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Schule

Sie haben schulpflichtige Kinder und sind auf der Suche nach der geeigneten Schulform? Wir bieten Ihnen Informationen über das bayerische Bildungssystem und die Betreuungsangebote sowie Hilfen und Leistungen im Zusammenhang mit Schule und Unterricht.

Bürgerkategorien
Dienststelle
Durchführung

1 bis 10 von 10 Ergebnissen

  1. Dienstleistung

    Ausbildungsförderung; Beantragung für Schülerinnen und Schüler

    Ihre Schulausbildung wird individuell finanziell gefördert, soweit die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen.

    Schulverwaltungsamt (SchvA) Online-Verfahren Online-Terminvergabe
  2. Dienstleistung

    Erziehungsprobleme; Außerschulische Beratung

    Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können sich bei Erziehungs- und Schulproblemen an außerschulische Beratungsstellen wenden.

    Jugendamt (JgA)
  3. Dienstleistung

    Fort- und Weiterbildung; Beantragung einer Aufstiegsförderung

    Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher) können altersunabhängig finanziell unterstützt werden.

    Schulverwaltungsamt (SchvA) Online-Verfahren Online-Terminvergabe
  4. Dienstleistung

    Gastschulverhältnis an einer Grund- oder Mittelschule; Beantragung der Genehmigung

    Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann bei Grundschulen oder Mittelschulen, die nicht Mitglied eines Mittelschulverbunds sind, aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule oder Mittelschule mit einem anderen Sprengel gestattet werden.

    Schulverwaltungsamt (SchvA)
  5. Dienstleistung

    Kommunale Ferienangebote; Informationen und Anmeldung

    Während der Ferienzeit können Gemeinden ein attraktives Ferienprogramm für Kinder und Jugendliche anbieten.

    Jugendamt (JgA)
  6. Dienstleistung

    Schulen; Informationen zur Mittagsbetreuung

    Die Mittagsbetreuung wird abhängig von Bedarf und regionalen Gegebenheiten eingerichtet.

    Amt für Kindertageseinrichtungen und Ganztagsschulen
  7. Dienstleistung

    Schulpflicht; Beantragung der Durchführung des Schulzwangs

    Die Schulpflicht dauert grundsätzlich zwölf Jahre. Sie gliedert sich in eine Vollzeitschulpflicht von neun Jahren und eine Berufsschulpflicht von drei Jahren. Die Durchsetzung der Schulpflicht ist Aufgabe der örtlich zuständigen Pflichtschule und Kreisverwaltungsbehörde.

    Schulverwaltungsamt (SchvA)
  8. Dienstleistung

    Schulwegdienste; Benennung oder Anmeldung

    Die Schulwegdienste werden von den Kommunen und den Aufgabenträgern für die Schülerbeförderung in eigener Zuständigkeit eingerichtet. Schüler können sich als Schülerlotse und Schulbuslotse, Erwachsene ehrenamtlich als Schulweghelfer und Schulbusbegleiter anmelden.

    Schulverwaltungsamt (SchvA)
  9. Dienstleistung

    Schüleraustausch; Informationen zu Förderungen

    Der Schüleraustausch soll die internationale Zusammenarbeit und Kommunikation im schulischen Bereich stärken sowie die fremdsprachliche, interkulturelle und soziale Kompetenz der Schülerinnen und Schüler fördern.

    Schulverwaltungsamt (SchvA)
  10. Dienstleistung

    Schülerbeförderung; Durchführung

    Die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler obliegt den kommunalen Aufgabenträgern der Schülerbeförderung.

    Schulverwaltungsamt (SchvA)