Finanzielle Hilfen und sonstige Leistungen
Schulkinder werden mit unterschiedlichen Förderungen und Hilfen unterstützt. Das Angebot reicht von Ausbildungsförderungen über Beratungsleistungen bis hin zu medizinischen und sozialen Hilfen.
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Dienstleistung Ausbildungsförderung; Beantragung für Schülerinnen und Schüler
Ihre Schulausbildung wird individuell finanziell gefördert, soweit die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen.
Schulverwaltungsamt (SchvA) Online-Verfahren Online-Terminvergabe -
Dienstleistung Erziehungsprobleme; Außerschulische Beratung
Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können sich bei Erziehungs- und Schulproblemen an außerschulische Beratungsstellen wenden.
Jugendamt (JgA) -
Dienstleistung Fort- und Weiterbildung; Beantragung einer Aufstiegsförderung
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher) können altersunabhängig finanziell unterstützt werden.
Schulverwaltungsamt (SchvA) Online-Verfahren Online-Terminvergabe -
Dienstleistung Schulen; Informationen zur Mittagsbetreuung
Die Mittagsbetreuung wird abhängig von Bedarf und regionalen Gegebenheiten eingerichtet.
Amt für Kindertageseinrichtungen und Ganztagsschulen -
Dienstleistung Schulwegdienste; Benennung oder Anmeldung
Die Schulwegdienste werden von den Kommunen und den Aufgabenträgern für die Schülerbeförderung in eigener Zuständigkeit eingerichtet. Schüler können sich als Schülerlotse und Schulbuslotse, Erwachsene ehrenamtlich als Schulweghelfer und Schulbusbegleiter anmelden.
Schulverwaltungsamt (SchvA) -
Dienstleistung Schüleraustausch; Informationen zu Förderungen
Der Schüleraustausch soll die internationale Zusammenarbeit und Kommunikation im schulischen Bereich stärken sowie die fremdsprachliche, interkulturelle und soziale Kompetenz der Schülerinnen und Schüler fördern.
Schulverwaltungsamt (SchvA) -
Dienstleistung Schülerbeförderung; Durchführung
Die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler obliegt den kommunalen Aufgabenträgern der Schülerbeförderung.
Schulverwaltungsamt (SchvA)