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Führerschein; Beantragung der Umschreibung eines ausländischen Führerscheins

Als Inhaber eines ausländischen Führerscheins können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben.

ODER

Beschreibung

Als Inhaber eines ausländischen Führerscheins können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben. Wenden Sie sich dazu an die für Ihren Wohnsitz in Deutschland zuständige Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde).

 

Erleichterungen werden abhängig vom Ausstellungsstaat der nationalen Fahrerlaubnis bei Antragstellung nach der Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland gewährt. Auch weitere Unterlagen sind abhängig vom Ausstellungsstaat.

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Wer vom Ausland in die Bundesrepublik Deutschland zieht, darf nur sechs Monate mit einer ausländischen Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führen. Eine rechtzeitige Umschreibung ist unbedingt erforderlich.

Diese Regelung gilt nicht für EU- bzw. EWR-Führerscheine.

Ein EU- bzw. EWR-Führerschein ist eine Fahrerlaubnis, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – also Island, Liechtenstein und Norwegen – ausgestellt wurde. Diese Führerscheine sind innerhalb der EU und des EWR grundsätzlich gegenseitig anerkannt.

Wer einen gültigen EU- oder EWR-Führerschein besitzt, darf in Deutschland grundsätzlich im Umfang der erteilten Fahrerlaubnisklassen ohne Umschreibung Kraftfahrzeuge führen. Solange er gültig ist, besteht keine Pflicht zur Umschreibung. Ein freiwilliger Umtausch ist allerdings jederzeit möglich, zum Beispiel weil man ein deutsches Dokument besitzen möchte.

 

Voraussetzungen

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Wohnsitz in der Stadt Fürth

Fristen

für die Umschreibung des Führerscheins: keine

 

Bitte beachten Sie: Mit einem Führerschein aus einem Staat, der nicht der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört, dürfen Sie ab Wohnsitznahme in Deutschland nur noch sechs Monate ein Kraftfahrzeug führen!

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • Führerschein

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

  • Umschreiben ausländischer Führerscheine in Fürth
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 mal 45 Millimeter; die Übergabe über einen QR-Code ist nicht möglich, daher muss es in Papierform vorliegen.)
    • Ausländischer Führerschein

    EU- oder EWR-Fahrerlaubnis:

    Zusätzliche Unterlagen bei Verlängerung der Gültigkeit der Klassen C1, C1E, C, CE

    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr) (§ 11 Absatz 9 in Verbindung mit Anlage 5 Nr. 1 FeV)
    • Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung (nicht älter als zwei Jahre) (§ 12 Absatz 6 in Verbindung mit Anlage 6 Nr. 2 FeV)
    • gegebenenfalls Bescheinigung über die (beschleunigte) Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung

    Zusätzliche Unterlagen bei Verlängerung der Gültigkeit der Klassen D1, D1E, D, DE

    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr) (§ 11 Absatz 9 in Verbindung mit Anlage 5 Nr. 1 FeV)
    • Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung (nicht älter als zwei Jahre) (§ 12 Absatz 6 in Verbindung mit Anlage 6 Nr. 2 FeV)
    • Leistungsdiagnostik (Arzt für Arbeits-, Betriebsmedizin) (Ärzte in Fürth: Dr. Romming, Dr. Van de Weyer, BAD, Dr. med. Marta Adam) (nicht älter als 1 Jahr) (§ 11 Absatz 9 in Verbindung mit Anlage 5 Nr. 2 FeV)
    • Erweitertes, behördliches Führungszeugnis (kann im Rahmen der Antragstellung kostenpflichtig bestellt werden), aktuelle Gebühr 13 Euro
    • gegebenenfalls Bescheinigung über die (beschleunigte) Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung

    Umschreibung aus einem Listenstaat

    Als "Listenstaat" werden die Staaten bezeichnet, die in der Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung aufgeführt werden. Die notwendigen Papiere entsprechen den Unterlagen, die bei der Umschreibung von EU-Führerscheinen benötigt werden. Allerdings können diese abweichen und zusätzliche Bescheinigungen hinzukommen. Dies hängt davon ab, ob Prüfungen wie Theorie und Praxis abgelegt werden müssen oder nicht.

    Wenn der Führerschein nicht EU-harmonisiert ist, das heißt, nicht den Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B1, B, C1, C, D1, D, BE, C1E, CE, D1E, DE, L, T entspricht, ist zusätzlich eine Übersetzung und Klassifizierung des Führerscheins erforderlich.

    Umschreibung aus einem Drittstaat

    Als Drittstaat bezeichnet man Staaten, die weder in der EU sind, noch zu den Listenstaaten gehören. Drittstaaten sind ausbildungsbefreit, das heißt, es müssen keine Theorie- oder Praxisstunden nachgewiesen werden, allerdings ist eine theoretische und praktische Prüfung zu absolvieren.

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Gültiger ausländischer Führerschein
    • Aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 mal 45 Millimeter; die Übergabe über einen QR-Code ist nicht möglich, daher muss es in Papierform vorliegen.)
    • Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
    • Sehtest (Augenarzt oder Optiker) bzw. bestandene augenärztliche Untersuchung im Sinne des § 12 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) in Verbindung mit Anlage 6 zur FeV nicht älter als zwei Jahre.
    • Name der Fahrschule
    • Übersetzung und Klassifizierung des Führerscheins

    Zusätzlich Unterlagen bei den Klassen C1, C1E, C, CE

    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr) (§ 11 Absatz 9 in Verbindung mit Anlage 5 Nr. 1 FeV)
    • Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung (nicht älter als zwei Jahre) (§ 12 Absatz in Verbindung mit Anlage 6 Nr. 2 FeV)
    • gegebenenfalls Bescheinigung über die (beschleunigte) Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung

    Zusätzlich Unterlagen bei den Klassen D1, D1E, D, DE

    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr) (§ 11 Absatz 9 in Verbindung mit Anlage 5 Nr. 1 FeV)
    • Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung (nicht älter als zwei Jahre) (§ 12 Absatz 6 in Verbindung mit Anlage 6 Nr. 2 FeV)
    • wenn über das 60. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll: Leistungsdiagnostik (Arzt für Arbeits-, Betriebsmedizin) (Ärzte in Fürth: Dr. Romming, Dr. Van de Weyer, BAD, Dr. med. Marta Adam) (nicht älter als 1 Jahr) (§ 11 Absatz 9 in Verbindung mit Anlage 5 Nr. 2 FeV)
    • Erweitertes, behördliches Führungszeugnis (kann im Rahmen der Antragstellung kostenpflichtig bestellt werden), aktuelle Gebühr 13 Euro
    • gegebenenfalls Bescheinigung über die (beschleunigte) Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung

Kosten

  • Umschreibung einer EU-Fahrerlaubnis: ca. 30 Euro
  • Umschreibung einer Drittstaaten-Fahrerlaubnis: ca. 45 Euro
  • ggf. Auszug aus dem Bundeszentralregister oder sonstige Unterlagen (z. B. ärztliche Zeugnisse)

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Diese Leistung ist kostenpflichtig und muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte bzw. Kreditkarte (außer AmericanExpress) bezahlt werden.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage

Weiterführende Links

Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (deutsch)

 

Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (deutsch)

Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (englisch)

Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (englisch)

Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (französisch)

Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (französisch)

Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (spanisch)

Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (spanisch)

Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (russisch)

Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (russisch)

Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (arabisch)

Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (arabisch)

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