Coronabedingte Einreisebeschränkungen; Informationen
Die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) regelt bundesweit einheitlich Nachweis- und Quarantänepflichten sowie Beförderungsverbote bei einer Einreise aus Virusvariantengebieten.
Beschreibung
Aufgrund der Covid-19-Pandemie bestehen Reisebeschränkungen auf Grundlage der CoronaEinreiseV aktuell nur bei der Einreise aus sog. Virusvariantengebieten. Aus der CoronaEinreiseV ergeben sich – abhängig von der Kategorie des Virusvariantengebiets, aus dem die Einreise erfolgt – eine Testnachweis- und Absonderungspflicht (Quarantänepflicht). Des Weiteren ist auf Anforderung durch die zuständige Behörde unverzüglich nach der Einreise eine Testung mittels Antigentest und im Fall eines positiven Testergebnisses eine Bestätigungstestung mittels Nukleinsäurenachweis (z.B. PCR, PoC-NAT) durchführen zu lassen. Beschränkungen für die Einreise aus anderen Ländern wurden weitgehend aufgehoben. Weitere Details zu der Einreise aus Drittstaaten finden Sie auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums (siehe unter „Weiterführende Links").
Die CoronaEinreiseV sieht Pflichten vor, bei und nach der Einreise aus einem Virusvariantengebiet nach Deutschland vor. Abhängig von der Kategorie des Virusvariantengebiets, aus dem die Einreise erfolgt, ergeben sich aus der CoronaEinreiseV folgende Pflichten:
- Absonderungspflicht (Quarantänepflicht)
- Testnachweispflicht bei der Einreise
- Verpflichtung, unverzüglich nach der Einreise auf Anforderung durch die zuständige Behörde einen Antigentest sowie bei positivem Testergebnis eine Bestätigungstestung mittels Nukleinsäurenachweis durchführen zu lassen
- Beförderungsverbot aus Virusvarianten-Gebieten und weitere Pflichten für Beförderer und Verkehrsunternehmen
Detaillierte Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums (siehe unter "Weiterführende Links").
Rechtsgrundlagen
Mehr Informationen finden Sie unter https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html
Weiterführende Links
Fragen und Antworten zur digitalen Einreiseanmeldung, Nachweispflicht und Einreisequarantäne
Informationen des Bundesgesundheitsministeriums
Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete
Häufig gestellte Fragen zum Thema neuartiges Coronavirus
Informationen des Bayerischen Gesundheitsministeriums
Coronavirus - Informationen des Bundesinnenministeriums
z. B. zur Einreise aus Drittstaaten, Informationen in anderen Sprachen
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Stand 06.03.2023 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)