Bauverfahren
Welche behördlichen Genehmigungen benötige ich für die Errichtung eines Gebäudes? Gibt es Bauvorhaben, die ich ohne Genehmigung durchführen kann? Wir informieren Sie über diese und weitere Leistungen im Zusammenhang mit Bauverfahren.
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Dienstleistung Abgrabung; Anzeige des Abgrabungsbeginns
Sie müssen den Abgrabungsbeginn vorher anzeigen. Dies gilt für den Ausführungsbeginn genehmigungspflichtiger Vorhaben sowie die Fortsetzung der Ausführung nach einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten.
Tiefbauamt (TfA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Abgrabung; Beantragung einer Abgrabungsgenehmigung
Sie benötigen grundsätzlich eine Abgrabungsgenehmigung, um eine Abgrabung durchzuführen. Davon ausgenommen sind insbesondere kleinere Abgrabungen.
Tiefbauamt (TfA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Abgrabung; Beantragung einer Teilabgrabungsgenehmigung
Sie können eine Teilabgrabungsgenehmigung beantragen, wenn Sie einen Abgrabungsantrag gestellt, aber noch keine Abgrabungsgenehmigung erhalten haben. Dadurch können Sie für einzelne Teile des Vorhabens bereits vorab eine Genehmigunge erhalten.
Tiefbauamt (TfA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Abgrabung; Beantragung eines Vorbescheids
Sie können bereits vor dem Antrag auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Abgrabungsgenehmigungsverfahren bindende Wirkung.
Tiefbauamt (TfA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Abgrabung; Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung
Liegt ihr Abgrabungsvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe der Abgrabung enthält, kann es genehmigungsfrei sein.
Tiefbauamt (TfA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Bauakten; Beantragung der Einsichtnahme
Bauakten von laufenden bauaufsichtlichen Verfahren oder abgeschlossene (archivierte) Verfahrensakten können von auskunftsberechtigten Personen eingesehen werden.
Baurecht und Bauregistratur Online-Terminvergabe -
Dienstleistung Baugenehmigungsverfahren; Auskunft über den Bearbeitungsstand
Wenn Sie eine Baugenehmigung beantragt haben, können Sie sich online über den Bearbeitungsstand informieren.
Bauaufsicht (BaF) Online-Verfahren -
Dienstleistung Bauliche Anlage; Anzeige der Beseitigung
Bestimmte bauliche Anlagen dürfen Sie erst beseitigen, wenn Sie die beabsichtigte Beseitigung vorab anzeigen. Die Beseitigung einer baulichen Anlage muss, sofern sie nicht verfahrensfrei ist, angezeigt werden.
Bauaufsicht (BaF) Online-Verfahren -
Dienstleistung Bauvorhaben; Anzeige der Nutzungsaufnahme
Sie müssen die Aufnahme der Nutzung einer baulichen Anlage vorher anzeigen. Dies gilt nicht für verfahrensfreie Vorhaben.
Bauaufsicht (BaF) Online-Verfahren -
Dienstleistung Bauvorhaben; Anzeige des Baubeginns
Sie müssen den Baubeginn vorher anzeigen. Dies gilt für den Ausführungsbeginn genehmigungspflichtiger Vorhaben sowie die Wiederaufnahme von Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten.
Bauaufsicht (BaF) Online-Verfahren