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Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung

Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren.

ODER

Beschreibung

Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.

Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Ab 1. Januar 2026 gilt in Fürth, Nürnberg, Erlangen und Schwabach ein gemeinsamer "Handwerksparkausweis+", der ab sofort bei der Straßenverkehrsbehörde am jeweiligen Betriebssitz beantragt werden kann. Mit diesem Ausweis können in allen vier Städten Parkerleichterungen genutzt werden.

Sofern der Betrieb seinen Sitz in Fürth oder einer externen Stadt (nicht Nürnberg, Erlangen oder Schwabach) hat, können Sie den Antrag auf dieser Seite nutzen. Bei Betriebssitz in den Nachbarstädten bitten wir, den Antrag bei der entsprechenden Straßenverkehrsbehörde zu stellen.

Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, den Handwerkerparkausweis nur für das Stadtgebiet Fürth zu beantragen.

Wenn die Gültigkeit noch mindestens sechs Monate beträgt, kann auf Wunsch der Handwerkerparkausweis für das Stadtgebiet Fürth in den "Handwerksparkausweis+" umgewandelt werden. Die bereits gezahlte Gebühr für den nicht genutzten Zeitraum wird mit ein Zwölftel pro Monat auf die Gebühr des "Handwerksparkausweis+" angerechnet.

Der Parkausweis bzw. die Parkerleichterung muss zusammen mit einem Arbeitsstättennachweis gut sichbar im Fahrzeug ausgelegt werden.

Voraussetzungen

Ausübung einer Tätigkeit im Sinne der Handwerksordnung oder einer absolut vergleichbaren Tätigkeit für den Handwerkerparkausweis oder Ausübung einer Tätigkeit als oder im ambulanten Pflegedienst und Nachweis darüber.

Rechtsgrundlagen

§ 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage

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Stand 05.11.2025 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Stand 11.12.2025 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth