Wohnsitz; Anmeldung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.
WICHTIGER HINWEIS:
Bitte beachten Sie, dass kurzfristige Termine täglich von Montag bis Freitag gegen 11.00 Uhr neu eingestellt werden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anzumelden. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Sie müssen hierzu einen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben und diesen der Meldebehörde zusammen mit dem Personalausweis, dem anerkannten und gültigen Pass oder Passersatzpapier sowie der Bestätigung Ihres Wohnungsgebers oder dem entsprechenden Zuordnungsmerkmal vorlegen. Sofern das Melderegister automatisiert geführt wird, kann von dem Ausfüllen des Meldescheins abgesehen werden, wenn Sie persönlich bei der Meldebehörde erscheinen und auf einem Ausdruck die Richtigkeit und Vollständigkeit der bei der Meldebehörde erhobenen Daten durch Ihre Unterschrift bestätigen. Sie können sich bei der Anmeldung auch durch eine Person unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (Anmeldeunterlagen und Vollmacht) vertreten lassen.
Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden; es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen die Anmeldung vornimmt.
Personen unter 16 Jahren müssen von demjenigen angemeldet werden, in dessen Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen. Hat eine minderjährige Person mehrere Wohnungen im Inland, so ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung des bzw. der Personensorgeberechtigten.
Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden.
Sofern für eine volljährige Person ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.
Wenn Sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen anmelden, handeln Sie ordnungswidrig. In diesem Fall können Sie mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.
Regionale Ergänzung: Stadt Fürth
An-, Ab- und Ummeldungen sind in den Bürgerämtern Süd (Ämtergebäude Süd) und Nord (Stadeln) möglich. Da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei direkt auf das Melderegister zugreifen, können Sie durch persönliche Vorsprache diese Angelegenheiten mit dem für Sie geringsten Aufwand erledigen.
Anmeldung in Fürth
Für Neubürgerinnen und Neubürger, die zuziehen, besteht laut Paragraph 17 des Bundesmeldegesetzes die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug einer Wohnung in Fürth anzumelden. Wenn Sie dies bei einem Ämtergang erledigen und die Änderungen gleich in Ihr Ausweis- bzw. Passdokument eintragen lassen möchten, ist dies in den Bürgerämtern Süd (Ämtergebäude Süd) und Nord (Stadeln) möglich. Um Ihnen diesen Behördengang so komfortabel wie möglich zu gestalten, können Sie einen Termin online vereinbaren und auf diese Weise Wartezeiten vermeiden.
Das notwendige Formluar zur Wohnungsgeberbestätigung für Mieter und Eigentümer erhalten Sie HIER. Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise im Formular und lesen Sie dieses aufmerksam durch.
(Bitte auf das Wort HIER klicken. Das Formular öffnet sich dann automatisch).
Voraussetzungen
Tatsächliches Beziehen der neuen Wohnung (diese Wohnung wird auf Dauer oder zumindest mit einer gewissen Regelmäßigkeit vor allem zum Wohnen und Schlafen benutzt).
Regionale Ergänzung: Stadt Fürth
Notwendige Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass zur Wohnort- bzw. Anschriftenänderung
Bei Anmeldung Wohnungsgeberbestätigung für Mieter oder Eigentümer - HIER gehts zum Formular Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise im Formular und lesen Sie dieses aufmerksam durch.
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Anmeldung bei der Meldebehörde (Meldeschein)(Meldeschein ist bei der Meldebehörde erhältlich)
- Personalausweis oder Reisepass (zur Wohnort- bzw. Anschriftenänderung)
Formulare
Regionale Ergänzung: Stadt Fürth
Erklärung zur Zweitwohnungssteuer
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Wohnungsgeberbestätigung für Mieter und Eigentümer
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
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Beherbergungsstätte; Anmeldung
Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage
Personalausweis, Reisepass und eID-Karte; Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes
Stand 25.04.2023 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand 15.01.2023 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth