Sport- und Schützenverein; Beantragung einer Förderung für den Sportbetrieb
Der Freistaat Bayern unterstützt den Sportbetrieb in den Sport- und Schützenvereinen in Form einer Vereinspauschale. Die Zuschüsse müssen bis spätestens zum 1. März des Förderjahres bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde beantragt werden.
Beschreibung
Die Vereinspauschale dient der finanziellen Unterstützung der Sport- und Schützenvereine bei der Bewältigung ihrer vielfältigen Aufgaben im Zusammenhang mit der Organisation des Sportbetriebs.
Sie wird für ein Haushaltsjahr gewährt und kann entsprechend ihrer Zweckbestimmung für Ausgaben im personellen (zum Beispiel Beschäftigung von Trainern und Übungsleitern) und sachlichen Bereich (zum Beispiel Bewirtschaftung der notwendigen Räume und Flächen, Ausstattung mit Sport- oder Pflegegeräten) eingesetzt werden.
Die Höhe der Vereinspauschale bemisst sich nach den auf den jeweiligen Verein für das Förderjahr entfallenden Fördereinheiten. Der Wert einer Fördereinheit wird auf der Grundlage der im Förderjahr für die Gewährung der Vereinspauschale zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sowie der Gesamtzahl der für das Förderjahr beantragten berücksichtigungsfähigen Fördereinheiten ermittelt.
Die Anzahl der Fördereinheiten je Verein bestimmt sich nach der Anzahl seiner Mitglieder sowie den Trainer- und Übungsleiterlizenzen, die im Förderjahr eingesetzt werden sollen.
Die Mitglieder werden dabei wie folgt gewichtet:
- Mitglieder unter 27 Jahren zehnfach und
- alle übrigen Mitglieder einfach.
Mitglieder mit Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zehnfach gewichtet werden.
Trainer- und Übungsleiterlizenzen sind berücksichtigungsfähig, wenn sie in der vom Staatsministerium jährlich veröffentlichten Liste enthalten sind und im Förderjahr im Verein eingesetzt werden sollen. Bei der Berechnung werden die Lizenzen entsprechend den sich aus der Lizenzliste ergebenden Punktwerten gewichtet. Die Anzahl der Lizenzen die je Verein geltend gemacht werden können ist begrenzt.
Regionale Ergänzung: Stadt Fürth
Aktuelle Liste der berücksichtigungsfähigen Trainer- und Übungsleiterlizenzen
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sport- und Schützenvereine mit Sitz in Bayern, die Mitglied bei einem anerkannten Dachverband sind und bestimmte Mindestvoraussetzungen in Bezug auf ihre Finanz- und Kassenverhältnisse und die Jugendarbeit erfüllen und eine Mindestanzahl von 500 Fördereinheiten erreichen.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale ist bei den Kreisverwaltungsbehörden einzureichen und muss dort vollständig mit allen Angaben und Anlagen spätestens am 1. März des Förderjahres (Ausschlussfrist) eingegangen sein. Auf der Grundlage aller beantragten und berücksichtigungsfähigen Fördereinheiten sowie der im Förderjahr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird der Wert einer Fördereinheit ermittelt. Die Kreisverwaltungsbehörden errechnen aus der Anzahl der für den Verein jeweils berücksichtigungsfähigen Fördereinheiten sowie dem Wert der Fördereinheit die Höhe der Vereinspauschale im Förderjahr und zahlt diese an den Verein aus.
Regionale Ergänzung: Stadt Fürth
Der Stichtag für die Beantragung der Vereinspauschale ist im Jahr 2026 am Montag, 2. März 2026.
Hinweise
Regionale Ergänzung: Stadt Fürth
Für die Online Verfahren "Antrag auf Mitglieder- und Betriebszuschuss", "Zusatzformular Vereinskennzahlen", "Antrag auf Investitionszuschuss", "Antrag auf Auszahlung eines Zuschusses zu einem bereits vorliegenden Bewilligungsbescheid" und "Sportförderung der Stadt Fürth" benötigen Sie ein Passwort, das Sie unter der E-Mailadresse sportservice@fuerth.de vom Amt für Sport und Gesundheitsförderung erhalten.
Fristen
Stichtag für die Abgabe von Anträgen auf Gewährung der Vereinspauschale ist der 1. März eines Förderjahres. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist. Verspätet eingegangene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Regionale Ergänzung: Stadt Fürth
Der Stichtag für die Beantragung der Vereinspauschale ist im Jahr 2026 am Montag, 2. März 2026. Für die Einhaltung ist das Datum des Poststempels entscheidend. das bedeutet konkret, dass der Antrag mit allen Angaben und Anlagen spätestens am Montag, 2. März 2026, entweder bei der Stadt Fürth oder bei der Deutschen Post bzw. einem lizenzierten Postdienstleister (dokumentiert durch den Poststempel bzw. Einlieferungsbeleg) abgegeben worden sein muss.
Erforderliche Unterlagen
- Erklärung zur Teilung von Lizenzen (siehe unter "Formulare")
- Online-Antrag Vereinspauschale
Formulare
Regionale Ergänzung: Stadt Fürth
Vereinspauschale für 2026 beantragen
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Erklärung zur Teilung von Lizenzen
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Rechtsgrundlagen
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinien – SportFöR)
vom 5. Dezember 2022 (BayMBl. Nr. 714)
Weiterführende Links
Verwandte Themen
Stand 19.12.2025 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand 05.02.2026 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth