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Einwanderung und Einbürgerung

Sie haben eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten sich längere Zeit in Deutschland aufhalten (z. B. um zu arbeiten oder für ein Studium)? Wir informieren Sie über die unterschiedlichen Möglichkeiten und die wichtigsten rechtlichen Regelungen.

Bürgerkategorien
Dienststelle
Durchführung

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  1. Dienstleistung

    Staatsangehörigkeit; Beantragung der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit

    Deutsche Staatsangehörige, die sich in einem anderen Staat einbürgern, verlieren im Regelfall ihre deutsche Staatsangehörigkeit. Mit einer Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit können sie auch Deutsche bleiben.

    Staatsangehörigkeitsbehörde Online-Verfahren
  2. Dienstleistung

    Staatsangehörigkeit; Prüfung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit mit Geburt in Deutschland

    Das Standesamt prüft, ob ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.

    Staatsangehörigkeitsbehörde
  3. Dienstleistung

    Verpflichtungserklärung; Abgabe

    Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung dient der Absicherung der Kosten für den Lebensunterhalt zu Gunsten eines Drittstaatsangehörigen und ermöglicht diesem den Nachweis im Verwaltungsverfahren, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels im Hinblick auf § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG erfüllt werden.

    Ausländerbehörde Online-Verfahren