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Umweltschutz

Auch Unternehmen müssen Maßnahmen zum Schutze der Umwelt ergreifen. Umwelteinwirkungen in Form von Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlen sind zu vermeiden.

Unternehmenskategorien
Dienststelle
Durchführung

1 bis 7 von 7 Ergebnissen

  1. Dienstleistung

    Abfallrecht; Vollzug

    Der Vollzug des Abfallrechts obliegt in Bayern den Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie dem Landesamt für Umwelt, die Durchführung der Abfallentsorgung den Landkreisen und kreisfreien Städten.

    Sachgebiet Abfallrecht u. Technischer Umweltschutz Online-Verfahren
  2. Dienstleistung

    Abfallwirtschaftliche Tätigkeit; Anzeige

    Wer Abfälle sammeln, befördern handeln oder makeln möchte, hat die Tätigkeit vor Aufnahme bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

    Müllabfuhr Online-Verfahren
  3. Dienstleistung

    Abfallwirtschaftliche Tätigkeit; Beantragung einer Erlaubnis

    Wenn Sie gefährliche Abfälle sammeln oder befördern oder mit gefährlichen Abfällen handeln wollen, müssen Sie für diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis beantragen.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren
  4. Dienstleistung

    Altlastenkataster; Beantragung einer Auskunft

    Anfragen zu Daten aus dem bayerischen Altlastenkataster, sind an die vor Ort zuständigen Kreisverwaltungsbehörden zu richten.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren
  5. Dienstleistung

    Artenschutzrecht; Informationen zum Vollzug

    Viele Tier- und Pflanzenarten sind stark gefährdet. Deshalb regeln völkerrechtliche Verträge, EU-Recht, Bundesrecht und Landesrecht den Handel mit gefährdeten Arten. Sie schützen aber auch vor Zugriffen auf diese Arten und ihre Lebensstätten/Standorte in freier Natur.

    Abteilung Umwelt und städtische Forste
  6. Dienstleistung

    Abfall; Gewerbliche Müllentsorgung

    Die Landkreise und kreisfreien Städte sind in Bayern für die Abfallentsorgung im Regelfall zuständig. Sie bieten für Bürger und Gewerbe Informationen zur Abfallentsorgung an.

    Abfallberatung; Gewerbliche Müllentsorgung Online-Verfahren
  7. Dienstleistung

    Immissionsschutz; Anzeige der Bestellung einer/eines Immissionsschutzbeauftragten und/oder Störfallbeauftragten

    Wenn Sie für Ihren Betrieb oder Betriebsbereich einen Immissionsschutz- und/oder Störfallbeauftragten neu bestellen müssen oder sich in dessen Aufgabenbereich Änderungen ergeben, müssen Sie dies bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.

    Abteilung Umwelt und städtische Forste