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Führungszeugnis; Beantragung eines einfachen Führungszeugnisses

Wenn Sie ein Führungszeugnis für behördliche oder private Zwecke benötigen, können Sie dieses bei der für Sie örtlich zuständigen Gemeinde oder elektronisch im Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen.

WICHTIGER HINWEIS:

Bitte beachten Sie, dass kurzfristige Termine täglich von Montag bis Freitag gegen 11.00 Uhr neu eingestellt werden.

ODER

Beschreibung

Das Führungszeugnis ist ein Auszug insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen, das Sie ab Ihrem 14. Lebensjahr bei der für Sie zuständigen Gemeinde / Meldebehörde (Bürgerbüro) oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz (siehe "Online-Verfahren") beantragen können.

Wird das Führungszeugnis von Ihnen zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so wird es der Behörde unmittelbar übersandt. Auf Verlangen kann Ihnen jedoch, als Antragsteller, Einsicht in das Führungszeugnis gewährt werden.

Ein einfaches Führungszeugnis können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.

  • Bei persönlicher Antragstellung bei der Gemeinde müssen Sie Ihren Pass oder Personalausweis vorlegen.
  • Für die elektronische Antragstellung über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz (siehe "Online-Verfahren") benötigen Sie entweder einen neuen Personalausweis, eine eID-Karte mit Inlandsanschrift oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
  • Bei schriftlicher Antragstellung ist die Beglaubigung Ihrer Unterschrift durch eine siegelführende Stelle erforderlich. Eine öffentliche Beglaubigung durch einen Notar ist ebenfalls möglich. Weiterhin müssen Sie den Verwendungszweck für das Führungszeugnis angeben. Informationen zu Beglaubigungen finden unter "Weiterführende Links".

Eine Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Das Führungszeugnis ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die das Bundesamt für Justiz ausstellt und die bescheinigt, ob eine Person vorbestraft ist oder nicht. Es wird in der Regel für private – zum Beispiel zur Vorlage beim Arbeitgeber – oder für behördliche – zum Beispiel für die Erteilung einer Fahrerlaubnis – benötigt.Führungszeugnisse können Sie über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen. Dazu benötigen Sie aber einen neuen Personalausweis bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, ein Kartenlesegerät bzw. die AusweisApp2 zum Auslesen.In Fürth ist es möglich, Führungszeugnisse in den Bürgerämtern Süd (Ämtergebäude Süd), Mitte (Rathaus) und Nord (Stadeln) bei persönlicher Vorsprache zu beantragen. Um Ihnen den Behördengang so komfortabel wie möglich zu gestalten, können Sie diese Leistung auch schneller und einfacher direkt online nutzen oder einen Termin online vereinbaren und auf diese Weise Wartezeiten vermeiden.

Voraussetzungen

  • Vollendung des 14. Lebensjahres
  • bei Geschäftsunfähigkeit ist der Antrag gegebenenfalls durch den gesetzlichen Vertreter zu stellen

Hinweise

Zum Führungszeugnis können allgemein noch folgende Erläuterungen gegeben werden:

 

  • Verurteilungen von Straftätern erscheinen außer im Bundeszentralregister auch im Führungszeugnis, das jede Person über 14 Jahre bei ihrer Meldebehörde beantragen kann.
  • Von der Eintragung ins Führungszeugnis gibt es jedoch eine Reihe von Ausnahmen, z.B. folgende:
  • Vorausgesetzt, im Register ist keine weitere Strafe eingetragen, wird eine Verurteilung bis zu 90 Tagessätzen Geldstrafe oder bis zu drei Monaten Freiheitsstrafe nicht ins Führungszeugnis aufgenommen (wohl dagegen ins Zentralregister, aus dem jedoch nur bestimmte Behörden Auskunft erhalten).
  • Nicht aufgenommen werden ferner Jugendstrafen bis zu 2 Jahren, sofern sie zur Bewährung ausgesetzt sind.
  • Auch für das Führungszeugnis gibt es Tilgungsfristen; sie sind im Allgemeinen kürzer als beim Bundeszentralregister (je nach Art der Verurteilung zwischen 3 und 20 Jahren).

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Notwendige Unterlagen:

  • Bei der persönlichen Antragstellung muss der Pass oder der Personalausweis vorgelegt werden.

Bearbeitungsdauer

ca. 2 bis 3 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • bei persönlicher Antragstellung: Vorlage von Pass oder Personalausweis
  • bei elektronischer Antragstellung: Personalausweis, eID-Karte mit Inlandsadresse bzw. elektronischer Aufenthaltstitel mit jeweils freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
  • bei schriftlicher Antragstellung: Amtlich oder öffentlich beglaubigte Unterschrift

Formulare

Formloser Antrag (mit Unterschrift) (Empfänger: Stadt Fürth)
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Formloser Antrag (mit Unterschrift) (Empfänger: Bürgeramt)
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

13,00 EUR

Gebührenbefreiung (siehe auch unter "Weiterführende Links"): Bei Mittellosigkeit (z. B. Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz, BAföG oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) kann das Bundesamt für Justiz auf Antrag die Gebühr ermäßigen oder von der Erhebung der Kosten absehen. Wenn ein Führungszeugnis zur Ausübung einer ehrenamtlichen Betreuung (§ 19 Abs. 1, § 21 BtOG) oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigt wird, die für eine gemeinnützige Einrichtung, für eine Behörde oder im Rahmen eines der in § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe d EStG genannten Dienste ausgeübt wird, besteht Gebührenfreiheit.

Bei einer elektronischen Antragstellung sind die Nachweise über das Vorliegen eines Grundes für die Gebührenbefreiung elektronisch zu erbringen.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

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Stand 06.11.2023 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth