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Bewohnerparkausweis; Beantragung

Bewohner städtischer Quartiere, deren Parkraum wegen erheblichem Parkraummangel bewirtschaftet wird (erkennbar an besonderen Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen) können sich auf Antrag sog. Bewohnerparkausweise ausstellen lassen.

ODER

Beschreibung

Bedingt durch erheblichen Parkdruck in den städtischen Bereichen durch Besuchs-, Liefer-, Pendler- und Bewohnerverkehr war es in den vergangenen Jahren verstärkt erforderlich, eine sog. "Parkraumbewirtschaftung" vorzunehmen. Dies bedeutet, dass innerhalb einer Parkraumbewirtschaftungszone nur mit Parkschein, Parkuhr oder Parkscheibe geparkt werden darf. Die Parkraumbewirtschaftung soll auch dazu dienen, das Wohnen in städtischen Gebieten wieder attraktiver zu machen und damit den Siedlungsdruck auf ländliche Gebiete und die Stadtflucht zu mindern, insbesondere dort, wo private Stellflächen (in fußläufiger Entfernung) nicht oder nicht ausreichend vorhanden sind.

In besonders belasteten Teilen von Städten (z.B. häufig Innenstadtbereiche) können im Interesse derjenigen, die in diesen Gebieten leben, Bewohnerparkbereiche eingerichtet und mittels Sonderparkberechtigungen Möglichkeiten zum Dauerparken speziell zugunsten der Bewohner des betroffenen Viertels geschaffen werden. Dies erfolgt häufig mit den Zusatzzeichen „Bewohner mit Parkausweis … frei“ oder „nur Bewohner mit Parkausweis … “. Durch die Reservierung dürfen Besucher und Pendler mit dem Kfz aber nicht aus den Städten ausgesperrt werden. Daher kann nur ein Teil der Parkflächen in den Städten reserviert werden. Eine andere Möglichkeit, Sonderparkrechte zu schaffen, ist es, die Bewohner in Parkraumbewirtschaftungszonen von der Pflicht, mit Parkschein, Parkuhr oder Parkscheibe zu parken, freizustellen.

Um seine Berechtigung zum dauernden Parken im bewirtschafteten Bereich gegenüber Kontrollorganen, also insbesondere Kräften der Polizei und der kommunalen Verkehrsüberwachung nachweisen zu können, muss der, der tatsächlich in diesem Bereich wohnt und gemeldet ist, einen Bewohnerparkausweis besitzen und im Fahrzeug gut sichtbar hinterlegen.

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Zahlreiche innerstädtische Wohnquartiere in Fürth sind geprägt durch eingeschränkte Parkmöglichkeiten. Durch die Erschließung spezieller Parkgebiete soll den Bewohnenden das Parken erleichtert und somit zur Steigerung der Wohnqualität beigetragen werden.

Für die sogenannten Bewohnerparkgebiete sind grüne Parkausweise notwendig, die in der Abteilung Bewohnerparken der Straßenverkehrsbehörde im Straßenverkehrsamt ausgestellt werden, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Anwohner erhalten mit ihrem Ausweis keinen bestimmten Parkplatz, sondern die Berechtigung im zugewiesenen Gebiet zu parken.

Personenkreis bzw. Voraussetzungen für die Beantragung von Bewohnerparkausweisen:

  • Mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Bewohnerparkgebiet gemeldet
  • Keine private Parkmöglichkeit (Stellplatz, Garage oder anderes)
  • Halter des Fahrzeuges, alternativ dauerhaft genutztes Fahrzeug (Nutzungsberechtigung des Halters erforderlich)
  • Fahrzeuge kleiner 3,5 Tonnen

Es wird unabhängig von der Fahrzeuganzahl nur ein Bewohnerparkausweis ausgestellt.

Verlust des Parkausweises:

Bei Verlust muss eine Verlusterklärung abgegeben werden. Der Bewohnerparkausweis wird dann neu ausgestellt.

Beantragung eines Parkausweises:

Der Bewohnerausweis kann sofort ausgestellt werden, wenn Sie ihn persönlich beim Straßenverkehrsamt beantragen. Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses
  • Fahrzeugschein
  • Bisheriger Bewohnerparkausweis
  • Nutzungsberechtigung, wenn Sie nur Fahrzeugführer und nicht Fahrzeughalter sind
  • Vollmacht, wenn Sie Ihren Bewohnerparkausweis nicht selbst beantragen können
  • Barbezahlung oder Bezahlung mit EC-Karte

Gültigkeit:

Der Ausweis gilt ab dem Tag der Ausstellung für maximal zwei Jahre.

Voraussetzungen

  • tatsächlicher Wohnsitz (häufig Hauptwohnsitz) und Anmeldung mit diesem Wohnsitz im bewirtschafteten Bereich
  • Halter eines Kfz bzw. Nachweis der dauerhaften Nutzung eines Kfz (auch Car-Sharing)

Verfahrensablauf

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Die Beantragung eines Bewohnerparkausweises für die Stadt Fürth kann online durchgeführt werden. Alternativ kann die Beantragung auch persönlich direkt im Straßenverkehrsamt, Bereich Bewohnerparken, vorgenommen werden. Hierfür muss vorab ein Termin online vereinbart werden.

Hinweise

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Die Beantragung von Sonderparkausweisen zum Beispiel für Schwerbehinderte, Handwerker oder Soziale Dienste erfolgt über eine gesonderte Beantragung. Hierfür stehen weitere, separate Onlineservices bereit.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Falls Sie nicht der Halter des Fahrzeugs sind, eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen dürfen (Haltererklärung)

Kosten

10,20 bis 30,70 EUR pro Jahr der Geltungsdauer

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

  • Erteilung eines Ausweises bis zu einem Jahr: 30,50 Euro
  • Erteilung eines Ausweises bis zu zwei Jahren: 61 Euro
  • Änderung oder Neuausstellung bei Verlust des Ausweises: 5,75 Euro
  • Auslagenersatz für Saugnapf: 1,15 Euro
  • Auslagen für Versand (inklusive Rechnung): 2,50 Euro

Die Bezahlung erfolgt per Rechnung und anschließender Überweisung. Sie erhalten unaufgefordert eine Rechnung zugesandt.

Rechtsgrundlagen

§ 12 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Halten und Parken

§ 13 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit

§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage

Weiterführende Links

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Informationen zum Bewohnerparken in Fürth
Straßenverzeichnis und Gebietsübersicht für Bewohnerparken in Fürth.

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Stand 04.09.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

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