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Führerschein; Beantragung der Umschreibung eines EU/EWR-Führerscheins

Als Inhaber eines EU/EWR-Führerscheins können Sie eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben. Die Umschreibung wird erst erforderlich, wenn das Führerscheindokument oder die Fahrerlaubnisklasse abgelaufen sind.

Hinweis: Sollten Sie Ihren Führerschein aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung umtauschen müssen, so wählen Sie bitte die Leistung "Führerschein Umtausch".

Fahrerlaubnisbehörde
Die Führerscheinstelle kann während der Öffnungszeiten ohne Termin besucht werden. Bitte ziehen Sie eine Wartemarke. Es ist mit Wartezeit zu rechnen.

Zulassungsstelle
Die Zulassungsstelle kann während der Öffnungszeiten mit oder ohne Termin besucht werden. Ohne Termin bitte eine Wartemarke ziehen. Es ist mit Wartezeit zu rechnen. 

Unser Tipp: Nutzen Sie unsere digitalen Onlinedienste aus dem Bereich Führerschein und Zulassung. Damit vermeiden Sie den Gang aufs Amt, lästige Wartezeiten und kommen schneller zu Ihrer Leistung.

Beschreibung

Als Inhaber eines EU/EWR-Führerscheins können Sie eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben. Die Umschreibung wird erst erforderlich, wenn das Führerscheindokument oder die Fahrerlaubnisklasse abgelaufen sind.

Bei Führerscheindokumenten aus einem EU- oder EWR Staat (Island, Liechtenstein, Norwegen) ohne die Klassen C, C1, C1E, CE, D, D1, D1E und DE, ist keine Umschreibung notwendig.

Voraussetzungen

Notwendige Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • Aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45mm)
  • Wohnsitzbescheinigung (Diese erhalten Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde; fordern Sie die Wohnsitzbescheinigung bitte rechtzeitig vorher (mind. 2 Wochen vor Ihrem vereinbarten Termin) per E-Mail an: [email protected]).
  • Diese Leistung ist kostenpflichtig und muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte/PIN bezahlt werden 
  • Falls Sie einen EU-/ EWR-Kartenführerschein in griechischer oder kyrillischer Sprache besitzen, ist eine Übersetzung und Klassifizierung des Führerscheins erforderlich. Die Klassifizierung wird durch Automobilhäuser durchgeführt, wie z.B. ADAC Fürth (Theresienstr. 5), ADAC Nürnberg (Äußere Sulzbacher Str. 98)

Zusätzliche Verlängerung der Gültigkeit der Klassen C1, C1E, C, CE

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
  • Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung
  • Für Eintragung Schlüsselzahl 95 – Berufskraftfahrerqualifikation (falls erforderlich)
  • Nachweis der Weiterbildungen (Module), zusätzliche Gebühr von 28,60 €
  • Für Berufskraftfahrerqualifikation: Nachweis der Grundqualifikation
  • Diese Leistung ist kostenpflichtig und muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte/PIN bezahlt werden 

Zusätzliche Verlängerung der Gültigkeit der Klassen D1, D1E, D, DE

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
  • Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung
  • Leistungsdiagnostik (Ärzte in Fürth: B.A.D. Robert-Koch-Straße 41, Dr. Wolfgang Romming, Erlanger Straße 34, Dr. Christian von de Weyer, Ritterstraße 5)
  • Erweitertes, behördliches Führungszeugnis (muss im Bürgeramt oder online beantragt werden). Um dieses dort zu erhalten, benötigen Sie von der Führerscheinstelle ein Schreiben. Bitte kontaktieren Sie uns hierzu am besten per E-Mail unter [email protected]. Die Gebühr beträgt 13,00 €.
  • Für Eintragung Schlüsselzahl 95 – Berufskraftfahrerqualifikation (falls erforderlich)
  • Nachweis der Weiterbildungen (Module), zusätzliche Gebühr von 28,60 €
  • Für Berufskraftfahrerqualifikation: Nachweis der Grundqualifikation
  • Diese Leistung ist kostenpflichtig und muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte/PIN bezahlt werden 

Fristen

Für die Umschreibung des Führerscheins: keine

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • Aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45mm)
  • Wohnsitzbescheinigung (Diese erhalten Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde; fordern Sie die Wohnsitzbescheinigung bitte rechtzeitig vorher (mind. 2 Wochen vor Ihrem vereinbarten Termin) per E-Mail an: [email protected]).
  • Diese Leistung ist kostenpflichtig und muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte/PIN bezahlt werden 
  • Falls Sie einen EU-/ EWR-Kartenführerschein in griechischer oder kyrillischer Sprache besitzen, ist eine Übersetzung und Klassifizierung des Führerscheins erforderlich. Die Klassifizierung wird durch Automobilhäuser durchgeführt, wie z.B. ADAC Fürth (Theresienstr. 5), ADAC Nürnberg (Äußere Sulzbacher Str. 98)

Zusätzliche Verlängerung der Gültigkeit der Klassen C1, C1E, C, CE

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
  • Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung
  • Für Eintragung Schlüsselzahl 95 – Berufskraftfahrerqualifikation (falls erforderlich)
  • Nachweis der Weiterbildungen (Module), zusätzliche Gebühr von 28,60 €
  • Für Berufskraftfahrerqualifikation: Nachweis der Grundqualifikation
  • Diese Leistung ist kostenpflichtig und muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte/PIN bezahlt werden 

Zusätzliche Verlängerung der Gültigkeit der Klassen D1, D1E, D, DE

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
  • Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung
  • Leistungsdiagnostik (Ärzte in Fürth: B.A.D. Robert-Koch-Straße 41, Dr. Wolfgang Romming, Erlanger Straße 34, Dr. Christian von de Weyer, Ritterstraße 5)
  • Erweitertes, behördliches Führungszeugnis (muss im Bürgeramt oder online beantragt werden). Um dieses dort zu erhalten, benötigen Sie von der Führerscheinstelle ein Schreiben. Bitte kontaktieren Sie uns hierzu am besten per E-Mail unter [email protected]. Die Gebühr beträgt 13,00 €.
  • Für Eintragung Schlüsselzahl 95 – Berufskraftfahrerqualifikation (falls erforderlich)
  • Nachweis der Weiterbildungen (Module), zusätzliche Gebühr von 28,60 €
  • Für Berufskraftfahrerqualifikation: Nachweis der Grundqualifikation
  • Diese Leistung ist kostenpflichtig und muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte/PIN bezahlt werden 

Kosten

  • Umschreibung einer EU-Fahrerlaubnis: ca. 30 Euro
  • ggf. Auszug aus dem Bundeszentralregister oder sonstige Unterlagen (z. B. ärztliche Zeugnisse)

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage

Weiterführende Links

Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (deutsch)

Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (deutsch)

Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (englisch)

Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (englisch)

Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (französisch)

Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (französisch)

Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (spanisch)

Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (spanisch)

Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (russisch)

Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (russisch)

Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (arabisch)

Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (arabisch)

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Stand 14.10.2022 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth