Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren
Über (laufende) Abwassergebühren bezahlen Sie für die Entsorgung der von Ihnen verursachten Abwassermenge.
Beschreibung
Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Abwassermengen, die von ihrem Grundstück der öffentlichen Entwässerungsanlage zugeführt werden, Abwassergebühren an die Gemeinde zu leisten haben.
Die Gemeinden können dabei zur konkreten Ermittlung der Abwassergebühren verschiedene zulässige Wege gehen. Als Beispiel kommen dabei etwa einheitliche Einleitungsgebühren nach dem sog. Frischwassermaßstab in Betracht, aber auch nach Niederschlags- und Schmutzwassergebühren differenzierte Gebührenfestsetzungen.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
Regionale Ergänzung: Stadt Fürth
Die sogenannten Abwassergebühren setzten sich in Fürth im Wesentlichen aus den Kosten für die Einleitung von Schmutz- und Niederschlagswasser in die Kanalisation zusammen. Da sich die Stadtverwaltung dem Prinzip Schwammstadt verpflichtet sieht, können Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Gebühren reduzieren, wenn sie Maßnahmen wie die Anlage von Gründächern oder den Einbau von Zisternen ergreifen. Zur Ermittlung der Niederschlagswassergebühren kann in solchen Fällen die Online-Anwendung oben genutzt werden.
Rechtsgrundlagen
Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)
Regionale Ergänzung: Stadt Fürth
Entwässerungs-Gebührensatzung der Stadt Fürth
Die Satzung regelt unter anderem die Höhe der Kosten für die Einleitung von Schmutz- und Niederschlagswasser in die Kanalisation.
Rechtsbehelf
(fakultatives) Widerspruchsverfahren
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Stand 30.07.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand 06.05.2025 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth