elektronischen Aufenthaltstitel selbst abzuholen, so füllen Sie die Vollmacht aus und legen diese beim Termin vor.
Beschreibung
Sie möchten einen bereits beantragten und abholbereiten, elektronischen Aufenthaltstitel oder einen Reiseausweis abholen. Dafür muss vorab online ein Termin vereinbart werden.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihren elektronischen Aufenthaltstitel selbst abzuholen, so füllen Sie die Vollmacht aus und legen diese beim Termin vor.
Notwendige Unterlagen:
- Ggf. Vollmacht zur Beantragung
- bisheriger Aufenthaltstitel (sofern vorhanden)
- Aktueller Reiseausweis für Ausländer/Flüchtlinge/Staatenlose (soweit vorhanden)
Erforderliche Unterlagen
Erforderlich sind aber in der Regel u.a. die folgend genannten Unterlagen:
- Ggf. Vollmacht zur Beantragung
- bisheriger Aufenthaltstitel (sofern vorhanden)
- Aktueller Reiseausweis für Ausländer/Flüchtlinge/Staatenlose (soweit vorhanden)
Formulare
Wenn der Aufenthaltstitel nicht von der Person abgeholt wird, die den Titel beantragt hat, muss eine vollständig ausgefüllte Vollmacht vorgelegt werden. Diese finden Sie hier:
Rechtsgrundlagen
§ 81a Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
§ 45 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte und die Mobiler-ICT-Karte
Weiterführende Links
Stand 31.01.2025 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth