Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung
Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen, müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.
Die Gewerbeabmeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.
Über die Gewerbeabmeldung werden Sie auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Beachten Sie, dass unabhängig davon die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erklären ist.
Regionale Ergänzung: Stadt Fürth
Eine Gewerbeabmeldung nimmt das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (Sachgebiet Gewerbe- und Wirtschaftsrecht) entgegen. Ein Termin hierzu kann online vereinbart werden. Alternativ können Sie die Gewerbeabmeldung HIER auch online durchführen.
Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GewO ist die Aufgabe eines Betriebes gleichzeitig bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Dies gilt lediglich für die vollständige Aufgabe einer gewerblichen Tätigkeit.
Die Aufgabe eines Teilbereichs der bisher angemeldeten Tätigkeiten ist nicht anzeigepflichtig, kann jedoch aufgrund steuerlicher Aspekte o. ä. nötig sein (Teilabmeldung).
Zuständig ist die Gemeinde des jeweiligen Betriebssitzes des Gewerbes.
Anzeigepflichtig ist diejenige Person, die das Gewerbe betreibt.
Bei Personengesellschaften (z. B. KG, OHG oder GbR) ist das Gewerbe von jedem/jeder Gesellschafter/in, der/die geschäftsführungs- oder vertretungsberechtigt ist, abzumelden.
Bei Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH oder AG) bzw. juristischen Personen (z. B. e.V.) ist die Anzeige von der gesetzlichen Vertretung (z. B. Geschäftsführer/in) vorzunehmen.
Das Unterlassen der Anzeige kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 1.000 € geahndet werden.
BITTE BEACHTEN SIE, DASS EINE ORDNUNGSGEMÄSSE BEARBEITUNG NUR MÖGLICH IST SOFERN ALLE ERFORDERLICHEN UNTERLAGEN ZUM TERMIN MITGEBRACHT WERDEN ODER IM RAHMEN DER ONLINE-GEWERBEMELDUNG HOCHGELADEN WERDEN
Voraussetzungen
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Regionale Ergänzung: Stadt Fürth
Notwendige Unterlagen bei der Beantragung - je nach Art des Unternehmens:
Einzelunternehmen
- Gültiges Ausweisdokument des/der Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
OHG
- Gültiges Ausweisdokument des/der Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
KG
- Gültiges Ausweisdokument des/der Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
GBR
- Gültiges Ausweisdokument des/der Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
Partnergeselleschaft
- Gültiges Ausweisdokument des/der Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
EG (Eingetragene Genossenschaft)
- Gültiges Ausweisdokument des/der Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
Verein
- Gültiges Ausweisdokument des/der Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
GmbH
- Gültiges Ausweisdokument jedes/r einzelnen Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Evtl. Vollmacht der weiteren Geschäftsführer samt Ausweiskopie
GmbH & Co. KG
- Gültiges Ausweisdokument des/der Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
AG
- Gültiges Ausweisdokument des/der Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
AG & Co. KG
- Gültiges Ausweisdokument des/der Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
Limited
- Gültiges Ausweisdokument des/der Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- ggf. Vollmacht
LTD & Co. KG
- Gültiges Ausweisdokument des/der Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
KGAA
- Gültiges Ausweisdokument des/der Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
UGMBH
- Gültiges Ausweisdokument jedes/r einzelnen Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Evtl. Vollmacht der weiteren Geschäftsführer
Stiftung & Co. KG
- Gültiges Ausweisdokument jedes/r einzelnen Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
Fristen
Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Verlegung des Betriebes vorzunehmen.
Formulare
Gewerbeanzeige mit Ausfüllassistent
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Gewerbeabmeldung (nicht online ausfüllbar)
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Unterrichtung nach § 17 Bundesstatistikgesetz und Hinweise
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Kosten
25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz
Regionale Ergänzung: Stadt Fürth
Die Gebühren für die vollständige Abmeldung einer gewerblichen Tätigkeit betragen einmalig 37,00 €, die für eine Teilabmeldung einmalig 25,00 €. Es besteht die Möglichkeit der Bar- bzw. EC-Kartenzahlung.
Rechtsgrundlagen
§ 14 Gewerbeordnung (GewO)
Anzeigepflicht
§ 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung
§ 55c Gewerbeordnung (GewO)
Anzeigepflicht
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
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Stand 31.10.2022 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand 05.04.2023 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth