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Verkehrssicherheit

Mit zunehmendem Verkehrsaufkommen wird die Verkehrssicherheit immer wichtiger. Wir geben Ihnen einen Überblick über wichtige Regeln und Bestimmungen im Straßen- und Luftverkehr sowie Anhaltspunkte, was Sie selbst zur Verkehrssicherheit beitragen können.

Bürgerkategorien
Dienststelle
Durchführung

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  1. Dienstleistung

    Führerschein; Einreichung von Eignungsnachweisen

    Die Fahrerlaubnisbehörde muss prüfen, ob Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind. In bestimmten Fällen kann oder muss sie dazu ärztliche oder medizinisch-psychologische Gutachten verlangen.

    Sachgebiet Führerscheinstelle
  2. Dienstleistung

    Gefahrgutbeförderung; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung, Fahrwegbestimmung und sonstigem

    Für den Bereich der Beförderung gefährlicher Güter liegt in Bayern die Federführung beim Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Für die Erteilung von Fahrwegbestimmungen nach § 35a Abs. 3 Satz 1 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig.

    Sachgebiet Verkehrsaufsicht
  3. Dienstleistung

    Schulwegdienste; Benennung oder Anmeldung

    Die Schulwegdienste werden von den Kommunen und den Aufgabenträgern für die Schülerbeförderung in eigener Zuständigkeit eingerichtet. Schüler können sich als Schülerlotse und Schulbuslotse, Erwachsene ehrenamtlich als Schulweghelfer und Schulbusbegleiter anmelden.

    Schulverwaltungsamt (SchvA)
  4. Dienstleistung

    Schulwegsicherheit; Beratung

    Ein sicherer Schulweg muß das Ziel aller Verantwortlichen sein. Kinder müssen als Fußgänger, Radfahrer, Mitfahrer im Pkw oder Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel ihren Schulweg sicher bewältigen können. Hierzu vorhandene Fragen können mit Experten vor Ort geklärt werden.

    Schulverwaltungsamt (SchvA)
  5. Dienstleistung

    Straßenbenutzung; Beantragung einer Erlaubnis für eine Veranstaltung

    Wenn Sie eine Veranstaltung auf einer Straße durchführen möchten, müssen Sie für die übermäßige Straßenbenutzung eine Erlaubnis beantragen.

    Sachgebiet Verkehrsaufsicht Online-Verfahren
  6. Dienstleistung

    Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen

    Wenn Sie Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen („Ortsdurchfahrtsstraßen“) nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.

    Tiefbauamt (TfA) Online-Verfahren
  7. Dienstleistung

    Straßenverkehr; Beantragung einer Anordnung zur Baustellensicherung

    Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert und entsprechend beschildert werden. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden.

    Sachgebiet Verkehrsaufsicht
  8. Dienstleistung

    Straßenverkehr; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

    Die Straßenverkehrsbehörden können Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.

    Sachgebiet Verkehrsaufsicht
  9. Dienstleistung

    Straßenverkehr; Mitwirkung bei der Verkehrsplanung

    Die Kreisverwaltungsbehörden wirken bei der überörtlichen Verkehrsplanung mit.

    Stadtplanungsamt (SpA) Online-Terminvergabe
  10. Dienstleistung

    Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung

    Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden (örtliche Straßenverkehrsbehörden), die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und großen Kreisstädte (untere Straßenverkehrsbehörden).

    Sachgebiet Verkehrsaufsicht Online-Verfahren