Naturschutz, Artenschutz und Landschaftspflege
Natur- und Artenschutz sollen helfen, gefährdete Naturgebiete sowie Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Ziel der Landschaftspflege ist es, durch land- und forstwirtschaftliche Nutzung entstandene Kulturlandschaften weiterzuentwickeln und diese als Lebensraum für unzählige Tier- und Pflanzenarten zu erhalten.
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Dienstleistung Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung
Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.
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Dienstleistung Landschaftspflege und Naturparke; Beantragung einer Förderung
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Pflege, Erhaltung und Entwicklung geschützter und schutzwürdiger Flächen und Einzelbestandteile der Natur sowie für Maßnahmen der naturverträglichen Erholung in Naturparken.
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Dienstleistung Landschaftspflege und Naturschutz; Beratung und Betreuung
Die Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege wirkt bei der Gesamtheit der Maßnahmen zur Sicherung der nachhaltigen Nutzungsfähigkeit, zur Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Kulturlandschaft mit.
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Dienstleistung Natur und Landschaft; Beantragung eines Eingriffs
Viele Maßnahmen sind mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Soweit diese Maßnahmen einer behördlichen Gestattung oder Anzeige bedürfen, ist ihre Zulässigkeit im Rahmen der Eingriffsregelung zu überprüfen.
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Dienstleistung Naturschutz; Beratung, Information und Öffentlichkeitsarbeit
Die Regierungen und die Kreisverwaltungsbehörden haben eine Vielzahl von Aufgaben im Bereich Naturschutz zu erfüllen. Dazu gehören unter anderem die Beratung, Information und Öffentlichkeitsarbeit über Naturschutzthemen.
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Dienstleistung Naturschutz; Erstellung von Stellungnahmen in Verwaltungsverfahren
Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden erstellen Stellungnahmen in Verwaltungsverfahren.
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Dienstleistung Naturschutzrechtliche Befreiung; Beantragung
Bestimmte Teile der Landschaft sind gesetzlich geschützt. Wenn von den Verboten abgewichen werden soll, benötigen Sie eine Befreiung, wenn keine gesetzliche Ausnahme eingreift.
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Dienstleistung Vertragsnaturschutzprogramm Wald; Beantragung einer Zuwendung
Freiwillige Leistungen, die private und körperschaftliche Waldbesitzer (inklusive Rechtler) sowie Träger überbetrieblich durchgeführter Maßnahmen für den Natur- und Artenschutz im Wald erbringen, werden honoriert.
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Dienstleistung Vertragsnaturschutzprogramm; Beantragung einer Zuwendung
Die besonders naturverträgliche Bewirtschaftung von ökologisch wertvollen Flächen wird gezielt honoriert.
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Dienstleistung Wild lebende Pflanzen; Beantragung einer Genehmigung zur gewerbsmäßigen Entnahme, Be- oder Verarbeitung
Das gewerbsmäßige Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen bedarf unbeschadet der Rechte der Eigentümer und sonstiger Nutzungsberechtigter der Genehmigung der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde.
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