Fürther Serviceportal

Bürgerinnen und Bürger: Häufige Fragen

Häufige Fragen und Antworten zu den digitalen Angeboten der Stadt Fürth für Bürgerinnen und Bürger.

Onlinedienste im Allgemeinen

Onlinedienste im Allgemeinen

Welche Leistungen und Dienste finden sich im Onlineportal?

Das Fürther Serviceportal (kurz FSP) enthält eine Vielzahl an Leistungen, Informationen und Auskünften zu Verwaltungsleistungen, die von der Stadt Fürth angeboten werden. Dabei wird unterschieden, ob es sich um eine reine Auskunft bzw. Information handelt oder eine Verwaltungsleistung angeboten wird. Viele Verwaltungsleistungen sind bereits direkt online durchführbar, sodass ein persönliches Erscheinen auf dem Amt nicht mehr notwendig ist. Für einen Besuch im Amt ist meist vorab ein Termin zu vereinbaren. Bitte nutzen Sie daher unbedingt das Onlineangebot, welches jederzeit, schnell und sicher durchführbar ist. Das Angebot richtet sich dabei gleichermaßen an Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen.

Wie erhalte ich Informationen zu meinem Suchbegriff?

Geben Sie direkt in das große Suchfeld auf der Startseite Ihren gewünschten Suchbegriff ein. Sollten Sie daraufhin keine geeigneten Ergebnisse erhalten oder eine Leistung vermissen, so können Sie über eine erweitere Suche mit * die Suchmöglichkeiten erweitern. Geben Sie dafür VOR und NACH dem Suchbegriff ohne Leerzeichen ein * (Sternchen) ein. Damit werden auch Leistungen und Informationen gesucht, die diesen Textabschnitt enthalten.

Wie finde ich meine gewünschte Information und Auskunft?

Die gewünschte Leistung oder Information finden Sie, indem Sie direkt auf der Startseite den gewünschten Suchbegriff (bitte nur ein Wort) eingeben. Danach erhalten alle im System erhaltenen Dienste, Informationen und Auskünfte, die diesen Suchbegriff enthalten. Mit Hilfe der Filterfunktion im linken Menüfeld lässt sich die Suche noch weiter einschränken.

Wie funktionieren die Filterfunktionen?

Die im Fürther Serviceportal angezeigten Leistungen können über die Filterfunktion genauer eingegrenzt werden. Für die Filterung der Ergebnisse stehen die Kriterien Zielgruppe, Dienststelle und Durchführung zur Verfügung.

Wie funktioniert die Online-Terminvergabe? Gibt es eine Beschreibung?

Die Online-Terminvergabe (OTV) ist einfach, unkompliziert und intuitiv bedienbar. Vor allem von mobilen Endgeräten (Smartphone, Tablet) ist die OTV problemlos nutzbar.

Eine kurze Anleitung zur Bedienung und zur Beachtung der wichtigsten Hinweise finden Sie nachfolgend.

Zur Bedienungsanleitung der Online-Terminvergabe

Hinweis: Zur Betrachtung der Datei benötigen Sie den Acrobat Reader. Dieser ist kostenlos im Internet erhältlich.

Wie funktioniert das Onlineportal mit den Leistungen? Gibt es eine Beschreibung?

Das Onlineportal ist am einfachsten direkt über die Suchfunktion zu bedienen. Geben Sie hier den gewünschten Suchbegriff ein im großen Suchfeld ein. Alternativ können Sie auch die Suche über die einzelnen Lebenslagen verwenden oder über die Filterfunktion die gewünschte Leistung oder Information anzeigen lassen.

 

Warum kann ich nur online Termine buchen und nicht ohne Termin erscheinen?

Um lange Wartezeiten in den Ämtern zu vermeiden, erfolgte die Einführung einer Terminvergabe für verschiedene Leistungen. Nachdem täglich mehrere hundert Termine für unterschiedliche Leistungen gebucht werden, ist eine manuelle und persönliche Terminannahme durch Mitarbeitende der Stadt Fürth organisatorisch nicht umsetzbar. Daher nutzen wir, wie alle anderen Kommunen auch, eine automatische Terminvereinbarung bei der rund um die Uhr selbstständig Termine für unterschiedliche Leistungen vereinbart werden können. Die Stadt Fürth bucht für Sie keine Termine!

Somit ist die Erledigung von wichtigen Behördengängen mit einem zuvor gebuchten Online-Termin jederzeit möglich. Bitte beachten Sie die jeweils gegebenen Voraussetzungen beim Besuch in den einzelnen Ämtern. Teilweise ist ein spontanes Erscheinen nicht möglich sondern es muss zwingend vorab ein Termin gebucht werden.

Alle Dienstleistungen im Bürgeramt Süd und Bürgeramt Nord können im Rahmen der jeweiligen Öffnungszeiten nur mit vorheriger Terminvereinbarung erledigt werden. Im Bürgeramt Mitte ist die Erledigung von Dienstleistungen grundsätzlich nur mit Termin möglich.

Zum gegenwärtigen Stand können wir leider keine Aussage treffen, ab wann eine Vorsprache im Amt auch ohne Termine wieder möglich ist. Wir werden Sie hierzu unter www.fuerth.de informieren. Aktuelle Informationen zur Schließung der weiteren Ämter finden Sie hier.

Viele Leistungen können aktuell schon online und bequem von zu Hause aus erledigt werden, wie zum Beispiel die Beantragung eines Führungszeugnisses, einer Meldebescheinigung oder die Zulassung von Fahrzeugen. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben, die für alle Behörden in Deutschland gelten, sind dafür Maßnahmen zur Authentifizierung erforderlich, die der Sicherheit der persönlichen Daten dienen. Eine Authentifizierung kann beispielsweise kostenfrei per Handy-App oder über ein Lesegerät erfolgen, welches für wenig Geld im Handel erhältlich ist.

Kann ich vor Ort Bilder machen oder muss ich welche mitbringen? Was muss beachtet werden?

Für die Beantragung von Ausweisen oder eines Führerscheins kann ein passendes Bild selbst mitgebracht werden. Bitte beachten Sie hierbei die notwendigen Voraussetzungen und Vorgaben, die jedem Fotografen auch bekannt sein sollten.

Sollten Sie kein eigenes Bild zur Verfügung haben, so besteht die Möglichkeit, den Fotoautomaten in der Schwabacher Straße 170, 1. Stock zu nutzen.

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:

  • Es steht NUR in der Schwabacher Straße 170 im 1. Stock ein Automat zur Nutzung bereit (Verfügbarkeit vorbehaltlich). In anderen Dienststellen ist KEIN Automat vorhanden!
  • Der Automat wird nicht durch die Stadt Fürth betrieben und ist daher kostenpflichtig.
  • Die Bilder können nicht ausgedruckt, nicht mitgenommen und auch nicht für andere Zwecke verwendet werden.
  • Die Bilder werden nach einigen Stunden automatisch gelöscht und können daher nicht langfristig verwendet werden.
  • Die Bilder können nur für die vor Ort durchzuführenden Leistungen erstellt und verwendet werden.

Nutzung der BayernID

Was ist die BayernID?

Die BayernID ist Ihr einheitlicher Zugang zu allen Online-Verfahren der Verwaltung. Zu diesem Konto gehört neben der digitalen Identität auch ein Postfach, in dem Sie Nachrichten über Ihre Anträge erhalten, z.B. Versand von Mitteilungen, Benachrichtigung zum Bearbeitungsstatus sowie digitale Bescheide.
Mit Ihrer persönlichen BayernID sparen Sie sich somit in vielen Fällen den Gang zur Behörde. Einmal hinterlegte persönliche Daten müssen bei der Nutzung eines Online-Verfahren der Verwaltung nicht jedes Mal erneut angegeben werden, sondern können direkt aus Ihrer BayernID sicher übernommen werden.

Was kostet die Registrierung oder Nutzung der BayernID?

Die Registrierung für die BayernID ist kostenfrei. Ggf. kann für die Nutzung einzelner Dienste eine Gebühr anfallen.

Welche Vorteile und Möglichkeiten hat man mit der BayernID?

Ihre Vorteile einer BayernID:
•    Die BayernID ist Ihr einheitlicher Zugang zu allen Online-Verfahren der Verwaltung. Mit ihr sparen Sie sich somit in vielen Fällen den Gang zur Behörde.
•    Mit der BayernID haben Sie Ihre Daten bereits hinterlegt und müssen diese nicht jedes Mal erneut beim Ausfüllen des Online-Verfahren angeben.
•    Sie erhalten Ihre Nachrichten und Bescheide über eine sichere und verschlüsselte Verbindung in Ihr BayernID-Postfach.


Ihre Möglichkeiten mit der BayernID:
•    Sie können sich mit Ihrer BayernID gegenüber allen bayerischen Online-Verfahren einfach und sicher digital identifizieren.
•    Sie können sich mit Ihrer BayernID auch gegenüber Online-Verfahren in anderen Bundesländern identifizieren.
•    Sie können mit der Online-Ausweisfunktion sowie mit dem authega-Zertifikat die Online-Anträge "digital unterschreiben".
•    Über die Kontoverwaltung können Sie Ihre persönlichen Daten verwalten.
•    Mit dem Aktivitätsprotokoll in der BayernID können Sie Ihre letzten Aktivitäten nachverfolgen.

 

Wie sicher sind meine persönlichen Daten in der BayernID?

Die in der BayernID gespeicherten persönlichen Daten sowie die Postfachnachrichten werden in einem durch das Bundesamt für Sicherheit zertifizierten Rechenzentrum gespeichert. Hierbei werden die gesetzlichen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet.
Die Übermittlung der personenbezogenen Daten aus der BayernID zum Online-Verfahren sowie die Übermittlung der Antwort der Behörde in das Postfach erfolgen über eine verschlüsselte Verbindung.

Für wen ist die BayernID?

Die Nutzung kann ausschließlich durch und für natürliche Personen, also Bürgerinnen und Bürger erfolgen. Für Unternehmen kann diese Möglichkeit nicht genutzt werden. Auch natürliche Personen können nicht im Auftrag für ein Unternehmen Dienste und Leistungen mit der BayernID nutzen.

Für die Nutzung von Leistungen und Diensten für Unternehmen ist das Unternehmenskonto verfügbar. Informationen dazu erhalten Sie HIER.

Für was benötigt man eine BayernID?

Die BayernID ist eine Authentifizierungsmöglichkeit zur Nutzung von verschiedenen Onlinediensten des Freistaats Bayern, des Bundes und der Kommunen.

Wie erfolgt sich die Registrierung für die BayernID?

Ihre Registrierung können Sie entweder mit Benutzername/Passwort, mit dem ELSTER-Zertifikat oder mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises, Ihres elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte vornehmen. Weiterhin ist eine Registrierung mit einem eID Mittel der EU Staaten (europäischen eID) ebenfalls möglich.
Wenn Sie sich mit Ihrer Online-Ausweisfunktion (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte) registrieren möchten, legen Sie bitte jetzt Ihren Ausweis auf das Lesegerät oder Smartphone bzw. führen Sie ihn in das Lesegerät ein. Bitte beachten Sie, dass hierfür die AusweisApp2 installiert und gestartet sein muss.

Wer kann Fragen und Unterstützung zur BayernID geben?

Bei Fragen zur BayernID (z.B. bei Problemen bei der Registrierung oder Anmeldung) können Sie
•    die BayernID-Servicetelefonnummer 0800 / 25 53 222-63 anrufen,
•    eine Nachricht über das Kontaktformular des BayernPortals übermitteln oder
•    eine E-Mail-Nachricht an [email protected] senden.

Die BayernID ist ein Authentifizierungsdienst des Freistaats Bayern. Dieser ist daher auch für den Betrieb, die Nutzung und die Funktion verantwortlich. Bitte wenden Sie sich bei Fragen und Problemen daher ausschließlich direkt an die angegebenen Kontaktdaten.

Eine umfangreiche Übersicht aller Antworten auf Ihre Fragen finden Sie HIER.

Fragen zur Abfallwirtschaft

Ich bin Mieter/in, warum erhalte ich keinen Zugang zur Behälterverwaltung?

Änderungen am Behälterbestand können nur von der Grundstückseigentümerin / vom Grundstückseigentümer beantragt werden. Als Mieter/in wenden Sie sich bitte an Ihre/n Vermieter/in oder Ihre Hausverwaltung.

Wann wird mein Auftrag bearbeitet?

Spätestens nach drei Arbeitstagen (Montag bis Freitag, außer Feiertage). Bitte achten Sie auf die richtige Eingabe der Mailadresse und überprüfen Sie unbedingt auch Ihr Spam-Postfach.

Wann bekomme ich meinen Behälter?

Nach Antragseingang ca. 10 - 14 Tage, defekte innerhalb von 2 bis 5 Tagen.

Warum kann ich meinen Restabfall nicht reduzieren?

Für jeden Bewohner des anschlusspflichtigen Grundstückes muss eine Behälterkapazität von mindestens 7,5 l/Einwohner pro Woche bereitstehen.

Kann ich meine Biotonne abbestellen?

Abbestellung ist nur möglich, sobald eine Eigenkompostierung oder Nachbarschaftsbehälter.

vorliegt.

Warum ist ein Bioabfallbehälter (saisonal) nicht ausreichend?

Der Bioabfallbehälter (saisonal 01.04. - 31.10.) ist nur als Zusatzbehälter möglich. Für den restlichen Zeitraum ist ein Bioabfallbehälter (ganzjährig) oder die Eigenkompostierung zu beantragen.

 

Wann kann ich alle meine Behälter (Rest-, Bio- und Papierabfall) abbestellen?

Sobald das Objekt unbewohnt und keine Person dort gemeldet ist.

Wann werden abgemeldete Behälter, bzw. Behälter bei Verkleinerung des Volumens abgeholt?

In der Regel bis spätestens Mitte des Folgemonats oder je nach Abmeldedatum bis Mitte des übernächsten Monats.

Wie und wann muss ich meinen Behälter bereitstellen?

Frei zugänglich ab 6:30 Uhr.

Ich bin Mieter/in, wie kann ich eine defekte oder vermisste Tonne melden?

Defekte Abfallbehälter können Sie telefonisch oder per E-Mail [email protected] dem Amt für Abfallwirtschaft melden.

Welche Kosten entstehen beim Austausch eines defekten Behälters?

Soweit nicht selbst verschuldet (z. B. verbrannt), fallen keine weiteren Kosten an. Verschmutzte Behälter stellen keinen Grund zum Austausch der Behälter dar.

Warum kann ich keine gelbe Tonne anmelden?

Die Abholung und Verteilung der „Gelben Säcke/Tonnen“ erfolgt im Auftrag der dualen Systeme. Eine Verwaltung der Abfallbehältnisse über diesen Online-Service ist deshalb nicht möglich. Bitten stellen Sie Ihre Anfragen direkt an die Firma:

Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG
Hafenstraße 119
90768 Fürth
Telefon: (0911) 97 37 80
Fax: (0911) 97 37 819
[email protected]