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Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis

Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren vertreiben oder ankaufen, Leistungen anbieten oder als Schausteller tätig sein wollen, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte). 

Beschreibung

Für die Ausübung eines Reisegewerbes ist im Gegensatz zu einer gewerblichen Betätigung im stehenden Gewerbe grundsätzlich keine Gewerbeanzeige, sondern eine behördliche Erlaubnis (Reisegewerbekarte) erforderlich.

Ein Reisegewerbe übt aus, wer außerhalb einer gewerblichen Niederlassung ohne vorhergehende Bestellung Waren anbietet, verkauft, vertreibt oder ankauft oder Leistungen anbietet. Hierunter fällt insbesondere das Aufsuchen von Wohnungen oder Geschäften (Haustürgeschäfte) ohne vorhergehende Bestellung oder das Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße oder auf Plätzen, z. B. von nicht ortsfesten Verkaufsständen aus.

Ein Reisegewerbe übt ferner aus, wer unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt (volksfesttypische Geschäfte).

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Antrag auf Erlaubnis für ein Reisegewerbe gemäß Reisegewerbekarte nach § 55 GewO

Die Antragstellung zur Ausstellung bzw. Änderung der Reisegewerbekarte ist online unter HIER (zum Link auf das Wort HIER klicken) möglich. Für die Ausübung eines Reisegewerbes ist im Gegensatz zu einer gewerblichen Betätigung im stehenden Gewerbe grundsätzlich keine Gewerbeanzeige, sondern eine behördliche Erlaubnis (Reisegewerbekarte) erforderlich.
 
Ein Reisegewerbe übt aus, wer außerhalb einer gewerblichen Niederlassung ohne vorhergehende Bestellung Waren anbietet, verkauft, vertreibt oder ankauft oder Leistungen anbietet. Hierunter fällt insbesondere das Aufsuchen von Wohnungen oder Geschäften (Haustürgeschäfte) ohne vorhergehende Bestellung oder das Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße oder auf Plätzen, z. B. von nicht ortsfesten Verkaufsständen aus.
 
Ein Reisegewerbe übt ferner aus, wer unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt (volksfesttypische Geschäfte).
Die Ausübung des Reisegewerbes ohne Erlaubnis kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 5.000 € geahndet werden.

Voraussetzungen

Zuverlässigkeit (Gewähr für eine ordnungsgemäße Gewerbeausübung)

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Bitte beachten Sie, dass eine ordnungsgemäße Bearbeitung nur möglich ist sofern alle erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.

 

 

Notwendige Unterlagen bei einer Neuerteilung:

  • Gültiges Ausweisdokument der meldenden Person
  • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
  • 1 Führungszeugnis
  • 1 Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Das Führungszeugnis, sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister können Sie beim Bürgeramt der Stadt Fürth (Ämtergebäude Süd, Schwabacher Straße 170, 1. OG, Zimmer 1.21, Amtsstelle Mitte Rathaus, Königstraße 86 (Terminvereinbarung erforderlich) oder Amtsstelle Nord (Stadelner Hauptsstraße 96 1. OG) beantragen ODER schnell, einfach und direkt HIER online oder unter www.fuehrungszeugnis.bund.de
Dazu benötigen Sie:

  • Den neuen elektronischen Personalausweis / Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
  • Das entsprechende Kartenlesegerät
  • Kreditkarte / „Giropay“

Bitte beachten Sie bei der Onlinebeantragung, dass unbedingt die Stadt Fürth als Empfänger angegeben werden muss! Andernfalls kann das Führungszeugnis nicht verwendet werden.

BITTE GEBEN SIE GRUNDSÄTZLICH DIE NACHFOLGENDEN INFORMATIONEN AN:

Verwendungszweck:         Erteilung einer Reisegewerbekarte
Adressat:                         Stadt Fürth
                                       Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz
                                       90744 Fürth

Nach Ablauf von etwa 3 - 4 Wochen (in der Regel liegt die Auskunft der Generalbundesanwaltschaft dann hier vor) vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin beim Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz der Stadt Fürth unter der Nummer 0911/974-1485.

 

Änderung einer Reisegewerbekarte:

Zur Änderung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Reisegewerbekarte im Original
  • Gültiges Ausweisdokument der meldenden Person
  • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen

Hinweise

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Antrag auf Erlaubnis für ein Reisegewerbe gemäß Reisegewerbekarte nach § 55 GewO

Fristen

Dauer des Verfahrens ca. 2 - 4 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Führungszeugnis für Behörden
  • Gewerbezentralregisterauszug(zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
  • Aufenthaltsgenehmigung (ggf.)für Ausländer
  • Handelsregisternummerfür juristische Personen
  • Genehmigung des Vormundschaftsgerichts für Minderjährige

Kosten

  • Reisegewerbekarte: 25 bis 400 EURO gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (5.III.5/23)
  • Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug je 13 EURO gemäß Justizverwaltungskostenordnung

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Die Gebühren für die erstmalige Erteilung einer Reisegewerbekarte betragen einmalig 200,00 €, die für eine Änderung einmalig 50,00 €. Es besteht die Möglichkeit der Bar- bzw. EC-Kartenzahlung.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage

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Stand 03.01.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)

Stand 03.05.2023 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth