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Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, können Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis und zu deren Nachweis einen neuen Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) beantragen.

Beschreibung

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, können Sie  die Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (= Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) beantragen. Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf einer gerichtlich oder gesetzlich festgelegten Sperrfrist gestellt werden. Ohne Neuerteilung haben Sie keine Fahrerlaubnis.

 

Die Fahrerlaubnisbehörde prüft, ob Sie körperlich, geistig und charakterlich geeignet sind, wieder ein Kraftfahrzeug zu führen. Sie kann auch anordnen, dass Sie dazu entsprechende Gutachten - z.B. eines Facharztes oder einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung - vorlegen müssen. In der Regel kann auf eine erneute Führerscheinprüfung verzichtet werden.

 

Die erforderlichen Unterlagen hängen je nach Einzelfall von der beantragten Führerscheinklasse und den Gründen für die Entziehung ab. Bitte nehmen Sie deshalb frühzeitig und persönlich Kontakt mit Ihrer Fahrerlaubnisbehörde auf.

 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserer Broschüre "Führerschein weg - was tun?" (siehe "Weiterführende Links").

Voraussetzungen

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Wohnsitz in der Stadt Fürth

Erforderliche Unterlagen

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

  • Neuerteilung Führerschein nach Entzug

    Notwendige Unterlagen für die Fahrerlaubnisklassen A1, A2, A, B, BE, AM, L und T

    • Gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass
    • Aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 mal 45 Millimeter)
    • Sehtestbescheinigung (bei Werten unter 0,7 ein augenärztliches Zeugnis)
    • Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
    • Führungszeugnis „zur Vorlage bei einer Behörde“ (wird im Rahmen der Antragstellung bestellt)

    Notwendige Unterlagen für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE

    • Gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass
    • Aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 mal 45 Millimeter)
    • Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
    • Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung
    • Führungszeugnis „zur Vorlage bei einer Behörde“ (muss im Bürgeramt beantragt werden, Gebühr 13 Euro
    • Für Eintragung Schlüsselzahl 95 – Berufskraftfahrerqualifikation (falls erforderlich)
    • Nachweis der Grundqualifikation oder Weiterbildungen (Module)
    • Für Berufskraftfahrerqualifikation: Nachweis der Grundqualifikation oder Weiterbildungen (Module)

    Notwendige Unterlagen für die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE

    • Gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass
    • Aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 mal 45 Millimeter)
    • Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
    • Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung
    • Leistungsdiagnostik (Ärzte in Fürth: B.A.D. Robert-Koch-Straße 41, Dr. Wolfgang Romming, Erlanger Straße 34, Dr. Christian von de Weyer, Ritterstraße 5)
    • Erweitertes, behördliches Führungszeugnis (muss im Bürgeramt beantragt werden, um dieses dort zu erhalten, benötigen Sie von der Führerscheinstelle ein Schreiben, bitte kontaktieren sie uns hierzu am besten per Mail an fahrerlaubnis@fuerth.de, Gebühr 13 Euro
    • Für Eintragung Schlüsselzahl 95 – Berufskraftfahrerqualifikation (falls erforderlich)
    • Nachweis der Grundqualifikation oder Weiterbildungen (Module)
    • Für Berufskraftfahrerqualifikation: Nachweis der Grundqualifikation oder Weiterbildungen (Module)

    Sämtliche Unterlagen sind im Original vorzulegen, außer es wird explizit auf eine Kopie hingewiesen.

Kosten

Neuerteilung nach Entzug: ca. 33,20 - 256 Euro

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Diese Leistung ist kostenpflichtig und muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte bzw. Kreditkarte (außer AmericanExpress) bezahlt werden.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage

Weiterführende Links

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Stand 22.02.2025 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth