Fahrerlaubnis; Beantragung für begleitetes Fahren ab 17 (BF 17)
Junge Fahranfänger haben die Möglichkeit, bereits mit 17 Jahren in Begleitung eines erfahrenen Führerscheininhabers ein Kraftfahrzeug der Klasse B zu führen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Für einen Vor-Ort-Termin im Amt müssen die unter "Erforderliche Unterlagen" eingestellten Formulare vollständig ausgefüllt mitgebracht werden.
Beschreibung
Regionale Ergänzung: Stadt Fürth
Für das Fahren eines Kraftfahrzeugs auf öffentlichem Verkehrsgrund wird eine Fahrerlaubnis (Führerschein) benötigt. Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt. Die Regelprobezeit beträgt zwei Jahre. Eine Ausnahme besteht bei den Fahrerlaubnisklassen AM, L und T, die ohne Probezeit erteilt werden.
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis beantragen, müssen Sie angeben, bei welcher Fahrschule Sie ausgebildet werden. Die theoretische und praktische Ausbildung übernimmt die von Ihnen ausgewählte Fahrschule, die Sie dann nach Erteilung eines Prüfauftrags durch die Fahrerlaubnisbehörde auch zur Fahrerlaubnisprüfung beim TÜV vorstellt. Nach Ablegung und Bestehen der Prüfung, die sich in der Regel in einen theoretischen und fahrpraktischen Teil gliedert, kann bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen die Fahrerlaubnis für die beantragte Klasse bzw. beantragten Klassen erteilt werden.
Alternativ kann der Antrag auch persönlich in der Führerscheinbehörde gestellt werden. Dazu bringen Sie bitte unbedingt diesen ausgefüllten Zusatzantrag mit, ohne dem die Bearbeitung nicht möglich ist.
Voraussetzungen
Regionale Ergänzung: Stadt Fürth
Hauptwohnsitz in der Stadt Fürth
Fristen
Regionale Ergänzung: Stadt Fürth
Der Antrag läuft ein Jahr nach Erteilung des Prüfauftrages bzw. nach Bestehen der Theorieprüfung ab, sofern bis dahin die praktische Prüfung nicht bestanden ist.
Erforderliche Unterlagen
Regionale Ergänzung: Stadt Fürth
- Begleitetes Fahren
- Gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass
- Aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 mal 45Milimeter) ohne Kopfbedeckung
- Sehtest (Augenarzt oder Optiker) bzw. bestandene augenärztliche Untersuchung im Sinne des § 12 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) in Verbindung mit Anlage 6 zur FeV nicht älter als zwei Jahre.
- Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
- Name der Fahrschule
- Für das „Begleitete Fahren ab 17“ ist der vollständig ausgefüllte Zusatzantrag „Begleitetes Fahren ab 17“ notwendig mit Unterschriften beider Erziehungsberechtigten (bei alleinigem Sorgerecht Vorlage einer Negativbescheinigung vom Jugendamt bzw. gerichtlicher Sorgerechtsbeschluss
- Führerschein und Ausweiskopien (Vorder- und Rückseite) der Begleitpersonen und Eltern)
- Es fallen zusätzliche Gebühren pro Begleitperson an
Kosten
Regionale Ergänzung: Stadt Fürth
Diese Leistung ist kostenpflichtig und muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte (PIN notwendig) bezahlt werden.
Stand 29.11.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand 24.11.2025 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth