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Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens

Wenn Sie ein bisher in Deutschland zugelassenes oder ein nicht zugelassenes beziehungsweise außer Betrieb gesetztes Fahrzeug ins Ausland ausführen möchten, benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.

Wichtiger Hinweis - Führerscheinstelle nur eingeschränkt verfügbar
Aufgrund zahlreicher krankheitsbedingter Ausfälle herrscht in der Führerscheinstelle derzeit ein erheblicher Personalengpass. Daher ist bis einschließlich Freitag, 26. April, mit erheblichen Wartezeiten und der frühzeitigen Einstellung der Wartemarkenausgabe zu rechnen. Das Straßenverkehrsamt bedauert die Einschränkungen und hofft auf Verständnis. Wir empfehlen daher die Nutzung der umfangreichen Onlinedienste.

Fahrerlaubnisbehörde
Die Führerscheinstelle kann während der Öffnungszeiten ohne Termin besucht werden. Bitte ziehen Sie eine Wartemarke. Es ist mit Wartezeit zu rechnen.

Zulassungsstelle
Die Zulassungsstelle kann während der Öffnungszeiten mit oder ohne Termin besucht werden. Ohne Termin bitte eine Wartemarke ziehen. Es ist mit Wartezeit zu rechnen. 

Unser Tipp: Nutzen Sie unsere digitalen Onlinedienste aus dem Bereich Führerschein und Zulassung. Damit vermeiden Sie den Gang aufs Amt, lästige Wartezeiten und kommen schneller zu Ihrer Leistung.

Beschreibung

Sie wollen ein bisher in Deutschland zugelassenes oder ein nicht zugelassenes beziehungsweise außer Betrieb gesetztes Fahrzeug ins Ausland ausführen? Dafür benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Sie möchten ein Ausfuhrkennzeichen für ein Fahrzeug beantragen. Hierfür ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.

Die Zulassungsstelle Fürth ist nur dann zuständig, wenn entweder der Antragsteller in Fürth wohnhaft ist oder das Fahrzeug nachweislich in Fürth gemeldet ist. Bei einem Wohnort in Nürnberg oder Umgebung ist in Fürth keine Zulassung möglich.

Bitte beachten Sie die notwendigen, mitzubringenden Unterlagen. Ohne diese Unterlagen ist ein Termin nicht durchführbar. Es muss dann ein neuer Termin vereinbart werden!

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs sind:

  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
  • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben.
  • Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
  • Die Zulassungsbehörde kann unter Umständen die Vorführung des Fahrzeugs verlangen.
  • Das Fahrzeug muss bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer des Ausfuhrkennzeichens über einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) und - soweit erforderlich - der Sicherheitsprüfung (SP) verfügen.

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Notwendige Unterlagen

Fristen

Die internationale Zulassung kann längstens für ein Jahr erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepasssoweit nicht im Ausweis ersichtlich amtlicher Nachweis der Anschrift des Wohnsitzes
  • bei Vertretung: zusätzlichschriftliche Vollmacht, gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigen Person
  • bei juristischen Personen/FirmenHandelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II oder Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge
  • Prüfbericht über die letzte Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP)
  • soweit erforderlich (LKW, Anhänger, Bus): Nachweis über die letzte Sicherheitsprüfung (SP)
  • SEPA-Mandat für Einzug der Kfz-SteuerSollten Sie über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen und bei der Zulassung eines zur Ausfuhr vorgesehenen Fahrzeugs keine SEPA-Bankverbindung angeben können, ist die Kraftfahrzeugsteuer vor der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens zu entrichten. Dies können Sie bei jeder Zollzahlstelle erledigen.

Kosten

Es entstehen Gebühren nach Verwaltungsaufwand (ab 31,40 EUR).

Hinweis: Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Rechtsgrundlagen

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Stand 06.09.2023 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Stand 06.11.2023 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth