Schule
Sie haben schulpflichtige Kinder und sind auf der Suche nach der geeigneten Schulform? Wir bieten Ihnen Informationen über das bayerische Bildungssystem und die Betreuungsangebote sowie Hilfen und Leistungen im Zusammenhang mit Schule und Unterricht.

Allgemeines
Wenn Sie sich für das bayerische Bildungssystem interessieren, bieten wir Ihnen vielfältige einführende Informationen rund um Bildungseinrichtungen, Schulaufsicht, Qualitätssicherung und ähnliche Themen.

Betreuungsangebote
Viele Schulen bieten unterschiedliche Betreuungsformen an, z. B. die Ganztagsbetreuung. Daneben gibt es Fördermaßnahmen wie etwa die Begabtenförderung oder Angebote für ausländische Kinder.

Finanzielle Hilfen und sonstige Leistungen
Schulkinder werden mit unterschiedlichen Förderungen und Hilfen unterstützt. Das Angebot reicht von Ausbildungsförderungen über Beratungsleistungen bis hin zu medizinischen und sozialen Hilfen.

Schulpflicht und Schularten
Die Schulpflicht dauert grundsätzlich 12 Jahre und erstreckt sich auf verschiedene Schularten. Informieren sie sich über die Bildungswege, die in Bayern offen stehen.
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Dienstleistung Ausbildungsförderung; Beantragung für Schülerinnen und Schüler
Ihre Schulausbildung wird individuell finanziell gefördert, soweit die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen.
Schulverwaltungsamt (SchvA) Online-Verfahren Online-Terminvergabe -
Dienstleistung Erziehungsprobleme; Außerschulische Beratung
Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können sich bei Erziehungs- und Schulproblemen an außerschulische Beratungsstellen wenden.
Jugendamt (JgA) -
Dienstleistung Fort- und Weiterbildung; Beantragung einer Aufstiegsförderung
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher) können altersunabhängig finanziell unterstützt werden.
Schulverwaltungsamt (SchvA) Online-Verfahren Online-Terminvergabe -
Dienstleistung Gastschulverhältnis an einer Grund- oder Mittelschule; Beantragung der Genehmigung
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann bei Grundschulen oder Mittelschulen, die nicht Mitglied eines Mittelschulverbunds sind, aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule oder Mittelschule mit einem anderen Sprengel gestattet werden.
Schulverwaltungsamt (SchvA) -
Dienstleistung Kommunale Ferienangebote; Informationen und Anmeldung
Während der Ferienzeit können Gemeinden ein attraktives Ferienprogramm für Kinder und Jugendliche anbieten.
Jugendamt (JgA) -
Dienstleistung Leistungen für Bildung und Teilhabe; Beantragung
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können Leistungen für Bildung und Teilhabe durch Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld beantragt werden.
Sozialamt (SzA) -
Dienstleistung Schulen; Informationen zur Mittagsbetreuung
Die Mittagsbetreuung wird abhängig von Bedarf und regionalen Gegebenheiten eingerichtet.
Amt für Kindertageseinrichtungen und Ganztagsschulen -
Dienstleistung Schulpflicht; Beantragung der Durchführung des Schulzwangs
Die Schulpflicht dauert grundsätzlich zwölf Jahre. Sie gliedert sich in eine Vollzeitschulpflicht von neun Jahren und eine Berufsschulpflicht von drei Jahren. Die Durchsetzung der Schulpflicht ist Aufgabe der örtlich zuständigen Pflichtschule und Kreisverwaltungsbehörde.
Schulverwaltungsamt (SchvA) -
Dienstleistung Schulwegdienste; Benennung oder Anmeldung
Die Schulwegdienste werden von den Kommunen und den Aufgabenträgern für die Schülerbeförderung in eigener Zuständigkeit eingerichtet. Schüler können sich als Schülerlotse und Schulbuslotse, Erwachsene ehrenamtlich als Schulweghelfer und Schulbusbegleiter anmelden.
Schulverwaltungsamt (SchvA) -
Dienstleistung Schüleraustausch; Informationen zu Förderungen
Der Schüleraustausch soll die internationale Zusammenarbeit und Kommunikation im schulischen Bereich stärken sowie die fremdsprachliche, interkulturelle und soziale Kompetenz der Schülerinnen und Schüler fördern.
Schulverwaltungsamt (SchvA)