Fürther Serviceportal

Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung

Der Staat fördert die Anpassung von Eigenwohnraum (eigenes Haus odereigengenutzte Eigentumswohnung) für Menschen mit Behinderung (§ 2 Abs. 1Neuntes Buch Sozialgesetzbuch).

Beschreibung

Zweck

Für bauliche Maßnahmen im Bestand zur Anpassung von Eigenwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung (z.B. Einbau eines behindertengerechten Bades oder Treppenliftes, Errichtung einer Rampe für Rollstuhlfahrer) können Eigentümer von Eigenwohnraum ein leistungsfreies Baudarlehen bis zu 10.000,00 Euro erhalten.

Gegenstand

Der Freistaat Bayern fördert die behindertengerechte Anpassung von bestehendem Eigen- und Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro. Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem die Einhaltung von bestimmten Einkommensgrenzen.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Kredit/Darlehen gewährt.

Eigentümer können für bauliche Maßnahmen im Bestand zur Anpassung von Eigenwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung ein leistungsfreies Baudarlehen bis zu 10.000 Euro erhalten. 

Voraussetzungen

  • Durch die Förderung können nur Haushalte begünstigt werden, deren Einkommen die in Art. 11 Abs. 1 BayWoFG bezeichneten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
  • Die Förderung wird für die Anpassung von Eigenwohnraum bei behinderten Menschen gewährt. Liegt eine Schwerbehinderung vor, so ist der Bescheid oder Behindertenausweis vorzulegen; ansonsten genügt ein ärztliches Attest. 

Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Verfahrensablauf

Das Verfahren ist zweistufig: 

  1. Der Antrag muss bei der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt) mittels der dafür vorgesehenen Formulare und Unterlagen eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt durch die Kreisverwaltungsbehörde. 
  2. Die Darlehenszusage und Zustellung des Bewilligungsbescheids erfolgt durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt. 

Die Auszahlung ist bei der Kreisverwaltungsbehörde zu beantragen.

Für die Beratung und Bewilligung sind die Landratsämter und kreisfreien Städte zuständig.

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Ab Genehmigung möglich

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Nachweis über das Eigentum am Grundstück
    • Finanzierungsnachweise - Planskizze
    • Nachweis der Behinderung z.B. Schwerbehindertenausweis, fachärztliches Attest

Formulare

Antrag "Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung" - Stabau Id
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Einkommenserklärung des Antragstellers (Stabau III a)
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige (Stabau III b)
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Erläuterungen zur Einkommenserklärung des Antragstellers und weiterer Haushaltsangehörigen
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Ratenabruf - RA 5
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage

Weiterführende Links

Verwandte Themen

Stand 10.04.2025 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)