Öffentlicher Raum; Meldung eines Schadens bei der Gemeinde
Wenn Sie einen Schaden oder Mangel im öffentlichen Raum bemerkt haben, können Sie diesen der Gemeinde-/Stadtverwaltung melden.
Beschreibung
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde kontrollieren regelmäßig Straßen, Gehwege, Straßenbeleuchtungen, Ampeln, Grünanlagen, Spielplätze und weitere öffentliche Einrichtungen. Wenn Sie einen Schaden, Mangel oder Defekt im öffentlichen Raum feststellen, dann können Sie diesen melden.
Bitte beschreiben Sie den Schaden und den Ort so genau wie möglich.
Hinweise
Regionale Ergänzung: Stadt Fürth
Weitere Informationen finden Sie auch in der Fürth-App. Hier ist der Mängel-Melder direkt integriert, so dass Informationen, Mängel und Beschwerden DIREKT gemeldet werden können und die Stadt damit direkt erreichen. Die Fürth App kann in allen App Stores kostenfrei heruntergeladen werden.
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Weitere Informationen finden Sie auch unter der Fürther Webseite
Rechtsgrundlagen
Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Eigene Angelegenheiten
Stand 02.02.2024 - Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand 09.10.2023 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth