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Kraftfahrzeugkennzeichen; Meldung bei Diebstahl, Verlust oder Fund

Wenn Sie eines oder beide Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeuges verloren haben, sie Ihnen gestohlen wurden oder sie nicht mehr leserlich sind, muss ein neues Kennzeichen zugeteilt werden.

Fahrerlaubnisbehörde
Die Führerscheinstelle kann während der Öffnungszeiten ohne Termin besucht werden. Bitte ziehen Sie eine Wartemarke. Es ist mit Wartezeit zu rechnen.

Zulassungsstelle
Die Zulassungsstelle kann während der Öffnungszeiten mit oder ohne Termin besucht werden. Ohne Termin bitte eine Wartemarke ziehen. Es ist mit Wartezeit zu rechnen. 

Unser Tipp: Nutzen Sie unsere digitalen Onlinedienste aus dem Bereich Führerschein und Zulassung. Damit vermeiden Sie den Gang aufs Amt, lästige Wartezeiten und kommen schneller zu Ihrer Leistung.

Beschreibung

Nur wenn Sie gestohlene oder verlorene Kennzeichenschilder melden, kann verhindert werden, dass es Ihnen angelastet wird, wenn von Dritten mit Ihrem Kennzeichenschilder Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden.

Erstatten Sie unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei, wenn ein Kennzeichenschild gestohlen wurde. 

Melden Sie den Diebstahl, Verlust oder Fund auch der zuständigen Zulassungsbehörde. Auf Verlangen der Zulassungsbehörde muss der Fahrzeughalter eine Versicherung an Eides statt abgeben. Bei dieser ist keine Vertretung durch bevollmächtigte Personen möglich.

Bei Verlust oder Diebstahl müssen Sie bei der Zulassungsbehörde auch die Zuteilung eines neuen Kennzeichens beantragen (siehe "Kraftfahrzeugkennzeichen; Ersatz wegen Diebstahl, Verlust oder Fund" unter "Verwandte Themen"). Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie das Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen.

Informationen über die Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Aufgrund von Verlust, Beschädigung oder Abhandenkommen von Fahrzeugpapieren, ist die Neuausstellung von Ersatz-Fahrzeugpapieren notwendig. Sie können dazu online einen Termin vereinbaren. Bitte beachten Sie hierzu die notwendigen, mitzubringenden Unterlagen.

Voraussetzungen

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Notwendige Unterlagen beim Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • Versicherung an Eides Statt
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (TÜV Bericht)

Notwendige Unterlagen beim Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

  • Versicherung an Eides Statt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (TÜV Bericht)

Notwendige Unterlagen beim Verlust der amtlichen Kennzeichen

  • Versicherung an Eides Statt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Verlust-/Diebstahlanzeige der Polizei

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Themen

Stand 01.09.2023 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Stand 06.11.2023 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth