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Bauverfahren

Welche behördlichen Genehmigungen benötige ich für die Errichtung eines Gebäudes? Gibt es Bauvorhaben, die ich ohne Genehmigung durchführen kann? Wir informieren Sie über diese und weitere Leistungen im Zusammenhang mit Bauverfahren.

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Dienststelle
Durchführung

1 bis 10 von 23 Ergebnissen

  1. Dienstleistung

    Abgrabung; Anzeige des Abgrabungsbeginns

    Sie müssen den Abgrabungsbeginn vorher anzeigen. Dies gilt für den Ausführungsbeginn genehmigungspflichtiger Vorhaben sowie die Fortsetzung der Ausführung nach einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten.

    Tiefbauamt (TfA) Online-Verfahren
  2. Dienstleistung

    Abgrabung; Beantragung einer Abgrabungsgenehmigung

    Sie benötigen grundsätzlich eine Abgrabungsgenehmigung, um eine Abgrabung durchzuführen. Davon ausgenommen sind insbesondere kleinere Abgrabungen.

    Tiefbauamt (TfA) Online-Verfahren
  3. Dienstleistung

    Abgrabung; Beantragung einer Teilabgrabungsgenehmigung

    Sie können eine Teilabgrabungsgenehmigung beantragen, wenn Sie einen Abgrabungsantrag gestellt, aber noch keine Abgrabungsgenehmigung erhalten haben. Dadurch können Sie für einzelne Teile des Vorhabens bereits vorab eine Genehmigunge erhalten.

    Tiefbauamt (TfA) Online-Verfahren
  4. Dienstleistung

    Abgrabung; Beantragung eines Vorbescheids

    Sie können bereits vor dem Antrag auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Abgrabungsgenehmigungsverfahren bindende Wirkung.

    Tiefbauamt (TfA) Online-Verfahren
  5. Dienstleistung

    Abgrabung; Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung

    Liegt ihr Abgrabungsvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe der Abgrabung enthält, kann es genehmigungsfrei sein.

    Tiefbauamt (TfA) Online-Verfahren
  6. Dienstleistung

    Bauakten; Beantragung der Einsichtnahme

    Bauakten von laufenden bauaufsichtlichen Verfahren oder abgeschlossene (archivierte) Verfahrensakten können von auskunftsberechtigten Personen eingesehen werden.

    Baurecht und Bauregistratur Online-Terminvergabe
  7. Dienstleistung

    Baugenehmigungsverfahren; Auskunft über den Bearbeitungsstand

    Wenn Sie eine Baugenehmigung beantragt haben, können Sie sich online über den Bearbeitungsstand informieren.  

    Bauaufsicht (BaF) Online-Verfahren
  8. Dienstleistung

    Bauliche Anlage; Anzeige der Beseitigung

    Bestimmte bauliche Anlagen dürfen Sie erst beseitigen, wenn Sie die beabsichtigte Beseitigung vorab anzeigen. Die Beseitigung einer baulichen Anlage muss, sofern sie nicht verfahrensfrei ist, angezeigt werden.

    Bauaufsicht (BaF) Online-Verfahren
  9. Dienstleistung

    Bauvorhaben; Anzeige der Nutzungsaufnahme

    Sie müssen die Aufnahme der Nutzung einer baulichen Anlage vorher anzeigen. Dies gilt nicht für verfahrensfreie Vorhaben.

    Bauaufsicht (BaF) Online-Verfahren
  10. Dienstleistung

    Bauvorhaben; Anzeige des Baubeginns

    Sie müssen den Baubeginn vorher anzeigen. Dies gilt für den Ausführungsbeginn genehmigungspflichtiger Vorhaben sowie die Wiederaufnahme von Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten.

    Bauaufsicht (BaF) Online-Verfahren