Natur und Umwelt
Im Bereich Natur und Umwelt gibt es eine Vielzahl von Leistungen von Behörden. Erfahren Sie, wie Sie z. B. zum Klimaschutz beitragen können oder welche Maßnahmen zum Schutz der bayerischen Gewässer getroffen werden.
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Bodenschutz
Der Zustand der Böden beeinflusst viele weitere Bereiche in der Natur, z. B. das Wasser und Klima, die Lebensräume für Tier- und Pflanzenarten oder den Stoffkreislauf. Bodenschutz ist daher ein wichtiger Aspekt im Umwelt- und Naturschutz.
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Klimaschutz, Energie und Rohstoffe
Energie und Rohstoffe sind begrenzte Güter und sollten deshalb sparsam verwendet werden. Sie können auch zum Klimaschutz beitragen, z. B. durch Reduzierung des Stromverbrauchs, die Art der Heizungsanlage oder eine ressourcenschonende Bauweise.
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Naturschutz, Artenschutz und Landschaftspflege
Natur- und Artenschutz sollen helfen, gefährdete Naturgebiete sowie Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Ziel der Landschaftspflege ist es, durch land- und forstwirtschaftliche Nutzung entstandene Kulturlandschaften weiterzuentwickeln und diese als Lebensraum für unzählige Tier- und Pflanzenarten zu erhalten.
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Umweltinformationen
Sie suchen nach Informationen aus dem Umweltbereich (z. B. Boden, Wasser, Luft, Artenvielfalt, Energie oder Strahlung)? Das Umweltinformationsgesetz räumt allen Interessierten das Recht ein, bei informationspflichtigen Stellen Auskünfte zu Umweltthemen einzuholen.
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Wasser und Gewässerschutz
Gewässer sind vielfältigen Belastungen ausgesetzt. Durch Straßenverkehr, Industriebetriebe und intensive Landwirtschaft können viele Schadstoffe in das Grundwasser gelangen.
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Dienstleistung Abwasserentsorgung; Durchführung
Die Abwasserentsorgung wird von den Gemeinden und Städten oder kommunalen Abwasserzweckverbänden wahrgenommen.
Stadtentwässerungsbetrieb (StEF) Online-Verfahren -
Dienstleistung Altlastenkataster; Beantragung einer Auskunft
Anfragen zu Daten aus dem bayerischen Altlastenkataster, sind an die vor Ort zuständigen Kreisverwaltungsbehörden zu richten.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen; Anzeige der Einrichtung und von wesentlichen Änderung
Die Errichtung oder wesentliche Änderung von prüfpflichtigen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind der Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.
Abteilung Umwelt und städtische Forste -
Dienstleistung Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung
Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.
Abteilung Umwelt und städtische Forste Online-Verfahren -
Dienstleistung Energieausweis für Neubauten und Gebäudebestand; Informationen
Die Kreisverwaltungsbehörden beantworten grundsätzliche Fragen der energetischen Sanierung und zu ausgebildeten Energieberatern vor Ort.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Gewässer dritter Ordnung; Informationen zum Hochwasserschutz
Staat und Kommunen ergreifen Schutzmaßnahmen und treffen Vorbereitungen, um die Auswirkungen von Hochwässern zu begrenzen.
Abteilung Umwelt und städtische Forste -
Dienstleistung Hochwasser; Bereitstellung von Informationen für Gemeinden
Nach Überschreiten festgelegter Wasserstände informieren die Wasserwirtschaftsämter die Kreisverwaltungsbehörden, die ihrerseits die Hochwasserwarnungen an Gemeinden weitergeben.
Abteilung Umwelt und städtische Forste Online-Verfahren -
Dienstleistung Hochwasser; Erstellung eines gemeindlichen Meldeplans
Die am Hochwassernachrichtendienst teilnehmenden Gemeinden erstellen Meldepläne, welche Maßnahmen bei welchen Pegelständen von welchen Stellen durchgeführt werden müssen. Ein Meldeplan gibt Hinweise auf verantwortliche Stellen oder Selbsthilfemöglichkeiten.
Abteilung Umwelt und städtische Forste Online-Verfahren -
Dienstleistung Immissionsschutz; Anordnung von Ermittlungen und Prüfungen durch Messstellen oder Sachverständige
Zur Ermittlung von Emissionen und Immissionen sowie zur Durchführung sicherheitstechnischer Prüfungen kann die zuständige Behörde anordnen, dass bekannt gegebene Messstellen oder Sachverständige tätig werden.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Immissionsschutz; Erlass von Anordnungen
Auch für genehmigte Anlagen kann die zuständige Behörde nachträglich Anordnungen erlassen.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)