Familie und Partnerschaften
Egal ob verheiratet, allein erziehend, getrennt lebend, mit oder ohne Kinder – Familien sind ein wichtiger Teil der Gesellschaft. Wir informieren Sie z. B. über Beratungsangebote und Hilfen für Familien sowie darüber, was Sie bei häuslichen Problemen und einer Scheidung beachten sollten.

Adoption und Pflegekinder
Wenn Sie keine eigenen Kinder bekommen können, haben Sie die Möglichkeit, ein Kind zu adoptieren oder ein Pflegekind aufzunehmen. Wenn Sie sich nicht in der Lage sehen, selbst für Ihr Kind zu sorgen, können Sie es zur Adoption freigeben oder in einer Pflegefamilie unterbringen.

Allgemeines
Wir informieren Sie über allgemeine für Familien interessante Themen.

Eheliche Lebensgemeinschaften
Bei verheirateten Paaren regelt das Gesetz viele Bereiche, wie z. B. den Ehenamen oder den Namen der gemeinsamen Kinder. Daneben wirkt sich eine Ehe auch auf die steuerliche Behandlung aus.

Familien- und Erziehungsberatung
Sie interessieren sich für Familien- und Erziehungsberatung? Nutzen Sie die vielfältigen Beratungsangebote für Eltern und Familien.

Familiengründung
Sie haben sich entschlossen, eine Familie zu gründen? Wir bieten Ihnen Informationen zu unterschiedlichen Themen, die Sie in Ihrer neuen Lebenssituation vielleicht interessieren könnten.

Finanzielle und sonstige Hilfen
Der Staat unterstützt Familien mit unterschiedlichen Förderungen, finanziellen Hilfen und anderen Leistungen. Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über die unterschiedlichen Angebote.

Häusliche Probleme
Nicht immer läuft es im Familienleben harmonisch. Die Jugendämter und andere Stellen unterstützen Familien in Krisenzeiten durch diverse Beratungsangebote und sonstige Hilfen. Lesen Sie auch, was Sie in Fällen von häuslicher Gewalt tun können.

Nichteheliche Lebensgemeinschaften
Bei nicht ehelichen Lebensgemeinschaften sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Gegensatz zur Ehe weitgehend nicht gesetzlich geregelt. Bestimmte Regelungen gelten aber auch in diesem Fall.

Scheidung und Aufhebung
Sie sind mit Ihrem Partner übereingekommen, die Ehe oder Lebenspartnerschaft aufzulösen? Diese Entscheidung wirkt sich auf viele Bereiche (z. B. Unterhalt, Sorgerecht) aus. Vielleicht kann eine Trennungs- und Scheidungsberatung bei der Klärung helfen.
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Dienstleistung Adoption; Informationen zur Freigabe
Bei ungewollter Schwangerschaft kann die werdende Mutter überlegen, nach der Geburt Adoption zu ermöglichen. Eine große Zahl meist kinderloser Paare möchte ein Kind annehmen, so dass eine lebenswerte Zukunft für noch ungeborene Kinder in dieser Lage erreicht werden kann.
Jugendamt (JgA) -
Dienstleistung Beistandschaft; Beantragung
Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand des Kindes für die Feststellung der Vaterschaft, die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie die Verfügung über diese Ansprüche.
Jugendamt (JgA) -
Dienstleistung Ehename; Erklärung
Die Ehegatten können als Ehenamen den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen eines Ehegatten zum gemeinsamen Familiennamen bestimmen.
Standesamt (StdA) -
Dienstleistung Eheschließung im In- und Ausland; Vollzug
Eine Ehe kann grundsätzlich in jedem deutschen Standesamt geschlossen werden. Eine Eheschließung im Ausland wird anerkannt, wenn sie vor dem zuständigen Organ geschlossen wurde.
Standesamt (StdA) -
Dienstleistung Eheschließung; Anmeldung
Die Eheschließenden müssen die Eheschließung beim Standesamt anmelden, damit dieses überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen.
Standesamt (StdA) -
Dienstleistung Erstfestsetzung oder Änderung einer Unterhaltsverpflichtung; Öffentliche Beurkundung
Eine Urkundsperson des Jugendamts ist befugt, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Abkömmlings, der das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, öffentlich zu beurkunden.
Jugendamt (JgA) Online-Terminvergabe -
Dienstleistung Erziehung in der Familie; Beantragung der Betreuung in einer gemeinsamen Wohnform für Mütter/Väter und Kinder
Alleinerziehende können die Betreuung mit ihrem Kind in einer geeigneten Wohnform beantragen.
Jugendamt (JgA) -
Dienstleistung Erziehungsberatungsstellen; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern fördert flächendeckend rund 180 Erziehungsberatungsstellen (inkl. Nebenstellen und Außensprechstunden).
Jugendamt (JgA) -
Dienstleistung Erziehungshilfe; Beantragung von Hilfen zur Erziehung
Personensorgeberechtigte haben bei der Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen Anspruch auf Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für dessen Entwicklung geeignet und notwendig ist.
Jugendamt (JgA) -
Dienstleistung Erziehungsprobleme; Außerschulische Beratung
Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können sich bei Erziehungs- und Schulproblemen an außerschulische Beratungsstellen wenden.
Jugendamt (JgA)