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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Beantragung der Verlängerung

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Beschreibung

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist längstens 5 Jahre gültig.  Sie kann auf Antrag des Inhabers jeweils bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Die Verlängerung ist bei der für den Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (= Landratsamt oder kreisfreie Stadt) zu beantragen.

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Wenn Sie gewerblich ein Taxi, einen Mietwagen, einen Pkw im Linienverkehr, bei Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen, sowie einen Krankenkraftwagen fahren wollen, benötigen Sie zusätzlich zu Ihrer allgemeinen Fahrerlaubnis eine gesonderte Fahrerlaubnis, die sog. Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Voraussetzungen

  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung
  • Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

  • Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Fürth
  • Mindestalter: 21
  • Besitz der Führerscheinklasse B seit mindestens zwei Jahren

Fristen

Der Verlängerungsantrag ist rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Sie benötigen in der Regel folgende Unterlagen:
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • deutscher Kartenführerschein
    • bisheriger Führerschein zur Fahrgastbeförderung
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    • Nachweis des Sehvermögens durch eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (durch Augenarzt, Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin", Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin", Arzt bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, Arzt des Gesundheitsamtes oder anderer Arzt der öffentlichen Verwaltung) oder Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung (nicht älter als 2 Jahre) (s. § 12 Absatz 6 i.V.m. Anlage 6 Nr. 2 FeV)
    • ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr) (s. § 11 Absatz 9 i.V.m. Anlage 5 Nr. 1 FeV)
    • wenn über das 60. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll: Gutachten zur Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations-, Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (nicht älter als 1 Jahr) (s. § 11 Absatz 9 i.V.m. Anlage 5 Nr. 2 FeV)

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

  • Benatragung der Verlängerung
    • Gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass
    • Führerschein
    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr) (§ 11 Absatz 9 in Verbindung mit Anlage 5 Nr. 1 FeV)
    • Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung (nicht älter als zwei Jahre) (§ 12 Absatz 6 in Verbindung mit Anlage 6 Nr. 2 FeV)
    • wenn über das 60. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll: Leistungsdiagnostik (Arzt für Arbeits-, Betriebsmedizin) (Ärzte in Fürth: Dr. Romming, Dr. Van de Weyer, BAD, Dr. med. Marta Adam) (nicht älter als ein Jahr) (§ 11 Absatz 9 i.V.m. Anlage 5 Nr. 2 FeV)
    • Fahrgastbeförderungsschein
    • Erweitertes, behördliches Führungszeugnis (kann im Rahmen der Antragstellung kostenpflichtig bestellt werden), Aktuelle Gebühr 13 Euro
    • Diese Leistung ist kostenpflichtig und muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte (mit Pin) bezahlt werden.

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr(GebOSt).Bei (fristgerechter) Verlängerung in der Regel: 32,90 EUR.

Rechtsgrundlagen

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Stand 01.09.2025 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Stand 04.12.2025 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth