Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Beantragung der Verlängerung
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Beschreibung
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist längstens 5 Jahre gültig. Sie kann auf Antrag des Inhabers jeweils bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Die Verlängerung ist bei der für den Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (= Landratsamt oder kreisfreie Stadt) zu beantragen.
Regionale Ergänzung: Stadt Fürth
Wenn Sie gewerblich ein Taxi, einen Mietwagen, einen Pkw im Linienverkehr, bei Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen, sowie einen Krankenkraftwagen fahren wollen, benötigen Sie zusätzlich zu Ihrer allgemeinen Fahrerlaubnis eine gesonderte Fahrerlaubnis, die sog. Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Fürth
- Mindestalter: 21
- Besitz der Führerscheinklasse B seit mindedtens zwei Jahren
Voraussetzungen
- Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
- Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung
- Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
Regionale Ergänzung: Stadt Fürth
Notwendige Unterlagen
- Gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
- Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung
- Leistungsdiagnostik (Arzt für Arbeits-, Betriebsmedizin)
- Fahrgastbeförderungsschein
- Erweitertes, behördliches Führungszeugnis (wird im Rahmen der Antragstellung kostenpflichtig bestellt). Aktuelle Gebühr 13,00 Euro
- Diese Leistung ist kostenpflichtig und muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte/Pin bezahlt werden.
Fristen
Der Verlängerungsantrag ist rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu stellen.
Erforderliche Unterlagen
- Sie benötigen in der Regel folgende Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- deutscher Kartenführerschein
- bisheriger Führerschein zur Fahrgastbeförderung
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Nachweis des Sehvermögens durch eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (durch Augenarzt, Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin", Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin", Arzt bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, Arzt des Gesundheitsamtes oder anderer Arzt der öffentlichen Verwaltung) oder Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung (nicht älter als 2 Jahre) (s. § 12 Absatz 6 i.V.m. Anlage 6 Nr. 2 FeV)
- ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr) (s. § 11 Absatz 9 i.V.m. Anlage 5 Nr. 1 FeV)
- wenn über das 60. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll: Gutachten zur Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations-, Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (nicht älter als 1 Jahr) (s. § 11 Absatz 9 i.V.m. Anlage 5 Nr. 2 FeV)
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr(GebOSt).Bei (fristgerechter) Verlängerung in der Regel: 32,90 EUR.
Rechtsgrundlagen
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Stand 24.11.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand 06.11.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth