Eheschließung im Ausland; Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Sie können für eine Eheschließung oder die Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beantragen.
Beschreibung
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des zuständigen deutschen Standesamts zur Eheschließung im Ausland, in dem beide Verlobte genannt sind. Es bescheinigt die Tatsache, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen.
Voraussetzungen
Um ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen zu können muss mindestens ein Verlobter die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Weiterhin sind die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Anmeldung zur Eheschließung zu beachten:
- Sie müssen beide volljährig sein.
- Sie dürfen nicht in gerader Linie miteinander verwandt sein, oder Voll- bzw. Halbgeschwister.
- Wenn Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Ehepartnerschaft waren, muss die vorherige Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst sein.
Bitte informieren Sie sich auf jeden Fall im Vorfeld beim zuständigen Standesamt bezüglich der benötigten Unterlagen. Dieses berät Sie gerne.
Hinweise
Regionale Ergänzung: Stadt Fürth
Bitte beachten Sie folgende Hinweise des Standesamt Fürth
Erforderliche Unterlagen
Regionale Ergänzung: Stadt Fürth
- Benötigte Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Fürth
Kosten
Die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses kostet mindestens 55,00 €. Je nach Einzelfall können sich die Gebühren erhöhen. Ihr Standesamt berät Sie gerne.
Regionale Ergänzung: Stadt Fürth
- Beurkundung einer Namenserklärung für Ehegatten 30 bis 60 Euro
- Beurkundung einer Anschlusserklärung für ein gemeinsames Kind ab dem fünften Lebensjahr je 30 bis 60 Euro
- Ausstellung einer Bescheinigung über die Namensänderung je 12 Euro
Die Gebühren können in bar oder mit EC-Karte beglichen werden. Kreditkarten können leider nicht akzeptiert werden.
Rechtsgrundlagen
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Stand 25.03.2025 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand 05.03.2025 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth