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Ambulante Pflegedienste; Beantragung einer kommunalen Förderung

Landratsämter und kreisfreie Städte können freiwillig ambulante Pflegedienste fördern.

Hinweis: Eine Förderung von ambulanten Pflegediensten wird derzeit von der Stadt Fürth nicht gewährt.

Beschreibung

Ambulante Pflegedienste, die sich um die häusliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen kümmern, können eine Förderung beim zuständigen Landratsamt oder der zuständigen kreisfreien Stadt nach Maßgabe der entsprechenden Richtlinie beantragen. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Richtlinie zur Förderung von ambulanten Pflegediensten, die von der zuständigen Behörde erlassen wurde, oder an dieser Stelle (soweit die Behörde Informationen ergänzt hat). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Landratsamt oder Ihre kreisfreie Stadt.

Hinweise

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Hinweis: Eine Förderung von ambulanten Pflegediensten wird derzeit von der Stadt Fürth nicht gewährt.

Rechtsgrundlagen

ggf. Richtlinie zur Förde­rung von Investitionen ambulanter Pflegedienste

Art. 74 Abs. 1 Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG)

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Stand 21.11.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)

Stand 25.02.2025 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth