Natur und Umwelt
Im Bereich Natur und Umwelt gibt es eine Vielzahl von Leistungen von Behörden. Erfahren Sie, wie Sie z. B. zum Klimaschutz beitragen können oder welche Maßnahmen zum Schutz der bayerischen Gewässer getroffen werden.

Bodenschutz
Der Zustand der Böden beeinflusst viele weitere Bereiche in der Natur, z. B. das Wasser und Klima, die Lebensräume für Tier- und Pflanzenarten oder den Stoffkreislauf. Bodenschutz ist daher ein wichtiger Aspekt im Umwelt- und Naturschutz.

Klimaschutz, Energie und Rohstoffe
Energie und Rohstoffe sind begrenzte Güter und sollten deshalb sparsam verwendet werden. Sie können auch zum Klimaschutz beitragen, z. B. durch Reduzierung des Stromverbrauchs, die Art der Heizungsanlage oder eine ressourcenschonende Bauweise.

Naturschutz, Artenschutz und Landschaftspflege
Natur- und Artenschutz sollen helfen, gefährdete Naturgebiete sowie Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Ziel der Landschaftspflege ist es, durch land- und forstwirtschaftliche Nutzung entstandene Kulturlandschaften weiterzuentwickeln und diese als Lebensraum für unzählige Tier- und Pflanzenarten zu erhalten.

Umweltinformationen
Sie suchen nach Informationen aus dem Umweltbereich (z. B. Boden, Wasser, Luft, Artenvielfalt, Energie oder Strahlung)? Das Umweltinformationsgesetz räumt allen Interessierten das Recht ein, bei informationspflichtigen Stellen Auskünfte zu Umweltthemen einzuholen.

Wasser und Gewässerschutz
Gewässer sind vielfältigen Belastungen ausgesetzt. Durch Straßenverkehr, Industriebetriebe und intensive Landwirtschaft können viele Schadstoffe in das Grundwasser gelangen.
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Dienstleistung Altlastenkataster; Beantragung einer Auskunft
Anfragen zu Daten aus dem bayerischen Altlastenkataster, sind an die vor Ort zuständigen Kreisverwaltungsbehörden zu richten.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen; Anzeige der Einrichtung und von wesentlichen Änderung
Die Errichtung oder wesentliche Änderung von prüfpflichtigen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind der Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung
Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Hochwasser; Bereitstellung von Informationen für Gemeinden
Nach Überschreiten festgelegter Wasserstände informieren die Wasserwirtschaftsämter die Kreisverwaltungsbehörden, die ihrerseits die Hochwasserwarnungen an Gemeinden weitergeben.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Immissionsschutz; Anordnung von Ermittlungen und Prüfungen durch Messstellen oder Sachverständige
Zur Ermittlung von Emissionen und Immissionen sowie zur Durchführung sicherheitstechnischer Prüfungen kann die zuständige Behörde anordnen, dass bekannt gegebene Messstellen oder Sachverständige tätig werden.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Immissionsschutz; Erlass von Anordnungen
Auch für genehmigte Anlagen kann die zuständige Behörde nachträglich Anordnungen erlassen.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Immissionsschutz; Prüfung und Überwachung von Anlagen
Insbesondere genehmigungsbedürftige Anlagen werden regelmäßig daraufhin kontrolliert, ob sie den rechtlichen Vorschriften und dem Genehmigungsbescheid entsprechen. Daneben können sie aus besonderem Anlass überprüft werden.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Immissionsschutz; Überprüfung der Anlagensicherheit und Störfallvorsorge
Bestimmte Betriebe mit besonders großem Gefahrenpotenzial (Betriebsbereiche) unterliegen der Störfall-Verordnung.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Informationsfreiheit; Beantragung einer Auskunft
Sie können sich Auskünfte über den Inhalt von Dateien und Akten öffentlicher Stellen einholen.
Amt für Organisation und Digitalisierung (OrgA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Landschaftspflege und Naturparke; Beantragung einer Förderung
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Pflege, Erhaltung und Entwicklung geschützter und schutzwürdiger Flächen und Einzelbestandteile der Natur sowie für Maßnahmen der naturverträglichen Erholung in Naturparken.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)