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Eheschließung im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Eheregister

Eine Eheschließung im Ausland kann im deutschen Eheregister nachbeurkundet werden.

Beschreibung

Eine Eheschließung im Ausland kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Antragsberechtigt sind die Ehegatten, sind beide verstorben, deren Eltern und Kinder.

Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch daraus keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin die Eheschließung

Voraussetzungen

Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für

  • deutsche Staatsangehörige
  • Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

Antragsberechtigte sind

  • die Ehegatten selbst
  • sind beide verstorben, deren Eltern und Kinder

Hinweise

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Bitte beachten Sie folgende Hinweise des Standesamt Fürth:

Information zur Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe

Erforderliche Unterlagen

  • Es wird die ausländische Eheurkunde benötigt.Über weitere ggf. notwendige Unterlagen berät Sie das zuständige Standesamt gerne.

Kosten

  • Beurkundung im Eheregister: 55,00 EUR
    Weitere Kosten können je nach Einzelfall anfallen. Das zuständige Standesamt berät Sie gerne.
  • Eheurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: 12,00 EUR

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

  • Beurkundung einer Eheschließung im Ausland 55,00 Euro
  • wenn ausländisches Recht für einen/beide Ehegatte zu beachten ist, je 30,00 Euro
  • Überprüfung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen durch das
  • Standesamt oder die Standesamtsaufsicht 40,00 Euro
  • Beurkundung einer nachträglichen Namenserklärung 30,00 – 60,00 Euro
  • Urkunde aus dem Eheregister, je Ausfertigung 12,00 Euro
  • Bescheinigung über eine Namensänderung, je Ausfertigung 12,00 Euro

Hinweis: Eine verbindliche Aussage kann erst nach Vorlage der vollständigen Unterlagen beim Standesamt und Prüfung des Antrags auf Nachbeurkundung erfolgen. Rechtsansprüche können aus dieser Zusammenstellung nicht hergeleitet werden!

Rechtsgrundlagen

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