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Aufenthaltserlaubnis; Beantragung auf Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen

Ausländerbehörden können Aufenthaltstitel (eAT - elektronsicher Aufenthaltstitel) mit zusätzlichen Bestimmungen versehen (zum Beispiel über den Zugang zum Arbeitsmarkt). Diese Hinweise werden Nebenbestimmungen genannt und können mit einer Beschränkung verbunden sein.

Die Aushändigung des Aufenthaltstitels/ Reiseausweis für Flüchtlinge/ Ausländer/ Staatenlose erfolgt NUR nach vorheriger Online-Terminvereinbarung. Wenn für mehrere Personen ein Termin gebucht wird, müssen diese bei der Buchung im Schritt 2 mit angegeben werden. Ansonsten erfolgt eine Aushändigung NUR für die Hauptperson.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihren elektronischen Aufenthaltstitel selbst abzuholen, so füllen Sie die Vollmacht aus und legen diese beim Termin vor.

ODER

Beschreibung

Die digitale Anwendung stellt Ihnen Fragen und gibt Ihnen je nach Ihrer individuellen Situation Hinweise und fordert entsprechende Dokumente an. Der Online-Dienst ist in verschiedenen Sprachen verfügbar.

Ausländerbehörden können Aufenthaltstitel mit zusätzlichen Bestimmungen versehen (zum Beispiel über den Zugang zum Arbeitsmarkt). Diese Hinweise werden Nebenbestimmungen genannt und können mit einer Beschränkung verbunden sein.

Wenn sich die Umstände, die dem Erlass der Nebenbestimmung zu Grunde lagen, geändert haben, können Sie hier online die Änderung oder Aufhebung der Nebenbestimmung beantragen.

Der Online-Dienst richtet sich an:

  • Inhaber von Aufenthaltstiteln, die mit einer Nebenbestimmung verbunden sind, und
  • anerkannte Asylberechtigte, Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte, denen zwar ein Anerkennungsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), aber noch keine Aufenthaltserlaubnis vorliegt (diese Personen unterliegen grundsätzlich einer gesetzlichen Wohnsitzverpflichtung, deren Änderung mithilfe dieses Online-Dienstes beantragt werden kann).

Sie haben außerdem die Möglichkeit, optional weitere Unterlagen hochzuladen, um Ihren Antrag zu begründen:

  • Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel, falls vorhanden,
  • Nachweise über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (zum Beispiel Einkommensnachweise, Altersvorsorge),
  • Nachweise über die Änderung Ihrer persönlichen Lebensumstände (zum Beispiel Wohnortwechsel, Eheschließung oder Scheidung, Geburt eines Kindes),
  • Nachweise über die Änderung Ihrer Ausbildungssituation (zum Beispiel Wechsel des Praktikums, Ausbildungs- oder Studienplatzes),
  • Nachweise über die Änderung Ihrer Arbeitssituation (zum Beispiel neues Arbeitsplatzangebot in Form der Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis, Wechsel des Arbeitsplatzes, Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit).

Es empfiehlt sich, der Ausländerbehörde so viele Informationen wie möglich bereitzustellen, damit Ihr Anliegen ordnungsgemäß bearbeitet werden kann.
Am Ende des Antragsprozesses können Sie Ihren ausgefüllten Antrag im PDF-Format herunterladen. Nach dem Absenden des Antrags erhalten Sie eine Empfangsbestätigung per E-Mail.

Bitte beachten Sie:

  • Ihr Aufenthaltstitel wurde Ihnen für einen bestimmten Zweck erteilt (zum Beispiel für ein Studium oder den Familiennachzug). Sollte sich der Hauptzweck Ihres Aufenthalts ändern, weil Sie zum Beispiel von einer Ausbildung in die Erwerbstätigkeit wechseln möchten, handelt es sich nicht um die Änderung einer Nebenbestimmung. In diesem Fall nutzen Sie bitte die entsprechenden Online-Dienste für die Beantragung eines neuen Aufenthaltstitels.
  • Inhaber von Aufenthaltsgestattungen oder Duldungen können diesen Online-Dienst nicht nutzen und wenden sich bitte an die zuständige Ausländerbehörde.

Voraussetzungen

Es empfiehlt sich, der Ausländerbehörde so viele Informationen wie möglich bereitzustellen, damit Ihr Anliegen ordnungsgemäß bearbeitet werden kann.
Am Ende des Antragsprozesses können Sie Ihren ausgefüllten Antrag im PDF-Format herunterladen. Nach dem Absenden des Antrags erhalten Sie eine Empfangsbestätigung per E-Mail.

Bitte beachten Sie:

  • Ihr Aufenthaltstitel wurde Ihnen für einen bestimmten Zweck erteilt (zum Beispiel für ein Studium oder den Familiennachzug). Sollte sich der Hauptzweck Ihres Aufenthalts ändern, weil Sie zum Beispiel von einer Ausbildung in die Erwerbstätigkeit wechseln möchten, handelt es sich nicht um die Änderung einer Nebenbestimmung. In diesem Fall nutzen Sie bitte die entsprechenden Online-Dienste für die Beantragung eines neuen Aufenthaltstitels.
  • Inhaber von Aufenthaltsgestattungen oder Duldungen können diesen Online-Dienst nicht nutzen und wenden sich bitte an die zuständige Ausländerbehörde.

Erforderliche Unterlagen

Erforderlich sind aber in der Regel u.a. die folgend genannten Unterlagen:

  • Ihr Ausweisdokument (zum Beispiel Nationalpass oder Passersatzpapier),

  • Ihr aktuelles Aufenthaltsdokument (Visum, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, ICT-Karte oder Mobiler-ICT-Karte) und
  • wenn Sie in Vertretung für eine dritte Person handeln, einen Nachweis über Ihre Vertretungsbefugnis.

Kosten

  • Geltungsdauer bis zu einem Jahr: 100 EUR
  • Geltungsdauer über ein Jahr: 100 EUR
  • Verlängerung bis zu drei Monaten: 96 EUR
  • Verlängerung um mehr als drei Monate: 93 EUR

Unter bestimmten Voraussetzungen sind hinsichtlich der Kosten Befreiungen oder Ermäßigungen vorgesehen.

Formulare

Wenn der Aufenthaltstitel nicht von der Person abgeholt wird, die den Titel beantragt hat, muss eine vollständig ausgefüllte Vollmacht vorgelegt werden. Diese finden Sie hier:

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Stand 14.10.2022 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)