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Verpflichtungserklärung

Wenn Sie einem ausländischen Gast oder mehreren ausländischen Gästen den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen wollen, können Sie sich dazu verpflichten, für seinen oder ihren Lebensunterhalt aufzukommen.

Die Beurkundung einer Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) kann ausschließlich digital vorgenommen werden. Eine persönliche Abgabe vor Ort ist nicht möglich. Wir empfehlen daher die digitale Antragsstellung mittels der Authentifizierung der eID Funktion des Ausweises oder eAT (elektronischer Aufenthaltstitel).

Beschreibung

Sie sind Deutscher oder ausländischer Staatsangehöriger mit Aufenthaltsrecht und möchten einem Drittstaatsangehörigen, der für die Einreise ein Visum benötigt, einen kurz- oder langfristigen Aufenthalt in Deutschland ermöglichen, weil er den erforderlichen Nachweis über die finanzielle Sicherung seines Aufenthalts (Lebensunterhalt/ Krankenversicherungsschutz) im Rahmen des Visumverfahrens nicht erbringen kann?

Dann besteht für Sie als dritte (juristische) Person die Möglichkeit eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Mit dieser verpflichten Sie sich, den Drittstaatsangehörigen unterzubringen, dessen Lebensunterhalt für die Dauer des Aufenthalts zu finanzieren und einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz sicherzustellen. Die Verpflichtungserklärung begründet keine unmittelbare Verpflichtung gegenüber dem Drittstaatsangehörigen, eröffnet staatlichen Stellen aber eine Rückgriffmöglichkeit für den Fall, dass öffentliche Mittel für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich Wohnraum, sowie Versorgung im Krankheitsfalle aufgewendet werden müssen.

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Die Beurkundung einer Verpflichtungserklärung kann nur persönlich vor Ort nach vorheriger, telefonischer Vereinbarung vorgenommen werden, dazu werden Sie von der Ausländerbehörde kontaktiert.

Wir bitten Sie vorab den entsprechenden Online-Antrag auszufüllen.

Bürgerinnen und Bürger mit Aufenthaltsrecht können mit einer Verpflichtungserklärung einem Drittstaatsangehörigen, der für die Einreise ein Visum benötigt, einen kurz- oder langfristigen Aufenthalt in Deutschland ermöglichen, auch wenn dieser den erforderlichen Nachweis über die finanzielle Sicherung seines Aufenthalts (Lebensunterhalt/ Krankenversicherungsschutz) im Rahmen des Visumverfahrens nicht erbringen kann.

Mit einer Verpflichtungserklärung verpflichtet sich der Verpflichtungsgeber, den Drittstaatsangehörigen unterzubringen, dessen Lebensunterhalt für die Dauer des Aufenthalts zu finanzieren und einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz sicherzustellen.

Bitte beachten Sie unbedingt die notwendigen Unterlagen und Voraussetzungen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Voraussetzungen

Ausreichende Bonität des Verpflichtungsgebers.

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Notwendige Unterlagen, die grundsätzlich bei persönlicher Vorsprache vorzulegen sind:

Lassen Sie uns diese Unterlagen vorab per E-Mail ([email protected]) oder Post zukommen, so dass eine Bonitätsprüfung im Vorfeld erfolgen kann. Wir setzen uns automatisch danach mit Ihnen in Verbindung, da die vorzulegenden Unterlagen stark variieren können.

  • Antragsformular zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung (kann hier heruntergeladen werden)
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis der Gastgeberin bzw. des Gastgebers
  • Aktueller Einkommensnachweis des Gastgebers und aller im Haushalt lebenden und gemeldeten Personen (z.B. die letzten drei Verdienstabrechnungen, den letzten Rentenbescheid, Kontoauszüge von Mieteinnahmen, etc.)

Nicht zu berücksichtigendes Einkommen: Leistungen der Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Erziehungsgeld, Kindergeld, Pflegegeld, Stipendien, Bafög etc.

  • Bei Selbstständigen oder freiberuflichen tätigen Personen: Bestätigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen der letzten drei Monate.
  • Kopie des Nationalpasses des Gastes/der Gäste

Bei einem Einreisezweck sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:

  • Mietvertrag, die Kaltmiete und Nebenkostenpauschale müssen ersichtlich sein, inklusive der dazugehörigen Kontoauszüge der letzten Abbuchung
  • Kontoauszug der letzten Abbuchung Strom / Energie
  • Bei Wohnungseigentümer: Nachweis über die Höhe der monatlichen Rückzahlungsrate eines Darlehens ( Kontoauszug der Abbuchungen, Zins- und Tilgungsraten)
  • Kaufvertrag oder Grundbucheintrag
  • Kontoauszug der Abbuchung Nebenkosten / Grundabgabenbescheid
  • Sonstige Nachweise über monatliche wiederkehrende Belastungen

Weitere Links und Informationen:

Verfahrensablauf

Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung sprechen Sie als Verpflichtungsgeber persönlich bei der Ausländerbehörde vor und füllen den dort erhältlichen Vordruck aus.

Zuständig ist die Ausländerbehörde im Bezirk des geplanten Aufenthaltsorts des Drittstaatsangehörigen.

Die Ausländerbehörde prüft, ob Sie finanziell in der Lage sind, die abgegebene Verpflichtung zu erfüllen (Bonität) und beglaubigt Ihre Unterschrift.

Das Original der beglaubigten Verpflichtungserklärung übersenden Sie dem betroffenen Drittstaatsangehörigem, der sie dann der Auslandsvertretung vorlegt.

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Die Beurkundung einer Verpflichtungserklärung kann nur persönlich vor Ort nach vorheriger, telefonischer Vereinbarung vorgenommen werden, dazu werden Sie von der Ausländerbehörde kontaktiert.

Wir bitten Sie vorab den entsprechenden Online-Antrag auszufüllen.“

Hinweise

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Die Beurkundung einer Verpflichtungserklärung kann nur digital vorgenommen werden. Eine Beantragung vor Ort ist nicht möglich. Wir bitten Sie um Nutzung des entsprechenden Online-Antrags.

Erforderliche Unterlagen

  • Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren.Erkundigen Sie sich bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde. Erforderlich sind aber in der Regel u.a. die folgend genannten Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass des Verpflichtungsgebers
  • Einkommensnachweise des Verpflichtungsgebers
  • ggf. weitere Unterlagen

Kosten

  • 29 EUR

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage

Weiterführende Links

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