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Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

Wichtiger Hinweis - Führerscheinstelle nur eingeschränkt verfügbar
Aufgrund zahlreicher krankheitsbedingter Ausfälle herrscht in der Führerscheinstelle derzeit ein erheblicher Personalengpass. Daher ist bis einschließlich Freitag, 26. April, mit erheblichen Wartezeiten und der frühzeitigen Einstellung der Wartemarkenausgabe zu rechnen. Das Straßenverkehrsamt bedauert die Einschränkungen und hofft auf Verständnis. Wir empfehlen daher die Nutzung der umfangreichen Onlinedienste.

Fahrerlaubnisbehörde
Die Führerscheinstelle kann während der Öffnungszeiten ohne Termin besucht werden. Bitte ziehen Sie eine Wartemarke. Es ist mit Wartezeit zu rechnen.

Zulassungsstelle
Die Zulassungsstelle kann während der Öffnungszeiten mit oder ohne Termin besucht werden. Ohne Termin bitte eine Wartemarke ziehen. Es ist mit Wartezeit zu rechnen. 

Unser Tipp: Nutzen Sie unsere digitalen Onlinedienste aus dem Bereich Führerschein und Zulassung. Damit vermeiden Sie den Gang aufs Amt, lästige Wartezeiten und kommen schneller zu Ihrer Leistung.

Beschreibung

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Ihre Fahrerlaubnis wurde Ihnen durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen und Sie möchten nun die neue Fahrerlaubnis beantragen.

Voraussetzung: Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Fürth.

Sämtliche Unterlagen sind im Original vorzulegen, außer es wird explizit auf eine Kopie hingewiesen.

Voraussetzungen

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Notwendige Unterlagen für die Fahrerlaubnisklassen A1, A2, A, B, BE, AM, L und T:

  • Gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass
  • Aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45mm)
  • Sehtestbescheinigung (bei Werten unter 0,7 ein augenärztliches Zeugnis)
  • Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
  • Führungszeugnis „zur Vorlage bei einer Behörde“ (wird im Rahmen der Antragstellung bestellt)
  • Diese Leistung ist kostenpflichtig und muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte/PIN bezahlt werden (Neuerteilung mit Probezeit 202,10 EUR/ ohne Probezeit: 201,30 EUR und ggf. 13 EUR für ein Führungszeugnis)

Notwendige Unterlagen für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE

  • Gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass
  • Aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45mm)
  • Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
  • Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung
  • Führungszeugnis „zur Vorlage bei einer Behörde“ (muss im Bürgeramt beantragt werden, Gebühr 13,00 €)
  • Für Eintragung Schlüsselzahl 95 – Berufskraftfahrerqualifikation (falls erforderlich)
  • Nachweis der Grundqualifikation oder Weiterbildungen (Module)
  • Für Berufskraftfahrerqualifikation: Nachweis der Grundqualifikation oder Weiterbildungen (Module)
  • Diese Leistung ist kostenpflichtig und muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte/PIN bezahlt werden (Neuerteilung mit Probezeit 202,10 EUR/ ohne Probezeit: 201,30 EUR und ggf. 13 EUR für ein Führungszeugnis).

Notwendige Unterlagen für die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE

  • Gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass
  • Aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45mm)
  • Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
  • Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung
  • Leistungsdiagnostik (Ärzte in Fürth: B.A.D. Robert-Koch-Straße 41, Dr. Wolfgang Romming, Erlanger Straße 34, Dr. Christian von de Weyer, Ritterstraße 5)
  • Erweitertes, behördliches Führungszeugnis (muss im Bürgeramt beantragt werden, um dieses dort zu erhalten, benötigen Sie von der Führerscheinstelle ein Schreiben, bitte kontaktieren sie uns hierzu am besten per Mail [email protected], Gebühr 13,00 €)
  • Für Eintragung Schlüsselzahl 95 – Berufskraftfahrerqualifikation (falls erforderlich)
  • Nachweis der Grundqualifikation oder Weiterbildungen (Module)
  • Für Berufskraftfahrerqualifikation: Nachweis der Grundqualifikation oder Weiterbildungen (Module)
  • Diese Leistung ist kostenpflichtig und muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte/PIN bezahlt werden (Neuerteilung mit Probezeit 202,10 EUR/ ohne Probezeit: 201,30 EUR und ggf. 13 EUR für ein Führungszeugnis).

Weitere Unterlagen, Links und Informationen finden Sie hier.

Stand 03.04.2023 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Stand 06.11.2023 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth