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Adoption und Pflegekinder

Wenn Sie keine eigenen Kinder bekommen können, haben Sie die Möglichkeit, ein Kind zu adoptieren oder ein Pflegekind aufzunehmen. Wenn Sie sich nicht in der Lage sehen, selbst für Ihr Kind zu sorgen, können Sie es zur Adoption freigeben oder in einer Pflegefamilie unterbringen.

Bürgerkategorien
Dienststelle

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  1. Dienstleistung

    Adoption; Informationen zur Freigabe

    Bei ungewollter Schwangerschaft kann die werdende Mutter überlegen, nach der Geburt Adoption zu ermöglichen. Eine große Zahl meist kinderloser Paare möchte ein Kind annehmen, so dass eine lebenswerte Zukunft für noch ungeborene Kinder in dieser Lage erreicht werden kann.

    Jugendamt (JgA)
  2. Dienstleistung

    Vollzeitpflege; Beantragung einer Pflegeerlaubnis

    Wer ein Kind oder einen Jugendlichen bzw. eine Jugendliche über Tag und Nacht in seinem Haushalt, also in Vollzeitpflege, aufnehmen will, wird als Pflegeperson bezeichnet und benötigt ei­ne sogenannte Pflegeerlaubnis.

    Jugendamt (JgA)