Mietwohnung; Beantragung einer Zusatzförderung
Um eine zumutbare Miete zu gewährleisten, erhalten berechtigte Mieter laufendeZuschüsse (Zusatzförderung).
Beschreibung
Zweck
Die Förderung soll den Bewohnern von im Rahmen der EinkommensorientiertenFörderung (EOF) gefördertem Wohnraum für die Dauer der Belegungsbindungermöglichen die laufenden Mietbelastungen mit dem jeweils zur Verfügungstehenden Einkommen zu tragen.
Gegenstand
Die Zusatzförderung stellt sicher, dass die Bewohner von im Rahmen derEinkommensorientierten Förderung (EOF) gefördertem Wohnraum während der Dauerder Belegungsbindung in der Lage sind, mit dem ihnen jeweils zur Verfügungstehenden Einkommen die laufende Mietbelastung zu tragen.
Zuwendungsfähige Kosten
Es werden die Mietkosten gefördert.
Art und Höhe
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Die Zusatzförderung erfolgt als Zuschuss ohne Rechtsanspruch und im Rahmen derverfügbaren Haushaltsmittel. Grundlage für die Bemessung der Zusatzförderungist der Unterschiedsbetrag zwischen der höchstzulässigen Miete und derzumutbaren Miete. Dieser Betrag bleibt für die Bindungsdauer unverändert. Beider Berechnung der monatlichen Zusatzförderung ist die von derBewilligungsstelle festgestellte Wohnfläche zugrunde zu legen.
Voraussetzungen
Der Antragssteller muss eine Wohnung bewohnen, die in der Einkommensorientierten Förderung (EOF) gefördert wurde und einer Sozialbindung unterliegt.
Die Zusatzförderung richtet sich nach dem Gesamteinkommen des jeweiligen Haushalts (vergleiche Art. 5 BayWoFG) und dessen Zuordnung in Einkommensstufen.
Zuwendungsempfänger sind Mieter.
Verfahrensablauf
Schriftliche Antragsstellung
Der Förderantrag ist unter Verwendung der jeweils aktuell gültigen Antragsformulare (Einkommenserklärung im Original - Formblatt Stabau III a - mit einem Antrag auf die Zusatzförderung - Formblatt Stabau I c - und dort bezeichneten Unterlagen) bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einzureichen.
Elektronische Antragsstellung
Wenn die zuständige ein Online-Verfahren bereitstellt, können Sie darüber den Antrag übermitteln.
Hinweise
Die Zusatzförderung wird für jeweils 24 Monate ab dem Beginn desMietverhältnisses, frühestens jedoch ab dem Ersten des Monats derAntragstellung, bewilligt. Sie wird längstens für die Dauer derBelegungsbindung gewährt und in der Regel monatlich im Voraus ausgezahlt.
Fristen
Keine
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
- Stabau I c
- Stabau III a
Formulare
Antrag auf Mietwohnraum - Zusatzförderung - Formblatt Stabau I c
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Einkommenserklärung des Antragstellers - Stabau III a
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Weiterführende Links
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Stand 27.01.2025 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand 04.07.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth