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Bauplanung

Wollen Sie ein Grundstück bebauen oder eine vorhandene Bebauung ändern? Wir bieten Ihnen einige Anhaltspunkte, die Sie bei der Planung des Bauvorhabens beachten sollten.

Bürgerkategorien
Dienststelle
Durchführung

1 bis 10 von 20 Ergebnissen

  1. Dienstleistung

    Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren

    Über (laufende) Abwassergebühren bezahlen Sie für die Entsorgung der von Ihnen verursachten Abwassermenge.

    Stadtentwässerungsbetrieb (StEF)
  2. Dienstleistung

    Abwasser; Zahlung von Entwässerungsbeiträgen

    Über Herstellungsbeiträge für die öffentliche Entwässerungseinrichtung finanzieren Sie die Errichtung und Bereitstellung einer solchen Einrichtung nach dem Solidarprinzip mit.

    Stadtentwässerungsbetrieb (StEF)
  3. Dienstleistung

    Abwasserentsorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

    Der Anschluss- und Benutzungszwang für eine öffentliche Entwässerungseinrichtung gewährleistet eine ordnungsgemäße öffentliche Abwasserentsorgung.

    Stadtentwässerungsbetrieb (StEF)
  4. Dienstleistung

    Abwasserentsorgung; Beantragung eines Grundstücksanschlusses

    Mittels eines Grundstücksanschlusses schließen Sie Ihr Grundstück an die öffentliche Entwässerungseinrichtung an.

    Stadtentwässerungsbetrieb (StEF)
  5. Dienstleistung

    Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung

    Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren
  6. Dienstleistung

    Bodenrichtwerte; Auskunft

    Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten ermittelt und veröffentlicht. Jedermann kann eine Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.

    Gutachterausschuss Online-Verfahren
  7. Dienstleistung

    Denkmalschutz; Anordnungen für Erhaltungsmaßnahmen

    Die Unteren Denkmalschutzbehörden können durch Verwaltungsakt anordnen, dass Eigentümer von Denkmälern bestimmte Erhaltungsmaßnahmen durchführen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Behörden solche Maßnahmen auch selbst realisieren und den Eigentümern die Kosten hierfür ganz oder teilweise auferlegen.

    Bauaufsicht (BaF)
  8. Dienstleistung

    Denkmalschutz; Beantragung einer Zuwendung aus dem bayerischen Entschädigungsfonds

    Für Maßnahmen an Denkmälern können Zuwendungen aus dem Entschädigungsfonds nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz beantragt werden.

    Bauaufsicht (BaF)
  9. Dienstleistung

    Denkmalschutz; Beantragung eines Zuschusses des Landesamts für Denkmalpflege

    Zu denkmalpflegerischen Maßnahmen an Bau- und Bodendenkmälern sowie beweglichen Denkmälern können durch das Landesamt für Denkmalpflege Zuschüsse gewährt werden.

    Bauaufsicht (BaF) Online-Verfahren
  10. Dienstleistung

    Denkmalschutz; Beratung von Denkmaleigentümern

    Der Umgang mit Denkmälern stellt die Betroffenen oft vor schwierige Fragen. Die Beratung der Denkmaleigentümer gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Denkmalbehörden.

    Bauaufsicht (BaF)