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Finanzielle Hilfen und sonstige Leistungen

Schulkinder werden mit unterschiedlichen Förderungen und Hilfen unterstützt. Das Angebot reicht von Ausbildungsförderungen über Beratungsleistungen bis hin zu medizinischen und sozialen Hilfen.

Bürgerkategorien
Dienststelle
Durchführung

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  1. Dienstleistung

    Ausbildungsförderung; Beantragung für Schülerinnen und Schüler

    Ihre Schulausbildung wird individuell finanziell gefördert, soweit die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen.

    Schulverwaltungsamt (SchvA) Online-Verfahren Online-Terminvergabe
  2. Dienstleistung

    Erziehungsprobleme; Außerschulische Beratung

    Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können sich bei Erziehungs- und Schulproblemen an außerschulische Beratungsstellen wenden.

    Jugendamt (JgA)
  3. Dienstleistung

    Fort- und Weiterbildung; Beantragung einer Aufstiegsförderung

    Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher) können altersunabhängig finanziell unterstützt werden.

    Schulverwaltungsamt (SchvA) Online-Verfahren Online-Terminvergabe
  4. Dienstleistung

    Schulen; Informationen zur Mittagsbetreuung

    Die Mittagsbetreuung wird abhängig von Bedarf und regionalen Gegebenheiten eingerichtet.

    Amt für Kindertageseinrichtungen und Ganztagsschulen
  5. Dienstleistung

    Schulwegdienste; Benennung oder Anmeldung

    Die Schulwegdienste werden von den Kommunen und den Aufgabenträgern für die Schülerbeförderung in eigener Zuständigkeit eingerichtet. Schüler können sich als Schülerlotse und Schulbuslotse, Erwachsene ehrenamtlich als Schulweghelfer und Schulbusbegleiter anmelden.

    Schulverwaltungsamt (SchvA)
  6. Dienstleistung

    Schüleraustausch; Informationen zu Förderungen

    Der Schüleraustausch soll die internationale Zusammenarbeit und Kommunikation im schulischen Bereich stärken sowie die fremdsprachliche, interkulturelle und soziale Kompetenz der Schülerinnen und Schüler fördern.

    Schulverwaltungsamt (SchvA)
  7. Dienstleistung

    Schülerbeförderung; Durchführung

    Die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler obliegt den kommunalen Aufgabenträgern der Schülerbeförderung.

    Schulverwaltungsamt (SchvA)