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Führerschein; Beantragung eines Internationalen Führerscheins

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

Fahrerlaubnisbehörde
Die Führerscheinstelle kann während der Öffnungszeiten ohne Termin besucht werden. Bitte ziehen Sie eine Wartemarke. Es ist mit Wartezeit zu rechnen.

Zulassungsstelle
Die Zulassungsstelle kann während der Öffnungszeiten mit oder ohne Termin besucht werden. Ohne Termin bitte eine Wartemarke ziehen. Es ist mit Wartezeit zu rechnen. 

Unser Tipp: Nutzen Sie unsere digitalen Onlinedienste aus dem Bereich Führerschein und Zulassung. Damit vermeiden Sie den Gang aufs Amt, lästige Wartezeiten und kommen schneller zu Ihrer Leistung.

Beschreibung

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Im Bereich der Europäischen Union dürfen Sie grundsätzlich auch mit Ihrem deutschen Führerschein fahren. Für viele andere Länder benötigen Sie aber zusätzlich zum nationalen Führerschein noch einen Internationalen Führerschein. Ihr EU-Kartenführerschein gilt grundsätzlich nur innerhalb der Europäischen Union. Für sonstige Auslandsreisen wird das zusätzliche Mitführen eines Internationalen Führerscheins empfohlen. Der internationale Führerschein ist ein Zusatzdokument zum EU-Kartenführerschein.

Es gibt zwei Arten des Internationalen Führerscheins:

  • Internationaler Führerschein nach dem Internationalen Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 (Pariser Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr, siehe hierzu § 25b Absatz 2 i. V. m. Anlage 8c Fahrerlaubnis-Verordnung [FeV]). Gültigkeitsdauer: Ein Jahr, es sei denn eine nationale Führerscheinklasse ist kürzer befristet.
  • Internationaler Führerschein nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 (Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr, siehe hierzu § 25b Abs. 3 i.V. m. Anlage 8d FeV).
    Gültigkeitsdauer: Drei Jahre, es sei denn eine nationale Führerscheinklasse ist kürzer befristet.

Diese sind grundsätzlich nur in den Vertragsstaaten des jeweiligen Abkommens gültig. Es ist insofern ratsam, beim Reiseveranstalter oder der diplomatischen Vertretung des jeweiligen Landes bezüglich der Notwendigkeit eines Internationalen Führerscheins nachzufragen, bzw. zu klären, welche Art benötigt wird.

Bitte beachten Sie, dass ein Internationaler Führerschein nur ausgestellt werden kann, wenn Sie als Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis im Besitz eines (ab 1. Januar 1999 ausgestellten) EU-Kartenführerscheins sind. Inhaber eines vor dem 1. Januar 1999 ausgestellten deutschen Führerscheins müssen bei Erteilung eines Internationalen Führerscheines den deutschen Führerschein in den EU-Kartenführerschein umtauschen.

Voraussetzungen

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Notwendige Unterlagen

Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, in der Regel sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass
  • Aktuelles, biometrisches Lichtbild (35x45 mm)
  • (EU-Karten-) Führerschein
  • Diese Leistung ist kostenpflichtig und muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte/Pin bezahlt werden.

Hinweise

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Hinweise zur Onlinebeantragung:

  • Zur Beantragung eines Internationalen Führerscheins für Urlaubsreisen den Punkt "einen neuen Antrag stellen" auswählen
  • Eingabe Ihrer persönlichen Daten und Angaben
  • Auswahl des aktuellen Führerscheinstatus, z.B. "Ich besitze einen nationalen unbefristeten EU-Kartenführerschein"
  • Auswahl im 2. Absatz nur der Leistung "Ausstellung eines internationalen Führerscheines"
  • Angabe der notwendigen Daten und Informationen

Stand 31.03.2023 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Stand 06.03.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth