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Schulpflicht und Schularten

Die Schulpflicht dauert grundsätzlich 12 Jahre und erstreckt sich auf verschiedene Schularten. Informieren sie sich über die Bildungswege, die in Bayern offen stehen.

Bürgerkategorien
Dienststelle

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  1. Dienstleistung

    Gastschulverhältnis an einer Grund- oder Mittelschule; Beantragung der Genehmigung

    Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann bei Grundschulen oder Mittelschulen, die nicht Mitglied eines Mittelschulverbunds sind, aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule oder Mittelschule mit einem anderen Sprengel gestattet werden.

    Schulverwaltungsamt (SchvA)
  2. Dienstleistung

    Schulpflicht; Beantragung der Durchführung des Schulzwangs

    Die Schulpflicht dauert grundsätzlich zwölf Jahre. Sie gliedert sich in eine Vollzeitschulpflicht von neun Jahren und eine Berufsschulpflicht von drei Jahren. Die Durchsetzung der Schulpflicht ist Aufgabe der örtlich zuständigen Pflichtschule und Kreisverwaltungsbehörde.

    Schulverwaltungsamt (SchvA)