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Gewerbeanzeige; Gewerbeummeldung

Wesentliche Änderungen der gewerblichen Tätigkeit und die Verlegung des Betriebs innerhalb der Gemeinde müssen angezeigt werden.

ODER

Beschreibung

Eine Gewerbeummeldung kann notwendig sein, wenn Sie

  • den Sitz Ihres Betriebes innerhalb der Gemeinde verlegen;
  • den Gegenstand Ihres Gewerbes wechseln;
  • Ihren Namen bzw. bei juristischen personen (z.B. GmbH, UG ) den Namen des Unternehmens ändern oder
  • den Gegenstand Ihres Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.

Bestimmte Gewerbe sind zwar nicht erlaubnispflichtig, unterliegen aber einer besonderen behördlichen Überwachung (überwachungsbedürftige Gewerbe gem. § 38 GewO). Betroffen sind folgende Gewerbezweige:

  1. An- und Verkauf durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe;
  2. Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten;
  3. Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften;
  4. Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften;
  5. Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste; und
  6. Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge.

Die Gewerbeummeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.

Über die Gewerbeummeldung werden auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert.

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Eine Gewerbeummeldung nimmt das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (Sachgebiet Gewerbe- und Wirtschaftsrecht) entgegen. Ein Termin hierzu kann online vereinbart werden. Alternativ können Sie die Gewerbeummeldung HIER auch online durchführen.

Die Verlegung eines Betriebes innerhalb des Stadtgebietes Fürth sowie der Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes oder die Ausdehnung auf Waren oder Leistungen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, sind im Rahmen einer Gewerbeummeldung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 und 2 GewO anzuzeigen.

Anzeigepflichtig ist diejenige Person, die das Gewerbe betreibt.

Für bestimmte Gewerbearten besteht eine Erlaubnispflicht (z. B. Gaststättengewerbe etc.). Bitte fragen Sie hierzu im Einzelfall unter den Rufnummern 0911 / 974 -1485 nach.

Bei Personengesellschaften (z. B. KG, OHG oder GbR) ist das Gewerbe von jedem/jeder Gesellschafter/in, der/die geschäftsführungs- oder vertretungsberechtigt ist, anzumelden.

Bei Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH oder AG) bzw. juristischen Personen (z. B. e.V.) ist die Anzeige von der gesetzlichen Vertretung (z. B. Geschäftsführer/in) vorzunehmen.

Das Unterlassen der Anzeige kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 1.000 € geahndet werden.

Bei der Verlegung eines Betriebes von außerhalb in das Stadtgebiet Fürth ist dieser zunächst bei der Ursprungsgemeinde abzumelden und im Anschluss beim Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz der Stadt Fürth anzumelden. Weitere Informationen zu den benötigten Unterlagen bzgl. der Anmeldung finden Sie hier.

Sollten Sie einen Wechsel der Rechtsform ihres Gewerbebetriebes vornehmen wollen, so ist der bestehende Betrieb zunächst abzumelden und der künftige Betrieb mit der dann gültigen Rechtsform entsprechend anzumelden. Weitere Informationen zu den benötigten Unterlagen bzgl. der Anmeldung finden Sie hier.

BITTE BEACHTEN SIE, DASS EINE ORDNUNGSGEMÄSSE BEARBEITUNG NUR MÖGLICH IST SOFERN ALLE ERFORDERLICHEN UNTERLAGEN ZUM TERMIN MITGEBRACHT WERDEN ODER IM RAHMEN DER ONLINE-GEWERBEMELDUNG HOCHGELADEN WERDEN.

Voraussetzungen

Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Notwendige Unterlagen bei der Beantragung - je nach Art des Unternehmens:

Einzelunternehmen

  • Gültiges Ausweisdokument des/der Meldenden
  • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
  • Evtl. Nachweise der Person über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte

OHG

  • Gültiges Ausweisdokument der Meldenden
  • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
  • Evtl. Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte

KG

  • Gültiges Ausweisdokument der Meldenden
  • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
  • Evtl. Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte

GBR

  • Gültiges Ausweisdokument jedes/r einzelnen Meldenden
  • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
  • Evtl. Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte

Partnergeselleschaft

  • Gültiges Ausweisdokument jedes/r einzelnen Meldenden
  • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
  • Evtl. Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte

EG (Eingetragene Genossenschaft)

  • Gültiges Ausweisdokument jedes/r einzelnen Meldenden
  • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
  • Evtl. Angabe der Vorstandsmitglieder

Verein

  • Gültiges Ausweisdokument jedes/r einzelnen Meldenden
  • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
  • Evtl. Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte

GmbH

  • Gültiges Ausweisdokument jedes/r einzelnen Meldenden
  • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
  • Evtl. Vollmacht der weiteren Geschäftsführer samt Ausweiskopie
  • Evtl. Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte

GmbH & Co. KG

  • Gültiges Ausweisdokument jedes/r einzelnen Meldenden
  • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
  • Evtl. Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte

AG

  • evtl. Handwerkskarten oder Erlaubnisse
  • Vollmacht des Vertretungsberechtigten

AG & Co. KG

  • Gültiges Ausweisdokument jedes/r einzelnen Meldenden
  • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
  • Evtl. Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte

Limited

  • Gültiges Ausweisdokument jedes/r einzelnen Meldenden 
  • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
  • Evtl. Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte
  • ggf. Vollmacht

LTD & Co. KG

  • Gültiges Ausweisdokument jedes/r einzelnen Meldenden 
  • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
  • Evtl. Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte

KGAA

  • Gültiges Ausweisdokument jedes/r einzelnen Meldenden 
  • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
  • Evtl. Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte

UGMBH

  • Gültiges Ausweisdokument jedes/r einzelnen Meldenden
  • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
  • Evtl. Vollmacht der weiteren Geschäftsführer samt Ausweiskopie
  • Evtl. Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte

Stiftung & Co. KG

  • Gültiges Ausweisdokument jedes/r einzelnen Meldenden
  • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
  • Evtl. Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte

Hinweise

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Für ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe (Alkoholausschank) ist vor der Gewerbemeldung Kontakt unter den Telefonnummern 0911/974-1451 bzw. 0911/974-1452 aufzunehmen.

Fristen

Die Anzeige ist bei Verlegung des Betriebs oder Änderung des Gewerbegegenstands vorzunehmen.

Bei der Gewerbeummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes wird unverzüglich die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüft. Der Antragsteller ist daher verpflichtet, einen Zuverlässigkeitsnachweis zu erbringen.

Formulare

Gewerbeanzeige mit Ausfüllassistent
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Gewerbeummeldung nach § 14 GewO oder § 55c GewO
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Kosten

25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Die Gebühren für die Gewerbeummeldung betragen einmalig 43,00 €. Es besteht die Möglichkeit der Bar- bzw. EC-Kartenzahlung.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage

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Stand 14.01.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)

Stand 05.04.2023 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth