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Abfall; Entsorgung von Sperrmüll

Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr. Haben Sie Fragen zu den Entsorgungseinrichtungen oder den Entsorgungsgebühren, so wenden Sie sich bitte an die Abfallwirtschaft der Stadt Fürth. Für die Beantragung von verschiedenen Leistungen rund um die Abfallentsorgung finden Sie hier die entsprechenden Links.

Von dieser Entsorgung betroffen sind die Mülltonne, graue Restmülltonne, grüne Biotonne, blaue Papiertonne sowie die Restmüllcontainer.

Beschreibung

Information zur Buchung von Sperrmüllterminen

Die Abfallwirtschaft der Stadt Fürth bietet allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Fürth einen Online-Terminservice zur Beantragung von Sperrmüll an. Hier lassen sich jederzeit einfach und bequem Termine zwei Monate im Voraus bis zur Abholung von privaten Sperrmüllabfällen vereinbaren. Die Bestätigung erfolgt zeitnah bis spätestens zum nächsten Werktag (Montag bis Freitag) nach Prüfung des Antrages.

WAS GEHÖRT IN DEN SPERRMÜLL?

Hier einige Beispiele:

  • Möbel wie Sessel, Sofas, Schränke, Bettgestelle, Lattenroste, Tische und Stühle usw.
  • Elektrogeräte wie Herde, Kühl- und Gefriergeräte, Staubsauger, Waschmaschine usw.
  • Elektronikgeräte wie Fernseher, Computer, Stereoanlagen
  • Sonstiges wie Kinderwagen, Koffer, Teppiche, Skier, Wäschekörbe usw.

WAS GEHÖRT NICHT IN DEN SPERRMÜLL?

Diese Gegenstände werden nicht mitgenommen und müssen auf eigene Kosten entsorgt werden. Hier einige Beispiele:

  • Autoteile sowie Autozubehör (z.B. Batterien, Reifen, Dachträger, Dachkoffer, Fußmatten usw.)
  • Öfen: Holz-, Kohle-, Gas-, Ölöfen
  • Kleinteile (auch wenn diese in Säcke oder Kisten verpackt sind)
  • Federbetten, Tapeten, Geschirr, Gegenstände aus Keramik oder Ton
  • Gasflaschen, Feuerlöscher, Benzinrasenmäher, Boiler
  • Pflanztöpfe
  • Baustellen und Renovierungsabfälle (Bauholz, Türen, Fenster, Dachpappe, Styropor, Dämmstoffe, Gipskartonplatten, Bauschutt, Böden, Waschbecken, Heizkörper, Dachrinnen, Paletten, Zäune, Innenverkleidungen usw.)
  • Schadstoffe (asbesthaltiges Material, Lösemittel, Batterien, Farbe/Lacke, Chemikalien, Pflanzenschutzmittel, Autopflege, usw.)
  • Gartenabfälle (Baum-, Strauch-, Rasenschnitt, Laub, Wurzeln, Stammholz)
  • Wertstoffe, (Kartonagen, Papier, Kleidung, Glas, „Gelber Sack“) die anderweitig gesammelt werden
  • Abfälle aus Gewerbe und Industrie

Weitere Informationen rund um das Thema Sperrmüll finden Sie auch hier in unserem Sperrmüllflyer.

Sie haben Fragen zur Abholung von Sperrmüll? Wichtige Antworten rund um das Thema Sperrmüll finden Sie HIER.

REGELN FÜR DIE BEREITSTELLUNG:

Bitte stellen Sie erst zum jeweiligen Abholtermin den Sperrmüll (bei Vormittagsterminen bis 6.30 Uhr, bei Nachmittagsterminen bis 9.30 Uhr) – falls dieses nicht möglich ist, frühestens ab 18.00 Uhr  des Vortages – bereit. Die Abfälle sind im öffentlichen Straßenraum oder auf Privatgrund freizugänglich, in verkehrssicherer, nicht behindernder Weise bereitzustellen. Rechnen Sie damit, dass Dritte ihre Abfälle mit dazustellen, für diese Sie dann verantwortlich sind.

  • Das Sperrgut wird vom Hausgang, dem Innenhof, dem Vorgarten, der Garage etc., aber nicht aus der Wohnung geholt.
  • Privatgrund muss eine Tragfähigkeit von 26 t, Breite 3,5 Meter und Höhe 4 Meter aufweisen, wenn wir diesen mit unserem Sammelfahrzeug befahren!
  • Der Transportweg für die Männer der Abfallwirtschaft muss frei von Absätzen, Stufen und Treppen sein und darf dabei 15 m bis zu den Sammelfahrzeugen nicht überschreiten.
  • Sperrmüll muss von Hand verladen werden können.
  • Elektrogeräte und Metalle werden separat mitgenommen und sind deshalb vom übrigen Sperrgut getrennt zur Abfuhr bereitzustellen.
  • Nach der Abholung müssen Sie Gehweg und Straße reinigen.

UMBUCHUNG/ STORNIERUNG:

Sollten noch Rückfragen, die Stornierung oder Umbuchung bis spätestens zwei Tage vor der Abholung eines erfolgreich gebuchten Sperrguttermins nötig sein, steht die Sperrmüll-Hotline unter E-Mail: [email protected] oder Telefon (0911) 974-1260 (Auswahl -3) nach wie vor zur Verfügung.


Informationen zu den Recyclinghöfen Atzenhof, Vacher Str. 333 oder Fürth, Karolinenstr. 148 für die kostenfreie Sperrmüllentsorgung bis 3 m³ finden Sie hier:

Informationen Recyclinghöfe Fürth

Nicht alles, wovon Sie sich trennen möchten, muss als Abfall entsorgt werden. Gut erhaltene Möbel, Haushaltsgegenstände oder noch funktionierende Elektrogeräte sind dafür zu schade und können anderen Personen noch nützlich sein. Über den Gebrauchtwarenhof mit Kleiderladen oder die Fürther Verschenk- und Tauschbörse lassen sich relativ unkompliziert noch brauchbare Gegenstände weitergeben.

Informationen zu Gebrauchtwaren

Verschenk- und Tauschbörse

Hinweise

Sie haben weitere Fragen zur Abholung von Sperrmüll? Wichtige Antworten rund um das Thema Sperrmüll finden Sie HIER.

  • Haushalte, die an die städtische Regelabfuhr angeschlossen sind, haben die Wahl, den Sperrmüll an den Recyclinghöfen
    • Atzenhof, Vacher Straße 333 oder
    • Süd, Karolinenstraße 148

     kostenfrei bis zu einer Menge von 3 m³ abzugeben oder gegen eine Gebühr in haushaltsüblichen Mengen (bis 10 m³) zweimal
     jährlich abholen zu lassen.

  • Zum Sperrmüll gehören Einrichtungsgegenstände, die zu sperrig und zu groß für Ihren Restabfallbehälter oder für den gebührenpflichtigen amtlichen Abfallsack sind, keine Verpackungen darstellen und nicht aus Umbau- bzw. Renovierungsmaßnahmen stammen, sowie Metalle aus dem Haushalt und Elektrogeräte inkl. aller kleinen Elektrogeräte.

REGELN FÜR DIE BEREITSTELLUNG:

Bitte stellen Sie erst zum jeweiligen Abholtermin den Sperrmüll (bei Vormittagsterminen bis 6.30 Uhr, bei Nachmittagsterminen bis 9.30 Uhr) – falls dieses nicht möglich ist, frühestens ab 18.00 Uhr  des Vortages – bereit. Die Abfälle sind im öffentlichen Straßenraum oder auf Privatgrund freizugänglich, in verkehrssicherer, nicht behindernder Weise bereitzustellen. Rechnen Sie damit, dass Dritte ihre Abfälle mit dazustellen, für diese Sie dann verantwortlich sind.

  • Das Sperrgut wird vom Hausgang, dem Innenhof, dem Vorgarten, der Garage etc., aber nicht aus der Wohnung geholt.
  • Privatgrund muss eine Tragfähigkeit von 26 t, Breite 3,5 Meter und Höhe 4 Meter aufweisen, wenn wir diesen mit unserem Sammelfahrzeug befahren!
  • Der Transportweg für die Männer der Abfallwirtschaft muss frei von Absätzen, Stufen und Treppen sein und darf dabei 15 m bis zu den Sammelfahrzeugen nicht überschreiten.
  • Sperrmüll muss von Hand verladen werden können.
  • Elektrogeräte und Metalle werden separat mitgenommen und sind deshalb vom übrigen Sperrgut getrennt zur Abfuhr bereitzustellen.
  • Nach der Abholung müssen Sie Gehweg und Straße reinigen.

Formulare

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Antrag auf Gewerbetonnenänderung
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Beantragung einer Nachbarschaftstonne
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Erklärung zur Verwendung von Speiseabfällen
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Neuantrag auf Gewerbetonnenentsorgung
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

Für die Sperrmüllabfuhr wird Ihnen ein Entgelt in Höhe von 20,00 € berechnet, welches bar vor Ort zu bezahlen ist. Hierfür muss die antragstellende Person oder die von ihm beauftragte Person vor Ort sein. Weitere Informationen zu Kosten und Gebühren finden Sie HIER.

Häufige Fragen

Umfassende Informationen und häufig gestellte Fragen zum Sperrmüll finden Sie HIER.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)

Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz – BayAbfG)

Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern (AbfPV)

Satzungen der entsorgungspflichtigen Körperschaften

Abfallwirtschaftssatzung
Abfallwirtschaftssatzung Abfallwirtschaftssatzung (AbfS) der Stadt Fürth (fuerth.de)

Gebührensatzung der städtischen Abfallwirtschaft
Gebührensatzung der städtischen Abfallwirtschaft Gebührensatzung der städt. Abfallwirtschaft Fürth (fuerth.de)

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Stand 19.01.2023 - Redaktionell verantwortlich: Amt für Abfallwirtschaft der Stadt Fürth