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Kraftfahrzeugkennzeichen; Meldung bei Diebstahl, Verlust oder Fund

Wenn Sie eines oder beide Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeuges verloren haben, sie Ihnen gestohlen wurden oder sie nicht mehr leserlich sind, muss ein neues Kennzeichen zugeteilt werden.

Zulassungsstelle
Die Zulassungsstelle kann während der Öffnungszeiten mit oder ohne Termin besucht werden. Ohne Termin bitte eine Wartemarke ziehen. Es ist mit Wartezeit zu rechnen. 

Unser Tipp: Nutzen Sie unsere digitalen Onlinedienste aus dem Bereich Führerschein und Zulassung. Damit vermeiden Sie den Gang aufs Amt, lästige Wartezeiten und sparen Geld da die digitalen Dienste teils über 50 % günstiger sind als vor Ort am Schalter.
Entscheiden Sie selbst.

 

Beschreibung

Nur wenn Sie gestohlene oder verlorene Kennzeichenschilder melden, kann verhindert werden, dass es Ihnen angelastet wird, wenn von Dritten mit Ihrem Kennzeichenschilder Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden.

Erstatten Sie unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei, wenn ein Kennzeichenschild gestohlen wurde. 

Melden Sie den Diebstahl, Verlust oder Fund auch der zuständigen Zulassungsbehörde. Auf Verlangen der Zulassungsbehörde muss der Fahrzeughalter eine Versicherung an Eides statt abgeben. Bei dieser ist keine Vertretung durch bevollmächtigte Personen möglich.

Bei Verlust oder Diebstahl müssen Sie bei der Zulassungsbehörde auch die Zuteilung eines neuen Kennzeichens beantragen (siehe "Kraftfahrzeugkennzeichen; Ersatz wegen Diebstahl, Verlust oder Fund" unter "Verwandte Themen"). Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie das Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen.

Informationen über die Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Bei Verlust, Beschädigung oder Abhandenkommen von Fahrzeugpapieren ist die Neuausstellung von Ersatz-Fahrzeugpapieren dringend notwendig. Sie können dazu online einen Termin vereinbaren

Formulare

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Vollmacht und Lastschrifteinzug für KFZ-Steuer
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzug bei der KFZ-Zulassung
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

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Stand 09.07.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Stand 08.04.2025 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth