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Abfall; Gewerbliche Müllentsorgung

Die Landkreise und kreisfreien Städte sind in Bayern für die Abfallentsorgung im Regelfall zuständig. Sie bieten für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen Informationen und Lösungen zur Abfallentsorgung an.

Von dieser Entsorgung betroffen sind die Mülltonne, graue Restmülltonne, grüne Biotonne, blaue Papiertonne sowie die Restmüllcontainer.

Neue Sondervereinbarungen für Gewerbebetriebe können nur noch bis zum 31.12.2023 abgeschlossen werden. Bestandsänderungen oder Kündigungen von bestehenden Sondervereinbarungen können noch im Laufe des Jahres 2024 vorgenommen werden.
Wenn Sie als Gewerbetreibende/r Mülltonnen benötigen, dann wenden Sie sich bitte an den Grundstückseigentümer, dieser kann die entsprechenden Mülltonnen beantragen.

Beschreibung

Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr. Haben Sie Fragen zu den Entsorgungseinrichtungen oder den Entsorgungsgebühren, so wenden Sie sich bitte an das Amt für Abfallwirtschaft.
Für die Beantragung von verschiedenen Leistungen rund um die Abfallentsorgung finden Sie hier die entsprechenden Links.

Im "Abfallratgeber Bayern" (siehe "Verwandte Themen") finden Sie

  • Ansprechpartner für Ihren Landkreis oder Ihre Stadt,
  • Hinweise zur Wertstofftrennung und Reststoffentsorgung,
  • Öffnungszeiten der Wertstoffsammelstellen,
  • Daten und Fakten der kommunalen Abfallwirtschaft und

erfahren mehr über Abfallvermeidung bzw. Wiederverwendung.

Gewerbetreibende erhalten Hinweise zu betrieblichem Umweltschutz und Abfallbehandlung, zu geeigneten Verwerterbetrieben oder Entsorgungsfirmen und Förderprogrammen. Informationen zur Abfallwirtschaft und Abfallberatung finden Sie auch unter "Weiterführende Links".

Kosten

Die Nutzung des Online-Service ist kostenfrei.

Die Gebühren für die Abfallentsorgung ergeben sich aus der Gebührensatzung der städtischen Abfallwirtschaft, die HIER eingesehen werden kann.

Formulare

Wichtige Formulare zur Beantragung von gewerblichen Leistungen der Abfallwirtschaft finden Sie nachfolgend:

Hinweise

Wichtige Hinweise für die Nutzung des Online-Service


Persönliche Voraussetzungen
•    Eigenständige Gewerbebetriebe, bei denen eine Mischnutzung ausgeschlossen ist. Mischnutzung ist insbesondere gewerbliche Nutzung innerhalb eines zu Wohnzwecken genutzten Grundstückes.

Örtliche Voraussetzung
•    das Grundstück befindet sich im Stadtgebiet Fürth

Technische Voraussetzung
•    persönlicher Zugangscode und Passwort

Häufige Fragen

Wann wird mein Auftrag bearbeitet?

Spätestens nach drei Arbeitstagen (Montag bis Freitag, außer Feiertage). Bitte achten Sie auf die richtige Eingabe der Mailadresse und überprüfen Sie unbedingt auch Ihr Spam-Postfach.

Wann bekomme ich meinen Behälter?

Nach Antragseingang ca. 10 - 14 Tage, defekte innerhalb von 2 bis 5 Tagen.

Ich bin Mieter/in, wie kann ich eine defekte oder vermisste Tonne melden?

Defekte Abfallbehälter können Sie telefonisch oder per E-Mail unter [email protected] dem Amt für Abfallwirtschaft melden.

Welche Kosten entstehen beim Austausch eines defekten Behälters?

Soweit nicht selbst verschuldet (z. B. verbrannt), fallen keine weiteren Kosten an. Verschmutzte Behälter stellen keinen Grund zum Austausch der Behälter dar.

Wo finde ich das Kassenzeichen?

Das Kassenzeichen finden Sie auf Ihrem Abfallgebührenbescheid.

Warum kann ich keine gelbe Tonne anmelden?

Die Abholung und Verteilung der „Gelben Säcke/Tonnen“ erfolgt im Auftrag der dualen Systeme. Eine Verwaltung der Abfallbehältnisse über diesen Online-Service ist deshalb nicht möglich.

Bitten stellen Sie Ihre Anfragen direkt an die Firma:
Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG
Hafenstraße 119
90768 Fürth

Telefon: (0911) 97 37 80
Fax: (0911) 97 37 819

[email protected]

Rechtsgrundlagen

Verwandte Themen

Stand 19.01.2023 - Redaktionell verantwortlich: Amt für Abfallwirtschaft der Stadt Fürth